Auf Initiative Bayerns prüfen die Bundesländer, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für erschwerte Abmahnverfahren gegen kleinere Unternehmen umgesetzt werden können. Hintergrund: Es häufen sich Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ziel der Initiative ist es, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in einer Datenschutzerklärung die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Verarbeitung ihrer Daten vollständig und korrekt auflisten müssen. Das ist in der Praxis sehr aufwendig und von kleineren Unternehmen kaum zu leisten.
Schlagwort: Abzocke
Dank der Unternehmerin Vera Dietrich (Bonn) kommt jetzt Bewegung in das unseriöse Abmahngeschäft. Nach einer Anhörung zum Thema vor dem Bundestag hat das Bundesjustizministerium (BMJV) jetzt eine neue Gesetzesinitiative angekündigt. Danach werden die Klagemöglichkeiten eingeschränkt, die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten gedeckelt (hier: 100 EUR) und Vertragsstrafen werden in Zukunft in die Staatskasse und nicht mehr wie bisher an den Abmahner bzw. dessen Auftraggeber fließen.
Volkelt-Brief 12/2017
Das neue US-Steuermodell: „.. auch die Briten wittern Standortvorteile” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäftsführer müssen „sorgfältig” prüfen + GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst … + Neue Internet-Attacken: So schützen Sie Ihre Stellenangebote + Kartellvergehen: Bereits der Informationsaustausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimmverbot für den GmbH-Gesellschafter + Geschäftsführer unterwegs: Keine Lohnsteuer bei (Zwangs-) Unterbrechungen + BISS …
Mit getürkten Gewerbeauskünften lässt sich offensichtlich gut verdienen. Zuletzt hatten wir …
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