Rechtliche Sonderfragen zur Rechtsform GmbH oder zur Geschäftsführung einer GmbH, die nicht ausdrücklich im GmbH-Gesetz geregelt sind, werden von den Gerichten in der Regel in Analogie zum Aktienrecht entschieden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Grenzen dieser Analogie-Rechtsprechung aufgezeigt: Zum Beispiel, wenn es um einen sog. Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter der GmbH) geht. Laut Aktienrecht (hier: § 179a AktG) ist dazu ein Beschluss der Hauptversammlung notwendig. Für die GmbH ist eine solche Beschlussfassung nicht notwendig. Der Verkauf kann auch ohne einen solchen Beschluss rechtswirksam vorgenmommen werden (BGH, Urteil v. 8.1.2019, II ZR 364/18).
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte entschieden, dass mit der Aufhebung des sog. Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) die gesetzliche Grundlage für seine bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen ist (BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15). Das BMF hat nun die Vorschriften zu den nachträglichen Anschaffungskosten an die aktuelle BFH-Rechtsprechung entsprechend angepasst (BMF-Schreiben vom 5.4.2019, IV C 6 – S 2244/17/10001).
Auf der CDU-Klausurtagung am 2. und 3. Juni wird der Vorstand Vorschläge zur zukünftigen Steuerpolitik machen. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nannte vorab den vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags, die Einführung eines digitalen Unternehmenskontos, die steuerliche Forschungsförderung und die Befreiung von Gründern von unnötiger Bürokratie als Schwerpunkte der neuen CDU-Steuerpolitik. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ist der Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft (AG, SE) überwiegend in Deutschland tätig, führt das zu einer beschränkten Steuerpflicht auch des Unternehmens in Deutschland. Im Steuerrecht können grundsätzlich auch solche Personen ständige Vertreter sein, die im Zivilrecht als Organe der Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Der Geschäftsführer gilt danach als ständiger Vertreter. Damit sind die Voraussetzungen für eine Besteuerung in Deutschland gegeben (BFH, Urteil v. 23.10.2019, I R 54/16).
Eine Entscheidung zum Schmunzeln in Sachen Trennung/Scheidung von unternehmerisch tätigen Eheleuten kommt jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Danach gilt: Gibt es in der Ehe einen gemeinsamen Hund und wird die Ehe geschieden, dann gibt es keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Hund. Die Zuweisung von Tieren ist nach den Vorschriften über Haushaltsgegenstände zu beurteilen. Das gilt auch für den Hund, der von einem der Partner vor der Ehe angeschafft und vom Ehepartner wie ein Kind betreut wurde (OLG Stuttgart, Beschluss v. 16.4.2019, 18 UF 57/19).
Ein – nicht alltäglicher aber dennoch – bemerkenswerter Fall aus der Praxis: In einem Wirtschaftsmagazin wurde einer der Gesellschafter mit kritischen Aussagen über die Geschäftsführung seiner GmbH zitiert. Einer der Geschäftsführer wollte das allerdings nicht auf sich sitzen lassen und veranlasste seinen Anwalt, die Sache juristisch zu prüfen.
Ergebnis: …
Üblich und u. U. aus steuerlichen Gründen interessant ist es, einen GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer in der eigenen GmbH zu beschäftigen. Dazu muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. In der Praxis kommt es dabei oft zu Problemen zwischen dem amtierenden Geschäftsführer und dem Gesellschafter. Beispiele aus der Praxis: …
Eine spezielle Prägung von Fintech-StartUps – also den Gründerunternehmen, die Produkte für die Finanzmärkte entwickeln – ist die sog. Insurtech-Szene. Das sind StartUps, die neue Lösungen für Versicherer bzw. für den Vertrieb von Versicherungsprodukten anbieten. Dabei setzt man darauf, dass der Zugriff auf die Daten der entscheidende Point of Sale sein wird. Im Geschäft mit den Privatkunden sind das Informationen über Status, Verhalten und Gewohnheiten. Im Firmenkundengeschäft sind das Informationen über Anlageinvestitionen, Liefer- und Produktionsabläufe, Gefährdungspotentiale und Risiken – also Informationen, die aus dem Internet der Dinge abgeleitet werden können.
Unterdessen …
Wachstumsschwäche, Delle oder Rezession? Über die weitere Entwicklung kann nur spekuliert werden. Immerhin: Um die gefühlte Stimmung in den deutschen Unternehmen muss man sich immer noch keine Gedanken machen. Aber: Die Szenarien werden dunkler. Man plant zurückhaltender. Richtig so.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Unterdessen sprechen die Zahlen sich. Z. B. die Industrie: Das Neugeschäft schrumpfte vor allem wegen der schwachen Auslandsnachfrage um 4,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die Aufträge aus dem Inland gingen um 1,6 % zurück, die Auslandsaufträge verringerten sich sogar um 6,0 %. Dabei schrumpften die Bestellungen aus den Ländern außerhalb der Eurozone mit 7,9 % besonders deutlich. |
Südeuropa/Italien | Laut OECD-Report wird Bruttoinlandsprodukt (BIP) Italiens in 2019 um 0,2 % schrumpfen. Gleichzeitig wird die Neuverschuldung um 2,5 % steigen. Die EU-Institutionen sind beunruhigt. |
Aktien | Bewertet man die Konjunktur aus Aktien-Anlegersicht, zeichnet sich allerdings ein anderes Bild. Der DAX stabilisiert sich auf einem neuen Jahreshöchstwert über der 12.000 Punkte-Marke. Börsianer nehmen sogar die 12.500 Punkte-Marke ins Visier. Insider gehen allerdings davon aus, dass viele Anleger in den nächsten Wochen erst einmal Kasse machen werden und es Ausschläge in alle Richtungen geben wird – je nach aktueller Einschätzung um den Brexit, die USA/EU/China-Deals oder der weiteren Entwicklung des Euro. Fakt ist, dass derzeit munter spekuliert werden darf. |
Geschäftsführer unterwegs | Wichtig für die Fuhrpark-Planung: Welch weit reichende Folgen Fahrverbote für den Kfz-Bestand haben, zeigen jetzt die neuen Vorschriften für London. Neben der ohnehin hohen City-Maut (13,35 EUR fahrtäglich) müssen ältere Fahrzeuge (Diesel bis EURO V und ältere Benziner) zusätzlich eine neue Umweltmaut in Höhe von 14,50 EUR zahlen. Fahren im Innenstadtbereich kostet dann 27,85 EUR für ein Freifahrt-Tagesticket. |
Bucht Ihre Bank wertlose gewordene Aktien endgültig aus Ihrem Depot aus, dann können Sie den Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gegenrechnen. Das Finanzamt verweigerte die steuerliche Anerkennung noch damit, dass ein Forderungsausfall oder die Liquidation einer Kapitalgesellschaft keine Veräußerung im Sinne des Gesetzes ist. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab jetzt dem Inhaber des Aktiendepots recht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16).