Finanzieren Sie den Kauf eines GmbH-Anteils aus einem Bankdarlehen, gelten die Vorschriften für Verbraucherdarlehen (§ 13 BGB). Folge: …
Schlagwort: § 13 BGB
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Volkelt-Brief 07/2013
Themen heute: Warum Ihr Berater nicht immer Ihre Interessen vertritt – engagieren Sie im Zweifel einen „Auswärtigen” + Interessant für Sie: GmbH-Verkaufspreis mit oder ohne Karenzentschädigung + Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren + Fremd-Geschäftsführer: Sie haben beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt + Zahlen Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäftsführer haftet für Schwarzlöhne + GmbH-Anteil auf Kredit gekauft? – dann müssen Sie aufpassen + Prüfen Sie: Einlage oder Gesellschafterdarlehen – was steht im „Zweck” + BISS …