Möchte der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG Anteile seiner Mit-Gesellschafter erwerben und bittet dazu die Geschäftsführung um Auskunft über die Kontaktdaten aller Mit-Gesellschafter, dann ist der Geschäftsführer zur Auskunft verpflichtet. Er kann sich nicht auf die Datenschutzbestimmungen laut DSGVO berufen und das Auskunftsersuchen ablehnen (OLG München, Urteil v. 16.1.2019, 7 U342/18).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Auch nach Inkrafttreten des neuen Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) im Juli 2017 hat der Betriebsrat nicht das Recht, die Überlassung der Entgeltlisten zu verlangen. Er hat nach wie vor lediglich ein Einsichtsrecht in die Entgeltliste. Dazu heißt es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ausdrücklich: „Das EntgTranspG räumt dem Betriebsrat bzw. dem Betriebsausschuss seinem Wortlaut nach an keiner Stelle einen Überlassungsanspruch ein. In § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG heißt es vielmehr „.….….. hat das Recht einzusehen” (LAG Düsseldorf, Urteil v. 23.1.2019, 8 TaBV 42/18).
In vielen kleineren GmbHs läuft die Einladung zur Gesellschafterversammlung formlos – auf Zuruf. Nur wenn es drauf ankommt, wird die Schriftform eingehalten – so wie es in § 51 des GmbH-Gesetzes vorgesehen ist. In nicht wenigen Gesellschaftsverträgen ist darüber hinaus zusätzlich und ausdrücklich vereinbart, dass die Einladung schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat. Daran sollten Sie sich im Grundsatz halten. Aber manchmal eilt es, alte und neue Gewohnheiten sind zur Routine geworden – zum Beispiel die formlose Absprache, Einladung und Mitteilung der Tagesordnung per E‑Mail. Wie (rechts-) sicher sind die so gefassten Beschlüsse?
Grundsätzlich gilt: …
Alle GmbHs, die ihre Steuererklärungen für 2017 zum Ende des vergangenen Jahres zusammen mit den Pflicht-Meldungen zum Unternehmensregister erstellt und eingereicht haben, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen die Bescheide über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag bzw. für die Gewerbesteuer. Folge: Damit werden auch die Vorauszahlungen für 2019 (erstmals: 10.3.2019) festgelegt.
Beispiel: …
Vertragliche Gestaltungen mit Familien-Angehörigen sind üblich. Auch das Finanzamt muss das akzeptieren und die Gelder, die fließen, steuerlich so behandeln wie zwischen „Dritten“. Die Praxis sieht oft anders aus. Immer wieder werden Verträge beanstandet und Zahlungen steuerlich nicht anerkannt. Das kostet bares Geld.
Wichtig für alle, die Verträge mit Angehörigen abgeschlossen haben: …
Ob Sie Ihr Geschäftsführer-Amt von den Eltern geerbt haben. Oder ob Sie eine Firma im Management-By-Out gekauft haben. Oder mühsam erarbeitet haben. Aus meiner langjährigen Erfahrung und aus vielen Gesprächen mit Geschäftsführer-Kollegen/Innen weiß ich, dass es einige Dinge gibt, die den Typ „Geschäftsführer“ ausmachen. Zum Beispiel, dass Geschäftsführer keine Zeit haben. Keine Zeit zum Lesen. Zum Urlaub machen. Für die Familie. Für die Kinder. Für den einzelnen Mitarbeiter. Bei vielen Kollegen/Innen blieb und bleibt dabei auch das Thema Digitalisierung auf der Strecke. Hier hilft nur: Nehmen Sie sich die Zeit. Mehr noch: Sie müssen sich die Zeit dazu nehmen, wenn Sie noch ein paar Jahre im Geschäftsleben mitmischen wollen.
Ein anderer selbstgelegter Fallstrick sind Aussagen wie: „So schlimm wird es schon nicht kommen” oder „das dauert noch ein paar Jahre, bis wir es in unserer Branche zu spüren bekommen”. Sicher: Viele Unternehmen betreiben Kaizen, KVP und systematische Innovationen seit Jahren oder bereits Jahrzehnten mit großem Erfolg. Dagegen stehen Einsichten wie: „Plötzlich taumeln Banken und Versicherungen. Die Gastro-Branche wird umgebaut. Klassisches Marketing funktioniert nicht mehr”.
Fakt ist: …
Bei Gütern und Leistungen, die für die Zukunft erbracht werden (Investitionsgüter, Auftragsproduktion auf Termin usw.) ist es hilfreich, steigende Preise auf den Beschaffungsmärkten mit einer Wertsicherungsklausel im Vertrag abzufedern. Das ist allerdings nur in gewissen Grenzen möglich.
Die rechtlichen Voraussetzungen dazu sind geregelt im Preisklauselgesetz (PrKG). Danach gilt ein sog. Indexierungsverbot. Danach darf die Geldschuld nicht anhand von Preisen für nicht vergleichbare Gütern und Leistungen bestimmt werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Beispiele für Ausnahmen, die Sie – je nach Branche und Leistung – auch in Ihren Verträgen einsetzen können: …
Führt das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Bewertung des GmbH-Anteils (hier: zur Ermittlung der Erbschaftsteuer) offensichtlich zu einem unrichtigen Ergebnis, muss das Finanzamt Nachbesserungen zulassen und ggf. eine gutachterliche Bewertung zulassen bzw. selbst veranlassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2018, 4 K 108/18 F).
Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 18.1.2016 nimmt das BMF jetzt zu einigen offenen Fragen zur Abgeltungssteuer Stellung. Dabei geht es z. B. um die steuerliche Beurteilung der Vergütung aus einer Stillen Beteiligung an einem Handelsgewerbe und um sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen (BMF-Schreiben vom 17.1.2019, IV C 1 – S 2252/08/10004 : 023).
Vererbt der Vater auf seinen Sohn ein Grundstück, dass dessen GmbH nutzt, gehört das Grundstück nur dann nicht zum steuerlich relevantem Verwaltungsvermögen, wenn das Grundstück in einer echten Betriebsaufspaltung genutzt wurde. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Vater seinen unternehmerischen Willen in der das Grundstück nutzenden GmbH durchsetzen konnte. Ist der Sohn Alleingesellschafter oder beherrschend an der GmbH beteiligt, gehört das Grundstück zum Verwaltungsvermögen der Besitz-GbR und muss zur Besteuerung erfasst werden (FG Hessen, Urteil v. 25.4.2018, 9 X 1857/15).