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Mitarbeiter: Gefährdungsanzeigen rechtfertigen keine Abmahnung

Reicht ein Arbeit­neh­mer eine sog Gefähr­dungs­an­zei­ge (gemäß: § 84 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz) an sei­nen Arbeit­ge­ber ein, obwohl aus sei­ner sub­jek­ti­ven Sicht ledig­lich eine abs­trak­te Gefahr bestand, recht­fer­tigt dies kei­ne Abmah­nung. Arbeits­recht­li­che Sank­tio­nen sind nur zuläs­sig, wenn der Arbeit­neh­mer aus sach­frem­den Erwä­gun­gen oder leicht­fer­tig eine Gefähr­dung unter­stellt. Dann ist der Arbeit­ge­ber berech­tigt, eine Abmah­nung aus­zu­spre­chen und im Wie­der­ho­lungs­fall sogar zu kün­di­gen  (LAG Nie­der­sa­chen, Urteil v. 12.9.2018, 14 Sa 140/18).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 05/2019

Neue Rechts­la­ge: Gesell­schaf­ter-Ein­la­dung per E‑Mail + GmbH/Steuern: Prü­fen Sie Vor­aus­zah­lun­gen für Ihre GmbH für 2019 + Ver­trä­ge mit Fami­li­en-Ange­hö­ri­gen: Feh­ler las­sen sich rück­wir­kend besei­ti­gen + Digi­ta­les: Die neu­en Auf­ga­ben der Geschäfts­füh­rung + GmbH/Finanzen: Nut­zen Sie Son­der-Klau­seln im Gesetz für höhe­re Prei­se  GmbH-Erb­schaft: Finanz­amt muss GmbH-Wert objek­tiv ermit­teln + Neu­es BMF-Schrei­ben zur Abgel­tungs­steu­er + Erb­schaft­steu­er­erleich­te­rung nur für die ech­te Betriebs­auf­spal­tung + Mit­ar­bei­ter: Gefähr­dungs­an­zei­gen recht­fer­ti­gen kei­ne Abmahnung

 

 

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