Die GmbH kann sich nicht auf eine fehlende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zur Einräumung einer Versorgungszusage an den (Gesellschafter-) Geschäftsführer berufen, wenn die Versorgungszusage bereits vor dem 25.3.1991 erteilt wurde, die Zusage in Übereinstimmung mit der vormaligen BGH-Rechtsprechung durch den alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer selbst erteilt wurde und der Geschäftsführer im Vertrauen auf den Bestand der Versorgungszusage den Aufbau einer anderweitigen angemessenen Altersvorsorge unterlassen hat (LArbG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.3.2019, 4 Sa 39/18).
Kategorie: Volkelt-Briefe
61 % der Deutschen sind davon überzeugt, dass Konzerne die beste wirtschaftliche Performance haben. Nur 10 % der Bürger sehen Familienunternehmen in puncto Wirtschaftlichkeit an der Spitze. Das ist Ergebnis einer Bevölkerungsumfrage der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1000 Bürgerinnen und Bürgern zum Image deutscher Familienunternehmen. Auch bei weiteren „Hard Facts“ sind Familienunternehmen abgeschlagen. Gerade jüngere Bürger bewerten Familienunternehmen kritischer: Nur 42 % der Auszubildenden und Studenten halten diese Unternehmen für einen Innovationsmotor, während es in der Gesamtbevölkerung 74 % sind. Ebenso bezeichnen nur 66 % der jungen Menschen Familienunternehmen als Rückgrat der deutschen Wirtschaft (Gesamtbevölkerung: 82 %). Lediglich 6 % bringen Familienunternehmen mit Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Technologisierung in Verbindung bringen, während es bei Konzernen 45 % der Befragten sind.
Seit der Einführung des Solidaritätszuschlages im Jahr 1991 haben die Steuerzahlerinnen, Steuerzahler und Unternehmen rund 325 Mrd. EUR Solidaritätszuschlag bezahlt. Dies ergibt sich aus von der Bundesregierung vorgelegten Statistiken in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Danach hat das Aufkommen des Solidaritätszuschlags im Jahr 2018 rund 18,9 Mrd. EUR betragen. Nach den Berechnungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen wird das Aufkommen des Solidaritätszuschlags in den nächsten Jahren weiter steigen.
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung ist nichtig, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung der Entlastung angesagt ist und die Entlastung als rechtsmissbräuchlich angesehen werden muss. Das ist immer dann der Fall, wenn dem/den Geschäftsführer(n) schwerwiegende Pflichtverletzungen vorgeworfen werden müssen und der GmbH so ein erheblicher Schaden zugefügt wurde (OLG Frankfurt, Urteil v. 23.5.2019, 5 U 21/18).
Enthält der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine Klausel, wonach mit einfachem Gesellschafterbeschluss ein fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet werden kann, dann ist dieser Beschluss bindend bzw. das zusätzliche Organ der GmbH rechtswirksam bestellt, auch wenn er nicht per notariellem Mehrheitsbeschluss erfolgt und keine Eintragung ins Handelsregister erfolgt. Eine solche Klausel ist z. B. dann hilfreich, wenn die Ex-Gesellschafter nach der Übergabe der GmbH an die Nachfolger weiterhin verbindlich beratend für die GmbH tätig sein wollen (BGH, Urteil v. 2.7.2019, II ZR 406/17).
Mit dem Teileinkünfteverfahren haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer eine gute Möglichkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Vorteil zu versteuern. Das gilt auch für Ihre Gewinneinkünfte aus der GmbH – also die Gewinnausschüttungen, die Sie zusammen mit Ihren Gesellschaftern nach Abschluss des Geschäftsjahres beschließen. Stichwort: Gewinnverwendungsbeschluss. Wählen Sie das Teileinkünfteverfahren, müssen Sie nur 60% des ausgeschütteten Gewinns mit Ihrem persönlichen ESt-Satz versteuern. 40 % bleiben steuerfrei. Die zu erzielende Ersparnis ist eine Rechenaufgabe für Ihren Steuerberater.
