„Alarmstufe ROT in der Automobilindustrie” – so die jüngste Bestandsaufnahme des Handelsblattes zur Lage der Branche und der vielen kleineren Zulieferer-Betriebe im Umfeld der Großen. Absehbar ist, dass es viele Betriebe ohne Umstrukturierungen nicht packen werden. Aber es muss ja nicht gleich auf einen Ausverkauf hinauslaufen. Die bessere Lösung kann durchaus darin bestehen, mit den richtigen Partnern die Zukunft zu bauen. Worauf müssen Sie achten, damit die Rahmenbedingungen stimmen? …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Wie der Umstieg vom Zulieferer für die Automobil-Industrie mit Verbrennungsmotoren zum Zulieferer für E‑Mobilität funktioniert, belegen derzeit die Erfolgsmeldungen einiger der großen, teils familiengeführten Zulieferer-Betriebe. Das Bielefelder Unternehmen Gestamp hat die Produktion umgestellt von (schweren) Fahrzeugteilen auf leichte Batterie-Boxen. Der Zulieferer Marquardt liefert seit neustem Batterie-Managment-Systeme. Der Kabelspezialist Coroplast setzt auf Hochvoltleitungen für die schnelle Beladung von Batterien.…
Als Geschäftsführer verdienen Sie in der Regel überdurchschnittlich. Die meisten Kollegen/Innen können schon in jungen Jahren Vermögen bilden. Nach einer Umfrage der Unternehmensberatung Dick & Partner aus dem Jahr 2011 besitzt der „durchschnittliche“ GmbH-Geschäftsführer ein Vermögen bestehend aus: …
Es liegt kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn der Wohnungseigentümer die zur Hälfte vermietete Wohnung gemeinsam mit dem Lebensgefährten bewohnt. Das Mietverhältnis hält einem Fremdvergleich nicht stand. Der Sachverhalt, das jeder jeweils über ein Schlafzimmer zur ausschließlichen individuellen Nutzung verfügt, kann laut Finanzgericht nicht überprüft werden. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, deren wesentlicher Bestandteil das gemeinsame Wohnen ist (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 699/19).
Anfang September wird vor dem Landgericht Bonn das erste strafrechtliche Verfahren wegen unlauterer Cum-Ex-Geschäfte eröffnet. Es geht um doppelte Steuererstattungen für nicht oder nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer (vgl. zuletzt Nr. 11/2017). Angeklagt sind zwei britische Aktienhändler. Von der Staatsanwaltschaft Köln wird noch geprüft, ob die an den Geschäften beteiligten Banken (hier: M.M. Warburg) zum Verfahren herangezogen werden können. Auf das Urteil in erster Instanz darf man gespannt sein. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren über die volle Distanz bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wird ein Gesellschafter zu Unrecht (hier: Abweichende Abwicklung der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag über den GmbH-Anteil) nicht mehr in der Gesellschafterliste geführt, hat er nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin Anspruch auf Korrektur der Gesellschafterliste. Diesen Anspruch kann er gegen die GmbH mit einer Leistungsklage durchsetzen und so die GmbH zur Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste veranlassen. Der Geschäftsführer muss diese Korrektur umsetzen und die Liste zum Registergericht melden (KG Berlin, Urteil v. 10.7.2019, 2 W 16/19).
Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (auch: GmbH) zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn diese dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Einzelgewerbes fördert. Der Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen steht nicht entgegen, wenn die dauerhaften und intensiven Geschäftsbeziehungen nicht unmittelbar zu der Beteiligungsgesellschaft bestehen, sondern zu einer Gesellschaft, die von der Beteiligungsgesellschaft beherrscht wird (BFH, Urteil v. 10.4.2019, X R 28/16).
Die durchschnittliche Verweildauer auf den DAX-Vorstandsetagen hat sich in den letzten 10 Jahren fast halbiert. (Quelle: Der Aufsichtsrat, 7/2019). Noch schneller dreht das Rad nach einer Studie der Personalberatung Heidrick & Struggles. Danach sind die Vorstände der 30 DAX-Konzerne aktuell im Durchschnitt gerade einmal seit knapp 5,3 Jahren im Amt. Bei einer früheren Erhebung aus dem Jahr 2014 waren es noch sechs Jahre. Für GmbH-Geschäftsführer liegen vergleichbare Zahlen nicht vor – GmbHs sind meist inhabergeführt und damit kaum vergleichbar.
Die Sozialen Medien (WhatsApp, Facebook) machen auch nicht vor der Firma halt. Mehr noch: Viele Kollegen/Innen beklagen, dass Mitarbeiter jede nur mögliche Minute zum Blick ins Smartphone/IPhone nutzen. Man spürt förmlich, wie schwer es sein muss, dem Blick und den Klicks auf die Tastatur zu widerstehen. Nimmt das überhand, hilft nur ein „Handy-Verbot” am Arbeitsplatz – festgeschrieben im Arbeitsvertrag und in der Betriebsvereinbarung.
Noch ärgerlicher wird es, wenn …
Einige Kollegen/Innen nutzen die bevorstehenden Umbruchzeiten bereits jetzt dazu, die Unternehmensstrategie anzupassen – die Grundlagen für die Digitalisierung zu schaffen, Kapazitätsanpassungen umzusetzen oder das gesamte Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Wichtig: Wer hier Neuland betritt, sollte/muss sich extern beraten lassen. Wir haben an dieser Stelle bereits auf die Verpflichtung der Geschäftsführung zur externen Beratung hingewiesen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zum Zukauf eines Unternehmens). Externer Beratungsbedarf entsteht immer, wenn Sie zeitlich begrenzte Aufgaben an einen Spezialisten übertragen und Sie kein eigenes Personal für eine bestimmte Aufgabe einstellen wollen. Ist die Aufgabe erledigt, ist das Beratungsverhältnis beendet und der Berater scheidet aus. Die Ausgestaltung des Beratervertrages ist Sache der Parteien. Zeichnen Sie den Ihnen vorgelegten Vertrag nicht einfach ab. Machen Sie die Auftragsvergabe grundsätzlich immer davon abhängig, dass Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt sind. Vertragliche Mängel bringen Ihnen als Geschäftsführer und Ihrer Firma erhebliche Nachteile und verursachen Mehrkosten. Die häufigsten Fehler bei Vertragsschluss sind: …