Senior-Geschäftsführer: Jetzt können SIE den Übergang flexibler planen + Steuer-Planung: Mindeststeuer für Unternehmen bringt keine Änderungen für kleinere GmbHs + GmbH-Verkauf: So verbessern Sie Ihre Ausgangsposition + Sommer 2015: So beeinflusst das Wetter die Aussichten Ihrer GmbH + Neues Urteil: Finanzamt bestraft Senior-Geschäftsführer für Weiterbeschäftigung + Wieder Urteil zum Mindestlohn – der gilt auch für andere Arbeitnehmer-Ansprüche + Geschäftsführer privat: Steuervorteil bei Verpflichtung zum Home-Office + BISS …
Schlagwort: 10 K 1949/12
Es liegt im Trend der Zeit, dass sich Senior-Geschäftsführer heutzutage gerne schon etwas früher aus dem Geschäft zurückziehen wollen. Stichworte: Lebensqualität und Work-Life-Balance. Gut, wenn das Finanzamt da mitmacht. Z. B. indem eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit des Seniors mit Lohnverzicht nicht mit einer Aberkennung der Steuervorteile der Pensionszusage bestraft wird (vgl. dazu Nr. 17/2015). Das Kompliment für eine zeitbezogene Anschauung in Sachen Steuerrecht geht in diesem Fall an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 2.12.2014, 6 K 6045/12). …
Arbeitet der (Gesellschafter-) Geschäftsführer nach Erreichen des in der Pensionszusage vereinbarten Alters weiter (gegen geringes Entgelt), darf das Finanzamt die Pensionszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung bewerten (FG Köln, Urteil vom 26.3.2015, 10 K 1949/12). …