ACHTUNG: …
Ob Werkvertrag, Mindestlohn, Sozialbeiträge oder KSV-pflichtige Leistungen: Als Geschäftsführer tragen Sie das Risiko für Fehleinschätzungen bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen. In der Praxis bringt das Nachzahlungen und Zinsen oder die Staatsanwaltschaft wird sogar tätig und leitet ein (Straf-) Verfahren ein. Und das schon bei geringen Vergehen. So verurteilte das Landgericht (LG) Freiburg einen Geschäftsführer, der mehrfach falsche Angaben über Arbeitszeiten machte, Sozialbeiträge nicht abführte und unter Mindestlohn zahlte, zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahre und 6 Monaten (Aktenzeichen: 10 NS 410 JS 4578/11, Stichwort: „Teilschwarzlohnabrede“). In Relation zu manchem Urteil mit weit kriminellerer Energie eine Art Höchststrafe mit vermutetem Abschreckungspotential.
Dass es aber auch anders geht, belegen in jüngster Zeit bekannt gewordene Fälle. Ob in Steuerverfahren gegen den Prominente (vgl. Nr. 32/2019) oder um einen Fall von Sozialbeitragsnachzahlung wegen Scheinselbständigkeit in Höhe von 3 Mio. Euro, ebenfalls entschieden vom LG Freiburg: In diesen und immer mehr anderen Fällen werden die Verfahren mit einen Strafbefehl beendet. Vorteil für die beteiligten Parteien: …
„Krank sein? Kann ich mir beim besten Willen nicht leisten“. So die häufige Antwort, wenn es um das gesundheitliche Empfinden von Führungskräften in der Wirtschaft geht. Das betrifft allerdings auch die meisten der Geschäftsführer-Kollegen/Innen, mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe. Wie geht es IHNEN, wenn Sie spüren, dass eine Krankheit im Anflug ist? Die meisten bleiben im Dienst oder zumindest im Notdienst, nicht wenige starten in ihre wohlverdienten Urlaubstage erst einmal mit einer Erschöpfungs-Auszeit – der manchmal sogar den ganzen Urlaub andauert. Fakt ist: Je höher der Beschäftigungsgrad einer Volkswirtschaft um so höher der Krankenstand in den Unternehmen. Im Krisenjahr 2007 lag der Krankenstand pro Mitarbeiter bei 8 Tagen im Jahr. In der Folge – also mit stetiger Verbesserung der wirtschaftlichen Lage – verlängerte sich die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage auf 12 in 2016 (Quelle: Statista, durchschnittlicher Krankenstand in der GKV 1991 bis 2018). 2018 lag die Zahl der Krankschreibungen bei 4,3 % aller Beschäftigten und damit auf einen Höchststand, der zuletzt zum Ende der Neunziger erreicht wurde. Soweit die Statistik. In der Realität sind in diesen Zahlen nur die Krankheitstage erfasst, bei denen einen Krankmeldung mit gelber Bescheinigung – also ab dem 3. Fehltag – vorlag. Kurzerkrankungen sind darin also nicht enthalten. Für Sie und die meisten Geschäftsführer-Kollegen/Innen heißt es aber bei einer aufkommenden Grippe nach wie vor: „Krank sein – geht nicht“. Wer vorsorgend mit dem Thema umgeht, ist gut beraten, das Thema Krankheit genauso ernst zu nehmen wie das Thema Nachfolge. Dabei gilt: Je vorausschauender und detaillierter Ihre Vorgaben sind, desto besser ist das Unternehmen geschützt. In den Notfallkoffer gehört: die Vertretungsregelung/en, die Terminplanung für die nächsten Tage/Wochen, die Zugangsdaten zu den geschäftlichen Konten, die Zugangsdaten zu Internet-Portalen, wichtige Kundendaten und Verträge und die Vorsorge- und Generalvollmacht für den Vertreter. Aber selbst eine solche Vorsorge hält die meisten Kollegen wahrscheinlich auch in Zukunft nicht davon ab, sich bei einer Sommergrippe erst einmal nichts anmerken zu lassen. Aber dann sollten Sie zumindest einen gehörigen Abstand zu Ihren Mitarbeitern einhalten.
