Auch alle GmbHs, die in den letzten Jahren gut verdient haben und hohe Rücklagen bilden konnten, tun sich schwer mit dem Angesparten: Was tun mit den Gewinn-Rücklagen? Nur noch (Hoch-)Risiko-Anlagen bringen einigermaßen Rendite. Geld auf dem Konto kostet, traditionelle Sparanlagen in festverzinslichen Anlagen bringen keine Verzinsung (Sparkassen, Volksbanken) oder bei den Privatbanken nur noch minimale Zinsen. Für den (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführer ist das lediglich ein Vermögenspoker. Entweder begnügt er sich mit leicht schrumpfenden Vermögenswerten oder er entscheidet sich für eine Risikoanlage. Wenn es gut geht, hat er gewonnen. Wenn nicht: Wo kein Richter, da keine Strafe.
Schwieriger ist es für den Fremd-Geschäftsführer oder den Geschäftsführer mit geringer Eigenbeteiligung und einigen Mit-Gesellschaftern. Hier gibt s in der Tat ein Haftungsproblem: Entscheiden die sich nämlich für eine Risiko-Anlage, müssen Sie bei einem Verlust damit rechnen, dass Sie zur Verantwortung gezogen werden können.
Juristisch bedeutet das: …



