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Geschäftsführungs-Krisen-Strategie: Durchstarten mit neuen Geschäftspartnern

Alarm­stu­fe ROT in der Auto­mo­bil­in­dus­trie” – so die jüngs­te Bestands­auf­nah­me des Han­dels­blat­tes zur Lage der Bran­che und der vie­len klei­ne­ren Zulie­fe­rer-Betrie­be im Umfeld der Gro­ßen. Abseh­bar ist, dass es vie­le Betrie­be ohne Umstruk­tu­rie­run­gen nicht packen wer­den. Aber es muss ja nicht gleich auf einen Aus­ver­kauf hin­aus­lau­fen. Die bes­se­re Lösung kann durch­aus dar­in bestehen, mit den rich­ti­gen Part­nern die Zukunft zu bau­en. Wor­auf müs­sen Sie ach­ten, damit die Rah­men­be­din­gun­gen stimmen? … 

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Digitales: So planen die Zulieferer die E‑Zukunft

Wie der Umstieg vom Zulie­fe­rer für die Auto­mo­bil-Indus­trie mit Ver­bren­nungs­mo­to­ren zum Zulie­fe­rer für E‑Mobilität funk­tio­niert, bele­gen der­zeit die Erfolgs­mel­dun­gen eini­ger der gro­ßen, teils fami­li­en­ge­führ­ten Zulie­fe­rer-Betrie­be. Das Bie­le­fel­der Unter­neh­men Gestamp hat die Pro­duk­ti­on umge­stellt von (schwe­ren) Fahr­zeug­tei­len auf leich­te Bat­te­rie-Boxen. Der Zulie­fe­rer Mar­quardt lie­fert seit neus­tem Bat­te­rie-Manag­ment-Sys­te­me. Der Kabel­spe­zia­list Coro­plast setzt auf Hoch­volt­lei­tun­gen für die schnel­le Bela­dung von Batterien.… 

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Geschäftsführer-Vermögen: Gut gewappnet in die nächste Krise

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Geschäftsführer privat: Mietvertrag mit dem/der Lebensgefährten/in

Es liegt kein steu­er­recht­lich anzu­er­ken­nen­des Miet­ver­hält­nis vor, wenn der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer die zur Hälf­te ver­mie­te­te Woh­nung  gemein­sam mit dem Lebens­ge­fähr­ten bewohnt. Das Miet­ver­hält­nis hält einem Fremd­ver­gleich nicht stand. Der  Sach­ver­halt, das jeder jeweils über ein Schlaf­zim­mer  zur  aus­schließ­li­chen  indi­vi­du­el­len  Nut­zung ver­fügt,  kann laut Finanz­ge­richt nicht über­prüft wer­den. Eine nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaft ist auch eine Wirt­schafts­ge­mein­schaft, deren wesent­li­cher Bestand­teil das gemein­sa­me Woh­nen ist (FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 699/19).

Die beab­sich­tig­te Aner­ken­nung der  Ver­lus­te aus den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung wur­de vom Finanz­ge­richt abge­lehnt. Damit ist die­ses ger­ne prak­ti­zier­te Steu­er­spar-Modell vom Tisch.

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GmbH/Steuer: Cum-Ex-Geschäfte kommen vor das Strafgericht

Anfang Sep­tem­ber wird vor dem Land­ge­richt Bonn das ers­te straf­recht­li­che Ver­fah­ren wegen unlau­te­rer Cum-Ex-Geschäf­te eröff­net. Es geht um dop­pel­te Steu­er­erstat­tun­gen für nicht oder nur ein­mal abge­führ­te Kapi­tal­ertrag­steu­er (vgl. zuletzt Nr. 11/2017). Ange­klagt sind zwei bri­ti­sche Akti­en­händ­ler. Von der Staats­an­walt­schaft Köln wird noch geprüft, ob die an den Geschäf­ten betei­lig­ten Ban­ken (hier: M.M. War­burg) zum Ver­fah­ren her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Auf das Urteil in ers­ter Instanz darf man gespannt sein. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass das Ver­fah­ren über die vol­le Distanz bis zum Bun­des­ge­richts­hof (BGH) aus­ge­tra­gen wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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GmbH/Recht: Anspruch auf Korrektur der Gesellschafterliste

Wird ein Gesell­schaf­ter zu Unrecht (hier: Abwei­chen­de Abwick­lung der Ver­ein­ba­run­gen aus dem Kauf­ver­trag über den GmbH-Anteil) nicht mehr in der Gesell­schaft­er­lis­te geführt, hat er nach einem aktu­el­len Urteil des Kam­mer­ge­richts (KG) Ber­lin Anspruch auf Kor­rek­tur der Gesell­schaft­er­lis­te. Die­sen Anspruch kann er gegen die GmbH mit einer Leis­tungs­kla­ge durch­set­zen und so die GmbH zur Ein­rei­chung einer kor­ri­gier­ten Gesell­schaft­er­lis­te ver­an­las­sen. Der Geschäfts­füh­rer muss die­se Kor­rek­tur umset­zen und die Lis­te zum Regis­ter­ge­richt mel­den (KG Ber­lin, Urteil v. 10.7.2019, 2 W 16/19).

