Erklärt Ihnen ein Kunde, dass er seine anwachsenden Schulden nur mit Hilfe neuer (Bar-) Mittel und dann gegen eine Einmalzahlung und (hier: zwanzig) folgenden Monatsraten begleichen kann, dann kommt das einer Zahlungsunfähigkeitserklärung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …
Schlagwort: § 15a InsO
Volkelt-Brief 34/2016
10 Jahre AGG: Es kommt noch schlimmer + Naturgewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden + CDU startet in den Wahlkampf: 3‑Stufen-Modell zur Steuerentlastung + Familien-GmbH: Versammlungsleiter sitzt gut + Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor + Mitarbeiter: Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau + BISS …
Überflutungen, Orkane, Hagelschäden: Immer öfter sind Unternehmen betroffen, u. U. existenziell. Problem: Die Schadensermittlung ist aufwendig und oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Rechtliches Problem: Ist das Unternehmen aufgrund des Schadens zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer innerhalb von 3 Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Unterlässt er das, macht er sich u. U. strafbar. Bei Großschäden ist es kaum möglich, so schnell exakte Zahlen zu ermitteln. Dazu gibt es jetzt einen Vorstoß aus Bayern: Danach soll die Insolvenzantragsfrist auf 6 Monate verlängert werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unmittelbar in Folge von Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawine, Orkan oder anderen Naturkatastrophen eingetreten ist (Justizministerium Bayern, PM 91/16). …