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GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins

Die Schwei­zer Groß­bank UBS – mit Filia­len auch in Deutsch­land – senkt die Gren­ze, ab der Bank­gut­ha­ben mit Straf­zins belegt wer­den. Bis­her wur­de Kun­den ab einem Gut­ha­ben von 1 Mio. EUR ein Straf­zins von 0,6 % berech­net. An sofort gilt das für Gut­ha­ben > 500.000 EUR. Zu prü­fen ist, ob die Auf­tei­lung von gro­ßen Anla­ge­be­trä­gen auf ver­schie­de­ne Ban­ken ein Aus­weg ist.

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Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht

Wird im Unter­neh­men zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken und/oder für das betriebs­in­ter­ne Con­trol­ling eine Per­so­nal-Umsatz-Sta­tis­tik geführt, hat der Betriebs­rat kei­nen Anspruch auf Ein­sicht in die­se Unter­la­gen. Sie sind laut Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Schles­wig-Hol­stein aus­drück­lich kein Instru­ment der Per­so­nal­pla­nung und damit nicht ein­sichts­pflich­tig (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil v. 26.2.2019, 2 TaBV 14/18).

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GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH

Eine GmbH kann nach Auf­he­bung des Insol­venz­plan­ver­fah­rens nicht kraft Fort­set­zungs­be­schlus­ses ihres Allein­ge­sell­schaf­ters fort­ge­setzt wer­den, wenn der Insol­venz­plan kei­ne Fort­füh­rungs­pla­nung ent­hält. Liegt zwi­schen der Auf­he­bung des Insol­venz­plan­ver­fah­rens sei­tens des Insol­venz­ge­richts und dem Fort­set­zungs­be­schluss des Gesell­schaf­ters eine nicht uner­heb­li­che Zeit­span­ne – im Streit­fall etwa sechs Mona­te –, so kommt auch die Anwen­dung der Vor­aus­set­zun­gen einer wirt­schaft­li­chen Neu­grün­dung im Anmel­de­zeit­punkt des Fort­set­zungs­be­schlus­ses in Betracht (OLG Cel­le, Beschluss v. 8.3.2019, 9 W 17/19).

Das Regis­ter­ge­richt hat­te nach­ge­prüft, ob eine Fort­set­zung der Gesell­schaft ohne den dazu laut Insol­venz­ord­nung (InsO vor­ge­se­he­nen Fort­füh­rungs­plan mög­lich ist. Das OLG Cel­le kommt aller­dings  zu der Fest­stel­lung, dass die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für einen kor­rek­ten Ein­trag nicht gege­ben sind. Das Gericht lässt unter die­sen Umstän­den aber eine Ein­tra­gung als Neu­grün­dung der GmbH zu.

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GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart hat einen Auto­händ­ler in einem Die­sel­ga­te-Ver­fah­ren zur Nach­lie­fe­rung eines Sko­da Octa­via Com­bi aus der aktu­el­len Seri­en­pro­duk­ti­on gegen Rück­ga­be des mani­pu­lier­ten Fahr­zeugs ver­ur­teilt. Beson­der­heit: Der Geschä­dig­te muss sich noch nicht ein­mal eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung anrech­nen las­sen. Es han­del­te sich um ein Fahr­zeug Bau­jahr 2013. Gelie­fert wer­den muss ein Neu­fahr­zeug aus der Nach­fol­ge­se­rie. Ach­tung: Es gibt aber auch OLG-Urtei­le in der Sache, die einen Neu­wa­gen­an­spruch ableh­nen (OLG Ham­burg, Urteil v. 12.12.2018, 11 U 55/18) oder eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung berech­nen (OLG Stutt­gart, Urteil v. 29.7.2019,  5 U 45/18).

 

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GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis

Bleibt die Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steu­er­frei (hier: Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils in der Organ­schaft) und wird eine Kauf­preis­zah­lung aus einem Fix­be­trag und einem Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis ver­ein­bart, muss das Finanz­amt die­sen Vor­gang ein­heit­lich behan­deln und steu­er­frei stel­len. Das gilt aus­drück­lich auch für den Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis­an­teil – auch wenn die­ser erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt dem Ver­äu­ße­rer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).

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Ratlosigkeit: Delle, Schwäche oder Rezession?

Zahl­rei­che DAX-Unter­neh­men mel­den Umsatz­rück­gän­ge oder geben Gewinn­war­nun­gen her­aus. Eini­ge haben bereits ihre Leih­ar­beit­neh­mer frei­ge­setzt. Vie­le – auch klei­ne­re – Unter­neh­men haben einen Ein­stel­lungs­stopp ver­hängt oder zumin­dest einen sozi­al­ver­träg­li­chen Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt. Der IfO-Geschäfts­kli­ma-Index ist auf einen neu­en Tiefst­stand  gesun­ken (vgl. dazu „Kom­pakt”). Tenor der Chef-Volks­wir­te der deut­schen Groß­ban­ken: „Aus der (Kon­junk­tur-) Del­le ist eine anhal­ten­de Schwä­che­pha­se gewor­den”. Auch in den klei­ne­ren Unter­neh­men ist die Ver­un­si­che­rung angekommen.

