Eine Entscheidung zum Schmunzeln in Sachen Trennung/Scheidung von unternehmerisch tätigen Eheleuten kommt jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Danach gilt: Gibt es in der Ehe einen gemeinsamen Hund und wird die Ehe geschieden, dann gibt es keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Hund. Die Zuweisung von Tieren ist nach den Vorschriften über Haushaltsgegenstände zu beurteilen. Das gilt auch für den Hund, der von einem der Partner vor der Ehe angeschafft und vom Ehepartner wie ein Kind betreut wurde (OLG Stuttgart, Beschluss v. 16.4.2019, 18 UF 57/19).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Ein – nicht alltäglicher aber dennoch – bemerkenswerter Fall aus der Praxis: In einem Wirtschaftsmagazin wurde einer der Gesellschafter mit kritischen Aussagen über die Geschäftsführung seiner GmbH zitiert. Einer der Geschäftsführer wollte das allerdings nicht auf sich sitzen lassen und veranlasste seinen Anwalt, die Sache juristisch zu prüfen.
Ergebnis: …
Üblich und u. U. aus steuerlichen Gründen interessant ist es, einen GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer in der eigenen GmbH zu beschäftigen. Dazu muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. In der Praxis kommt es dabei oft zu Problemen zwischen dem amtierenden Geschäftsführer und dem Gesellschafter. Beispiele aus der Praxis: …
Eine spezielle Prägung von Fintech-StartUps – also den Gründerunternehmen, die Produkte für die Finanzmärkte entwickeln – ist die sog. Insurtech-Szene. Das sind StartUps, die neue Lösungen für Versicherer bzw. für den Vertrieb von Versicherungsprodukten anbieten. Dabei setzt man darauf, dass der Zugriff auf die Daten der entscheidende Point of Sale sein wird. Im Geschäft mit den Privatkunden sind das Informationen über Status, Verhalten und Gewohnheiten. Im Firmenkundengeschäft sind das Informationen über Anlageinvestitionen, Liefer- und Produktionsabläufe, Gefährdungspotentiale und Risiken – also Informationen, die aus dem Internet der Dinge abgeleitet werden können.
Unterdessen …
Wachstumsschwäche, Delle oder Rezession? Über die weitere Entwicklung kann nur spekuliert werden. Immerhin: Um die gefühlte Stimmung in den deutschen Unternehmen muss man sich immer noch keine Gedanken machen. Aber: Die Szenarien werden dunkler. Man plant zurückhaltender. Richtig so.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Unterdessen sprechen die Zahlen sich. Z. B. die Industrie: Das Neugeschäft schrumpfte vor allem wegen der schwachen Auslandsnachfrage um 4,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die Aufträge aus dem Inland gingen um 1,6 % zurück, die Auslandsaufträge verringerten sich sogar um 6,0 %. Dabei schrumpften die Bestellungen aus den Ländern außerhalb der Eurozone mit 7,9 % besonders deutlich. |
Südeuropa/Italien | Laut OECD-Report wird Bruttoinlandsprodukt (BIP) Italiens in 2019 um 0,2 % schrumpfen. Gleichzeitig wird die Neuverschuldung um 2,5 % steigen. Die EU-Institutionen sind beunruhigt. |
Aktien | Bewertet man die Konjunktur aus Aktien-Anlegersicht, zeichnet sich allerdings ein anderes Bild. Der DAX stabilisiert sich auf einem neuen Jahreshöchstwert über der 12.000 Punkte-Marke. Börsianer nehmen sogar die 12.500 Punkte-Marke ins Visier. Insider gehen allerdings davon aus, dass viele Anleger in den nächsten Wochen erst einmal Kasse machen werden und es Ausschläge in alle Richtungen geben wird – je nach aktueller Einschätzung um den Brexit, die USA/EU/China-Deals oder der weiteren Entwicklung des Euro. Fakt ist, dass derzeit munter spekuliert werden darf. |
Geschäftsführer unterwegs | Wichtig für die Fuhrpark-Planung: Welch weit reichende Folgen Fahrverbote für den Kfz-Bestand haben, zeigen jetzt die neuen Vorschriften für London. Neben der ohnehin hohen City-Maut (13,35 EUR fahrtäglich) müssen ältere Fahrzeuge (Diesel bis EURO V und ältere Benziner) zusätzlich eine neue Umweltmaut in Höhe von 14,50 EUR zahlen. Fahren im Innenstadtbereich kostet dann 27,85 EUR für ein Freifahrt-Tagesticket. |
Bucht Ihre Bank wertlose gewordene Aktien endgültig aus Ihrem Depot aus, dann können Sie den Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gegenrechnen. Das Finanzamt verweigerte die steuerliche Anerkennung noch damit, dass ein Forderungsausfall oder die Liquidation einer Kapitalgesellschaft keine Veräußerung im Sinne des Gesetzes ist. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab jetzt dem Inhaber des Aktiendepots recht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16).
Weil sich die EU nicht auf ein einheitliches Vorgehen in Sachen Besteuerung der Internet-Konzerne einigen konnte, setzen die ersten Nationalstaaten Lösungen um. Österreich wird eine Digitalsteuer in Höhe von 5 % bezogen auf alle inländischen Online-Umsätze einführen. Das betrifft Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz < 750 Mio. Auch Frankreich, Spanien und Italien planen Alleingänge in Sachen Internet-Steuern. Hier geht es um Unternehmen mit einem Umsatz < 500 Mio. EUR und einer Digitalsteuer in Höhe von 3 % auf inländische Online-Umsätze.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag zwar auf einen weiteren Bürokratieabbau verständigt (3. Bürokratieentlastungsgesetz). Bisher hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Federführung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weder Eckpunkt noch einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Laut Destatis zahlen die Unternehmen jährlich rund 50 Mrd. EUR zur Bewältigung der sog. Overheadkosten. Die Groko hatte sich auf Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (hier: Senkung der Schwelle zur Dokumentation der Arbeitszeiten für Mitarbeiter mit einer Vergütung von 2.958 EUR auf 2.000 EUR; Einsparung: 5,6 Mio. EUR), bei den Dokumentationspflichten für Überstunden (hier: wöchentlich statt täglich; Einsparung: 63 Mio. EUR) und auf eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen der Steuerunterlagen (von 10 auf 8 Jahre; Einsparung 1,7 Mrd. EUR) verständigt.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum „Bruttolistenpreis” des Firmenwagens ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden in Sachen Besteuerung der Privatnutzung genauer rechnen werden – im Zweifel zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Danach ist der Bruttolistenpreis der Preis, den der Steuerpflichtige für die Anschaffung des Pkw als „Privatkunde” zahlen muss. Abschläge für Firmenkunden (hier: für die GmbH als gewerblichen Kunden) werden nicht berücksichtigt (BFH, Urteil v. 8.11.2018, III R 13/16).
Ab dem Jahr 2020 müssen Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem ausgerüstet sein. Damit sind Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung nicht mehr oder fast nicht mehr möglich. Kritisiert werden die hohen Umstellungskosten für Großbetriebe, den Einzelhandel und die Gastronomie. Auch die sehr kurz bemessene Übergangsfrist steht in der Kritik. Die Bundesregierung sieht sich im Zeitplan, so dass die Umstellung bis zu diesem Zeitpunkt dann auch durchgesetzt wird.