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Volkelt-Briefe

VOLKELTs Wochen-Briefing 15/2021

Die BILD-Zei­tung titelt heu­te: „Stoppt den Irr­sinn”. Muss man nicht tei­len. Aber der Frust sitzt. Und jetzt wer­den alle Unter­neh­men in die Pflicht genom­men – auf eige­ne Kos­ten. Es ist Wahl­kampf … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Vor-Wahl­kampf: Nicht auf Kos­ten der Unternehmen

Zwei­per­so­nen GmbH/UG: Die Nach­fol­ge recht­zei­tig den­ken, pla­nen und gestalten

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: E‑Mail für den Chef

Digi­ta­les: Geld sam­meln im Netz

Chef­sa­che: Wann zu viel zu viel ist

GmbH/Steuer: Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge prü­fen und ggf. anpassen

Gewerb­li­cher Miet­ver­trag: Gilt wie ver­ein­bart „ohne münd­li­che Nebenabreden”

Neu­es Gesetz: Ein­rich­tung eines Betriebs­ra­tes wird einfacher

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Kündigungsgrund: Vorsicht mit Gefälligkeiten an Verwandte/Freunde

Beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind es gewohnt, in der GmbH zu gestal­ten, z. B. indem Sie Fami­li­en-Mit­glie­der beschäf­ti­gen oder sogar Dar­le­hen aus GmbH-Mit­teln gewäh­ren. In der Pra­xis kommt es gele­gent­lich zu steu­er­li­chen Aner­ken­nungs­pro­ble­men (vgl. Nr. 1/2014). Etwas anders ist das zu beur­tei­len, wenn der Fremd-Geschäfts­füh­rer (oder der zur Min­der­heit betei­lig­te Geschäfts­füh­rer) sol­che Gestal­tun­gen vor­nimmt und sich dabei nicht absichert.

Dazu ein kon­kre­ter Fall: …