Fakt ist:

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Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht

Sie brau­chen mehr Eigen­ka­pi­tal!“. Ken­nen Sie das? Nicht nur die Ban­ken sind gefor­dert, wenn es dar­um geht, die Bilan­zen so auf­zu­stel­len, dass ein Umsatz- und/oder Ertrags­rück­gang auf­ge­fan­gen oder zumin­dest abge­fe­dert wer­den kann. Fakt ist, dass eine zu gerin­ge Aus­stat­tung mit Eigen­ka­pi­tal schnell und im All­tags­ge­schäft nicht unmit­tel­bar bemerk­bar zu einer sog. bilan­zi­el­len Über­schul­dung füh­ren kann – das Eigen­ka­pi­tal deckt die schul­den der GmbH nicht mehr. Das allei­ne ist bereits Anlass für die Geschäfts­füh­rung, insol­venz­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men zu ergreifen.

Vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind über­durch­schnitt­lich gut mit EK aus­ge­stat­tet. Es gibt aber auch vie­le, die völ­lig unter­fi­nan­ziert sind. Steu­er­be­ra­ter und Bank wei­sen in der Regel dar­auf hin und erwar­ten Bes­se­rung. Das aber ist oft leich­ter gesagt als getan. Ach­tung: Mit einer ein­fa­chen Umbu­chung geht es nicht. Damit ver­la­gern Sie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ledig­lich in die Zukunft.

Bei­spiel:

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Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Fach­kräf­te Das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz ist ver­ab­schie­det. Wich­tig: Die Vor­rang­prü­fung ist abge­schafft. Sie brau­chen also kei­ne aus­führ­li­chen Begrün­dun­gen mehr an die Bun­des­agen­tur lie­fern, wenn Sie einen Arbeits­ver­trag mit einer aus­län­di­schen Fach­kraft abschlie­ßen (BR-Druck­sa­che 278/19). Nut­zen Sie ab sofort auch aus­län­di­schen Medi­en für die Personal-Akquise.
Fuhr­park Im Refe­ren­ten­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 sind die neu­en Vor­ga­ben zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät ent­hal­ten. Danach wird es Son­der­ab­schrei­bun­gen für elek­tro­ge­trie­be­ne Lie­fer­fahr­zeu­ge geben. Zu prü­fen ist, ob geeig­ne­te Lie­fer­fahr­zeu­ge auf dem Markt sind und ob eine Anschaf­fung unter rea­lis­ti­schen Bedin­gun­gen mög­lich ist.

 

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2019

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die Stim­mung in den deut­schen Chef­eta­gen wird unge­müt­lich. Der ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Juli von 97,4 auf 95,7 Punk­te gesun­ken. Das ist der nied­rigs­te Wert seit 2013. Das Bau­haupt­ge­wer­be ist die posi­ti­ve Aus­nah­me in die­sem Monat: Dort ist der Geschäfts­kli­ma­in­dex sogar leicht gestiegen.
Prei­se Die Ver­brau­cher­prei­se in Deutsch­land lagen im Juni 2019 um 1,6 % höher als im Juni 2018. Damit zieht die Infla­ti­ons­ra­te − gemes­sen am Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) – leicht an. Im Mai 2019 hat­te sie noch bei + 1,4 % gele­gen. Im Ver­gleich zum Vor­mo­nat Mai 2019 stieg der Ver­brau­cher­preis­in­dex im Juni 2019 um 0,3 % (Quel­le: Statista).
Zin­sen Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält auch wei­ter­hin an der Null­zins­po­li­tik fest. Mehr noch: Auch die Auf­käu­fe maro­der Staats­an­lei­hen wer­den fort­ge­setzt. Ziel ist es dar­über hin­aus, die 2 % – Infla­ti­ons­ra­te für den Euro­raum zu errei­chen. Unter­des­sen den­ken auch die Spar­kas­sen und Volks­ban­ken über Straf­zin­sen für Geld­ein­la­gen nach.

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV

Eini­ge Kollegen/Innen leis­ten sich Jah­res­wa­gen (hier: Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI). Die­se kön­nen sich im kon­kre­ten Fall nicht auf eine Her­stel­ler­haf­tung beru­fen. Dazu das OLG Stutt­gart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine sol­che Mani­pu­la­ti­on bei Mil­lio­nen von Moto­ren sys­te­ma­tisch vor­ge­nom­men wor­den war, bezie­hen sich die Ermitt­lun­gen des Kraft­fahrt­bun­des­amts bei der Daim­ler AG nur auf ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge Fahr­zeu­ge”. Eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Käu­fers ist damit nicht gege­ben (OLG Stutt­gart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).

Für die Pra­xis: Nach Auf­fas­sung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vor­lie­gen­den Fall ein sog. Ther­m­ofens­ter mit Abschalt­au­to­ma­tik erlaubt ist. Wenn ein sol­ches Ver­ständ­nis aber ver­tret­bar ist, liegt kein sit­ten­wid­ri­ges und vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten der Daim­ler AG vor. Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen – so dass der Bun­des­ge­richts­hof abschlie­ßend dazu Stel­lung neh­men wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.