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Arbeitgeber-Bewertungs-Portale: Informieren und nutzen

Ob Tri­p­ad­vi­sor-Emp­feh­lung oder Ama­zon-Note: Bewer­tungs-Por­ta­le im Inter­net wer­den immer häu­fi­ger zum ent­schei­den­den Kri­te­ri­um bei der Kauf­ent­schei­dung. Das gilt auch für die Suche nach dem neu­en Arbeitgeber. Sind Sie hier nicht, nicht rich­tig oder sogar mit der Note „man­gel­haft“ gelis­tet, haben Sie schlech­te Kar­te bei der Suche nach neu­en Mitarbeitern.

Bei­spie­le:

Wie die Arbeit­ge­ber-Bewer­tung funk­tio­niert kön­nen Sie gut z. B. unter www.meinchef.de oder www.kununu.com nach­voll­zie­hen. Hier kön­nen Arbeit­neh­mer und poten­zi­el­le Arbeit­neh­mer anhand vor­ge­ge­be­ner Kri­te­ri­en (Gehalt, Kol­le­gen, Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te, Arbeits­be­din­gun­gen, Chan­cen­gleich­heit usw.) das Unter­neh­men als Arbeit­ge­ber bewer­ten oder den Chef bzw. Vor­ge­setz­ten direkt bewer­ten (Mein Chef: „lobt oder kri­ti­siert kon­struk­tiv und zeit­nah“, „über­zeugt durch sozia­le Kom­pe­tenz“ oder „betei­ligt Mit­ar­bei­ter an Ent­schei­dungs­pro­zes­sen“). Mög­lich sind aber auch indi­vi­du­el­le Kom­men­ta­re. Und die kön­nen es in sich haben. Z. B. , wenn dann dort sol­che Din­ge in der Ein­zel­be­wer­tung ste­hen wie: „Ich wür­de das Unter­neh­men in kei­nem Fall als Arbeit­ge­ber empfehlen“.

In der Pra­xis gibt es fast kei­ne Mög­lich­keit, nega­ti­ve Ein­trä­ge zu besei­ti­gen (Aus­nah­me: kun­unu) . Es sei denn, Sie gehen anwalt­lich vor und ver­lan­gen Löschung der Ein­trä­ge. Was aber nach gän­gi­ger Recht­spre­chung nur dann mög­lich ist, wenn es sich um sit­ten­wid­ri­ge oder offen­sicht­lich und objek­tiv fal­sche Dar­stel­lun­gen handelt.

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