Die Vision lautet: Wenn das autonome E‑Mobil auf dem Markt ist, sind die Automobil-Werkstätten überflüssig. Bis dahin wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Es wird den üblichen Werkstatt-Stau im April und im Oktober geben, wenn alle gleichzeitig zum Reifenwechsel antreten. Wer warten muss, wird nicht sehr amüsiert sein. Wer seinen Wagen auf Termin braucht, muss weiterhin telefonisch Druck machen. Wie man das Problem entschärfen und die Kunden besser einbinden kann, machen schon seit einiger Zeit die Versender vor: Per Statusbericht kann der Kunde jederzeit feststellen, wo sich seine Sendung befindet und genau nachvollziehen, wann die Zustellung erfolgen wird. Warum sollte das nicht auch bei einem Werkstatttermin oder anderen Service-Terminen funktionieren? Ein Münchner BMW-Händler nahm sich der Sache an und ließ von der BMW-Fachabteilung eine App für ein solches Follow-Now-Tracking-System entwickeln. Noch spielte der Kunde nicht so mit, wie man sich das vorgestellt hatte. Die meisten Kunden wollten nicht noch eine weitere App auf ihr Smartphone laden.
Mit MassengerPeople integrierte die BMW-IT ihren Dienst in den Kurznachrichtendienst WhatApp. Gibt der Kunde im Chat mit der Werkstatt das Codewort „Follow now” ein, erhält er den aktuellen Status seiner Wagens – ob der noch aufgebockt auf die Wartung wartet, ob der Wagen noch gereinigt wird oder bereits in der Waschstraße steht. Steht der Wagen zur Abholung bereit, wird das zwar noch manuell vom Kundenberater angezeigt. Jetzt arbeitet man daran, dass die Daten automatisch verschickt werden, wenn sich eine Veränderung im Status des Werkstatt-Aufenthalts ergeben. Die Akzeptanz des Systems bei den Kunden ist da, die Kundenzufriedenheit stark gestiegen. Ergebnis der digitalen Kommunikation auf KI-Basis: Die Kundenberater müssen kaum noch telefonieren und das mit der Kundenkommunikation beauftragte Call-Center kann sich jetzt ganz gezielt um die aktive Verkaufsförderung kümmern.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die Sorgenfalten bei den deutschen Unternehmenslenkern werden immer tiefer. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im August von 95,8 (Saisonbereinigt korrigiert) auf 94,3 Punkte gefallen. Das ist der niedrigste Wert seit November 2012. Die Unternehmen schätzten ihre aktuelle Lage erneut deutlich schlechter ein. Auch mit Blick auf die kommenden Monate nimmt der Pessimismus zu. Die Anzeichen für eine Rezession in Deutschland verdichten sich (vgl. Nr. 32/2019). |
Preise | Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juli 2019 um 1,7 % höher als im Juli 2018. Damit zog die Inflationsrate − gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) – leicht an (Juni 2019: + 1,6 %). Im Vergleich zum Vormonat Juni 2019 stieg der Verbraucherpreisindex im Juli 2019 um 0,5 % (Quelle: Destatis). |
Zinsen | Die Währungshüter um EZB-Präsident Mario Draghi stellten in Vilnius in Aussicht, an der Nullzins-Politik noch bis mindestens zum Sommer 2020 nicht zu rütteln. Bislang galt dies nur bis zum Ende des laufenden Jahres. |
Wirtschaftliche Entwicklung | In Expertenkreisen geht man davon aus, dass sich die USA und China mittelfristig auf neue Handelsbedingungen verständigen werden. Abzusehen ist dann, dass die US-Handelspolitik die europäische Automobilindustrie in den Fokus nehmen wird – mit weiteren Auswirkungen auf die Absatzzahlen und Folgewirkungen für die Zulieferer-Industrie – besonders in Deutschland. Die hohen Lohnkosten dürften dann auch zur Verlagerung von Produktions- standorten führen. |