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Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Was Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Straf­recht für              Unternehmen Im Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um lau­fen der­zeit die Vor­be­rei­tun­gen für einen Gesetz­ent­wurf zur Ver­schär­fung des Unter­neh­mens-Straf­rechts (Gesetz zur Bekämp­fung der Unter­neh­mens­kri­mi­na­li­tät). Wesent­li­cher Bestand­teil der Über­le­gun­gen: Bei Ver­stö­ßen sol­len die Stra­fen dras­tisch erhöht wer­den. Dazu kön­nen Buß­gel­der bis zur Höhe von 10 %  eines Jah­res­um­satz ver­hängt wer­den. Bei „beson­de­rer Gefähr­lich­keit” sol­len Unter­neh­men auf­ge­löst wer­den kön­nen (sog. Ver­bands­auf­lö­sung). Mög­lich wäre das z. B. bei mehr­fa­chen Steuerdelikten. Die Wirt­schafts­ver­bän­de lau­fen Sturm. Auch die CDU/CSU wird das Gesetz so nicht mit­tra­gen. Das könn­te sich aber nach der nächs­ten Bun­des­tags­wahl mit Rot/Rot/Grün ändern. Abwar­ten und Beobachten.

 

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