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Volkelt-Briefe

Mini-GmbH muss auf jeden Fall Grundbeitrag zur IHK zahlen

Der Geschäfts­füh­rer einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft wei­ger­te sich den Grund­bei­trag zur IHK zu zah­len und berief sich dabei …

auf die gel­ten­de Frei­stel­lungs­re­ge­lung für bestimm­te Unter­neh­men. Die aber – so das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg – gilt aus­drück­lich nicht für Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (OVG Lüne­burg, Beschluss vom 24.7.2013, 8 LA 16/13).

Kei­ne Chan­ce – zumin­dest den Grund­bei­trag (hier: 110 EUR) zur IHK muss selbst die kleins­te Unter­neh­mer­ge­sell­schaft zah­len und zwar auch dann, wenn der Gegen­stand der GmbH aus­schließ­lich die Füh­rung der Geschäf­te ande­rer Unter­neh­men ist (UG & Co. KG).

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