Ab dem Geschäftsjahr 2018 müssen „lageberichtspflichtigen“ Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern im Lagebericht über Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten (Quelle: EntgTranspG).
Schlagwort: § 52 GmbHG
Volkelt-Brief 49/2016
Wirtschaftspolitik: Der Wettbewerb um bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen ist eröffnet + Verlustverrechnung: Bessere Möglichkeiten für Startups und Gründer + Großhandel-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für die Geschäftsführer-Gehälter + GmbH-Ziele 2017: Wie halten Sie es mit der Frauenquote + Pflichtveröffentlichung: Behörde darf Druck machen + Geld/Finanzen: Nicht nachrüstbare Kassen müssen raus + BISS …
Volkelt-Brief 03/2016
Sie wollen die GmbH verkaufen: Gute Chancen in 2016 – viel „Geld” ist unterwegs + Frauenquote: Auch mitbestimmte GmbHs müssen handeln + Ihr Hauptkunde schwächelt: Wie Sie Ihren Gewinn retten können + Rechte des Geschäftsführers: Nahles rüttelt an den Grundlagen + Ihre private ESt-2016: Nur Zahlungen über ein Konto zählen + Solidaritätszuschlag: Gericht stoppt Zahlung + Steuer: Kinder müssen Miete zahlen + Zu viel Gehalt angewiesen: GF muss zurückzahlen + BISS …
Seit 1.1.2016 müssen die Aufsichtsräte/rätinnen in börsennotierten Unternehmen zu 30 % mit Frauen besetzt werden. Gibt es keine Frauen, bleibt der Posten unbesetzt. Das betrifft in Deutschland 200 Unternehmen. Diese Verpflichtung betrifft auch viele mittelständische GmbHs, z. B. alle mitbestimmten GmbHs mit mehr als 500 Beschäftigten. Dabei gelten für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung analog die Vorschriften für Aktiengesellschaften (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in diesen Gremien innerhalb der nächsten 3 Jahre ein Frauenanteil von 30 % erreicht sein. Achtung: Eine solche Frauenquote gilt auch für das Management unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene. Es gilt: …