Die Schweizer Großbank UBS – mit Filialen auch in Deutschland – senkt die Grenze, ab der Bankguthaben mit Strafzins belegt werden. Bisher wurde Kunden ab einem Guthaben von 1 Mio. EUR ein Strafzins von 0,6 % berechnet. An sofort gilt das für Guthaben > 500.000 EUR. Zu prüfen ist, ob die Aufteilung von großen Anlagebeträgen auf verschiedene Banken ein Ausweg ist.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Wird im Unternehmen zu statistischen Zwecken und/oder für das betriebsinterne Controlling eine Personal-Umsatz-Statistik geführt, hat der Betriebsrat keinen Anspruch auf Einsicht in diese Unterlagen. Sie sind laut Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein ausdrücklich kein Instrument der Personalplanung und damit nicht einsichtspflichtig (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 26.2.2019, 2 TaBV 14/18).
Eine GmbH kann nach Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens nicht kraft Fortsetzungsbeschlusses ihres Alleingesellschafters fortgesetzt werden, wenn der Insolvenzplan keine Fortführungsplanung enthält. Liegt zwischen der Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens seitens des Insolvenzgerichts und dem Fortsetzungsbeschluss des Gesellschafters eine nicht unerhebliche Zeitspanne – im Streitfall etwa sechs Monate –, so kommt auch die Anwendung der Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung im Anmeldezeitpunkt des Fortsetzungsbeschlusses in Betracht (OLG Celle, Beschluss v. 8.3.2019, 9 W 17/19).
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einen Autohändler in einem Dieselgate-Verfahren zur Nachlieferung eines Skoda Octavia Combi aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs verurteilt. Besonderheit: Der Geschädigte muss sich noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Es handelte sich um ein Fahrzeug Baujahr 2013. Geliefert werden muss ein Neufahrzeug aus der Nachfolgeserie. Achtung: Es gibt aber auch OLG-Urteile in der Sache, die einen Neuwagenanspruch ablehnen (OLG Hamburg, Urteil v. 12.12.2018, 11 U 55/18) oder eine Nutzungsentschädigung berechnen (OLG Stuttgart, Urteil v. 29.7.2019, 5 U 45/18).
Bleibt die Veräußerung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei (hier: Veräußerung eines GmbH-Anteils in der Organschaft) und wird eine Kaufpreiszahlung aus einem Fixbetrag und einem Gewinn- bzw. umsatzabhängigen Kaufpreis vereinbart, muss das Finanzamt diesen Vorgang einheitlich behandeln und steuerfrei stellen. Das gilt ausdrücklich auch für den Gewinn- bzw. umsatzabhängigen Kaufpreisanteil – auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Veräußerer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).
Zahlreiche DAX-Unternehmen melden Umsatzrückgänge oder geben Gewinnwarnungen heraus. Einige haben bereits ihre Leiharbeitnehmer freigesetzt. Viele – auch kleinere – Unternehmen haben einen Einstellungsstopp verhängt oder zumindest einen sozialverträglichen Personalabbau angekündigt. Der IfO-Geschäftsklima-Index ist auf einen neuen Tiefststand gesunken (vgl. dazu „Kompakt”). Tenor der Chef-Volkswirte der deutschen Großbanken: „Aus der (Konjunktur-) Delle ist eine anhaltende Schwächephase geworden”. Auch in den kleineren Unternehmen ist die Verunsicherung angekommen.
Fakt ist: …
„Sie brauchen mehr Eigenkapital!“. Kennen Sie das? Nicht nur die Banken sind gefordert, wenn es darum geht, die Bilanzen so aufzustellen, dass ein Umsatz- und/oder Ertragsrückgang aufgefangen oder zumindest abgefedert werden kann. Fakt ist, dass eine zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital schnell und im Alltagsgeschäft nicht unmittelbar bemerkbar zu einer sog. bilanziellen Überschuldung führen kann – das Eigenkapital deckt die schulden der GmbH nicht mehr. Das alleine ist bereits Anlass für die Geschäftsführung, insolvenzvorbereitende Maßnahmen zu ergreifen.
Viele mittelständische Unternehmen sind überdurchschnittlich gut mit EK ausgestattet. Es gibt aber auch viele, die völlig unterfinanziert sind. Steuerberater und Bank weisen in der Regel darauf hin und erwarten Besserung. Das aber ist oft leichter gesagt als getan. Achtung: Mit einer einfachen Umbuchung geht es nicht. Damit verlagern Sie Ihr persönliches Risiko lediglich in die Zukunft.
Beispiel: …
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Fachkräfte | Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist verabschiedet. Wichtig: Die Vorrangprüfung ist abgeschafft. Sie brauchen also keine ausführlichen Begründungen mehr an die Bundesagentur liefern, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer ausländischen Fachkraft abschließen (BR-Drucksache 278/19). | Nutzen Sie ab sofort auch ausländischen Medien für die Personal-Akquise. |
Fuhrpark | Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 sind die neuen Vorgaben zur Förderung der Elektromobilität enthalten. Danach wird es Sonderabschreibungen für elektrogetriebene Lieferfahrzeuge geben. | Zu prüfen ist, ob geeignete Lieferfahrzeuge auf dem Markt sind und ob eine Anschaffung unter realistischen Bedingungen möglich ist. |
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die Stimmung in den deutschen Chefetagen wird ungemütlich. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Juli von 97,4 auf 95,7 Punkte gesunken. Das ist der niedrigste Wert seit 2013. Das Bauhauptgewerbe ist die positive Ausnahme in diesem Monat: Dort ist der Geschäftsklimaindex sogar leicht gestiegen. |
Preise | Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Juni 2019 um 1,6 % höher als im Juni 2018. Damit zieht die Inflationsrate − gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) – leicht an. Im Mai 2019 hatte sie noch bei + 1,4 % gelegen. Im Vergleich zum Vormonat Mai 2019 stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2019 um 0,3 % (Quelle: Statista). |
Zinsen | Die Europäische Zentralbank (EZB) hält auch weiterhin an der Nullzinspolitik fest. Mehr noch: Auch die Aufkäufe maroder Staatsanleihen werden fortgesetzt. Ziel ist es darüber hinaus, die 2 % – Inflationsrate für den Euroraum zu erreichen. Unterdessen denken auch die Sparkassen und Volksbanken über Strafzinsen für Geldeinlagen nach. |
Einige Kollegen/Innen leisten sich Jahreswagen (hier: Mercedes-Benz GLK 220 CDI). Diese können sich im konkreten Fall nicht auf eine Herstellerhaftung berufen. Dazu das OLG Stuttgart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine solche Manipulation bei Millionen von Motoren systematisch vorgenommen worden war, beziehen sich die Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamts bei der Daimler AG nur auf verhältnismäßig wenige Fahrzeuge”. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers ist damit nicht gegeben (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).
Für die Praxis: Nach Auffassung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vorliegenden Fall ein sog. Thermofenster mit Abschaltautomatik erlaubt ist. Wenn ein solches Verständnis aber vertretbar ist, liegt kein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten der Daimler AG vor. Das Gericht hat ausdrücklich Revision zugelassen – so dass der Bundesgerichtshof abschließend dazu Stellung nehmen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.