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GmbH/Steuer: GmbH-Anteil gehört zum notwendigen Betriebsvermögen

Bei einem Ein­zel­ge­wer­be­trei­ben­den gehört die Betei­li­gung an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft (auch: GmbH) zum not­wen­di­gen Betriebs­ver­mö­gen, wenn die­se dazu bestimmt ist, die gewerb­li­che (bran­chen­glei­che) Betä­ti­gung des Steu­er­pflich­ti­gen ent­schei­dend zu för­dern oder wenn sie den Absatz von Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen des Ein­zel­ge­wer­bes för­dert. Der Zuord­nung einer Betei­li­gung zum not­wen­di­gen Betriebs­ver­mö­gen steht nicht ent­ge­gen, wenn die dau­er­haf­ten und inten­si­ven Geschäfts­be­zie­hun­gen nicht unmit­tel­bar zu der Betei­li­gungs­ge­sell­schaft bestehen, son­dern zu einer Gesell­schaft, die von der Betei­li­gungs­ge­sell­schaft beherrscht wird (BFH, Urteil v. 10.4.2019, X R 28/16).

Die­se Ein­schät­zung hat Aus­wir­kung auf die Besteue­rung. In der Regel muss der Ein­zel­un­ter­neh­mer die GmbH-Divi­den­de dann als Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb ver­steu­ern – und nicht als Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen. U. U. ist dann zusätz­lich Gewer­be­steu­er fällig.

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Schleudersitz: Vorstandskarussell dreht immer schneller

Die durch­schnitt­li­che Ver­weil­dau­er auf den DAX-Vor­stands­eta­gen hat sich in den letz­ten 10 Jah­ren fast hal­biert.  (Quel­le: Der Auf­sichts­rat, 7/2019). Noch schnel­ler dreht das Rad nach einer Stu­die der Per­so­nal­be­ra­tung Heid­rick & Strug­gles. Danach sind die Vor­stän­de der 30 DAX-Kon­zer­ne aktu­ell im Durch­schnitt gera­de ein­mal seit knapp 5,3 Jah­ren im Amt. Bei einer frü­he­ren Erhe­bung aus dem Jahr 2014 waren es noch sechs Jah­re. Für GmbH-Geschäfts­füh­rer lie­gen ver­gleich­ba­re Zah­len nicht vor – GmbHs sind meist inha­ber­ge­führt und damit kaum vergleichbar.

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Nervige Mitarbeiter: Wie umgehen mit der Smartphone-Sucht?

Die Sozia­len Medi­en (Whats­App, Face­book) machen auch nicht vor der Fir­ma halt. Mehr noch: Vie­le Kollegen/Innen bekla­gen, dass Mit­ar­bei­ter jede nur mög­li­che Minu­te zum Blick ins Smartphone/IPhone nut­zen. Man spürt förm­lich, wie schwer es sein muss, dem Blick und den Klicks auf die Tas­ta­tur zu wider­ste­hen. Nimmt das über­hand, hilft nur ein „Han­dy-Ver­bot” am Arbeits­platz – fest­ge­schrie­ben im Arbeits­ver­trag und in der Betriebsvereinbarung.

Noch ärger­li­cher wird es, wenn … 

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Neuausrichtung des Geschäftsmodells: So geht externe Beratung

Eini­ge Kollegen/Innen nut­zen die bevor­ste­hen­den Umbruch­zei­ten bereits jetzt dazu, die Unter­neh­mens­stra­te­gie anzu­pas­sen – die Grund­la­gen für die Digi­ta­li­sie­rung zu schaf­fen, Kapa­zi­täts­an­pas­sun­gen umzu­set­zen oder das gesam­te Geschäfts­mo­dell auf den Prüf­stand zu stel­len. Wich­tig: Wer hier Neu­land betritt, sollte/muss sich extern bera­ten las­sen. Wir haben an die­ser Stel­le bereits auf die Ver­pflich­tung der Geschäfts­füh­rung zur exter­nen Bera­tung hin­ge­wie­sen (vgl. OLG Olden­burg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zum Zukauf eines Unter­neh­mens). Exter­ner Bera­tungs­be­darf ent­steht immer, wenn Sie zeit­lich begrenz­te Auf­ga­ben an einen Spe­zia­lis­ten über­tra­gen und Sie kein eige­nes Per­so­nal für eine bestimm­te Auf­ga­be ein­stel­len wol­len. Ist die Auf­ga­be erle­digt, ist das Bera­tungs­ver­hält­nis been­det und der Bera­ter schei­det aus. Die Aus­ge­stal­tung des Bera­ter­ver­tra­ges ist Sache der Par­tei­en. Zeich­nen Sie den Ihnen vor­ge­leg­ten Ver­trag nicht ein­fach ab. Machen Sie die Auf­trags­ver­ga­be grund­sätz­lich immer davon abhän­gig, dass Ihre Inter­es­sen aus­rei­chend berück­sich­tigt sind. Ver­trag­li­che Män­gel brin­gen Ihnen als Geschäfts­füh­rer und Ihrer Fir­ma erheb­li­che Nach­tei­le und ver­ur­sa­chen Mehr­kos­ten. Die häu­figs­ten Feh­ler bei Ver­trags­schluss sind: …