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Familien-GmbH: Sie haben Anspruch auf den Ausbildungs-Bonus

Für die Ein­rich­tung eines zusätz­li­chen Aus­bil­dungs­plat­zes (sog. Aus­bil­dungs­bo­nus) erhal­ten Unter­neh­men einen Bar­zu­schuss von der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA). Der beträgt zwi­schen 4.000 und 6.000 EUR. Bei der Einstellung 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 28/2014

The­men heu­te:  Anzug und Kra­wat­te: Kein Wer­bungs­kos­ten-Zuschuss für Geschäfts­füh­rer + GmbH-Nach­fol­ge: Klein­un­ter­neh­mer-Pri­vi­leg wird weg­fal­len Fami­li­en-GmbH: Sie haben Anspruch auf den Aus­bil­dungs-Bonus + Arbeits­kli­ma: So ver­bes­sern Sie die Groß­raum-Atmos­hä­re + GmbH-Kos­ten: Kein Still­stand bei den Ener­gie­kos­ten – was tun? + Fir­men­wa­gen: Beach­ten Sie die neu­en Vor­ga­ben + Geschäfts­füh­rer-Pflicht: Sie müs­sen die Gesell­schaf­ter zügig ein­la­den + Steu­ern: Der Trick mit den Son­der­zah­lun­gen + BISS