Die Bremer Softwareschmiede Ubimax – drittplaziert beim Handelsblatt-Award „The Spark” für StartUps – schreibt Programme für sog. Datenbrillen. Mit denen sind z. B. die Service-Techniker der Aufzugssparte von Thyssen-Krupp unterwegs, wenn sie vor Ort inspizieren. Per Kamera werden Zustand und Problemstellen aufgezeichnet und per Video an die Spezialisten in der Zentrale weitergeleitet. Die können den Vor-Ort-Einsatz dann per Ferndiagnose unterstützen – etwa indem sie dem Vor-Ort-Techniker wichtige Informationen auf den Bildschirm der Brille direkt einspielen. Das StartUp beschäftigt unterdessen weltweit über 100 Mitarbeiter und wird in den nächsten Monaten eine Niederlassung in Palo Alto (Kaliformien) eröffnen, um von dort aus das weltweite Geschäft zu organisieren. 2018 gab es einen Umsatz von 3,8 Mio. EUR, für 2019 liegen noch keine Zahlen vor. Die dürften aber deutlich darüber liegen.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Immerhin: Die jüngsten Meldungen von den weltwirtschaftlichen Krisenherden verbreiten eine gewisse Zuversicht. Die Handelsbeziehungen zwischen allen Protagonisten scheinen sich auf breiter Front zu stabilisieren. Auch das klare Brexit-Votum schafft planbarere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Das wird schlussendlich auch den Handelsbeziehungen zwischen Deutschland, der EU und Great Britain gut tun. Dagegen steht: Am 3. November 2020 wird in den USA ein neuer Präsident gewählt.
Betrifft … | Trend |
Die „offizielle” Prognose | Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) weiter und damit das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs. Die Bundesregierung berechnete für das Jahr 2019 ein Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,5 % – im Jahr 2020 wird weiterhin ein Wachstum von 1,0 % erwartet. Und: Gleichzeitig entwickeln sich laut BMWi der Arbeitsmarkt ebenso wie die Löhne weiterhin positiv. Das führt durch Entlastungen bei Steuern und Abgaben zu steigenden privaten Einkommen. |
OECD-Prognose | Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) prognostiziert der deutschen Konjunktur für das kommende Jahr eine Talfahrt. Die Wirtschaftsleistung wird danach in Deutschland 2020 nur noch um 0,4 % wachsen. |
HWWI-Prognose | Das Hamburgische Weltwirtschafts-Institut (HWWI) erwartet dagegen nach einem Wachstum von 0,6 % in 2019 für dieses Jahr ein Wachstum von immerhin 1,4 % und für 2021 ein Wachstum von 1,5 %. Aber: „Die außenwirtschaftlichen Risiken und die damit verbundenen Rezessionsgefahren sind keineswegs ausgeräumt”. Die leichten Stockungen am Arbeitsmarkt werden bei einer weiteren positiven Entwicklung nur vorübergehend sein. U. E. eine ausgesprochen optimistische Einschätzung. |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Pensionsrückstellungen für im Jahr der Veröffentlichung neuer Rechnungsgrundlagen vereinbarte Versorgungszusagen nicht zu verteilen sind (gemäß § 6a Absatz 4 Satz 2 EStG; BFH, Beschluss v. 13.2.2019, XI R 34/16). Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Grundsätze über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Randnummer 5 des BMF-Schreibens vom 19.10.2018 (BStBl I S. 1107) wird wie folgt gefasst: „Die Verteilungsregelung gilt nicht für Versorgungszusagen, die im Übergangsjahr erteilt werden. Die entsprechenden Pensionsrückstellungen sind zum Schluss des Wirtschaftsjahres in Höhe der Teilwerte unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G anzusetzen. Aus Billigkeitsgründen wird nicht beanstandet, auch die Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen zu verteilen” (BMF-Schreiben vom 17.12.2019, IV C 6 ‑S 2176/19/10001).
Gegen GmbHs/UG, die die Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zum 31.12.2019 versäumt haben oder verweigern, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die GmbH/UG wird dann schriftlich aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen die offenlegungspflichtigen Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen oder die Unterlassung per Einspruch zu begründen. Gleichzeitig wird ein Ordnungsgeld in einer Höhe von 2.500 EUR angedroht. Kommt die GmbH/UG der Aufforderung nicht nach, wird das angedrohte Ordnungsgeld festgesetzt. Bei anhaltender Offenlegungssäumigkeit wird zusätzlich mit jeder Festsetzung ein weiteres Ordnungsgeld angedroht und festgesetzt. Dabei werden die Ordnungsgelder schrittweise erhöht. Sie sind also gut beraten, die Androhung des BfJ nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern umgehend zu erfüllen. Informieren Sie Ihren Steuerberater, wenn eine entsprechende Abmahnung eingeht
Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung (BFH, Urteil v. 9.7.2019, X R 9/17).
Seit 16.12.2019 gelten europaweit einheitliche Standards zum Schutz von Whistleblowern – also auch von Mitarbeitern, die Verstöße/Mängel im betrieblichen Ablauf anprangern bzw. öffentlich machen. Jetzt haben die Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit, entsprechende Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 17.12.2021 sollen sich Whistleblower auf „sichere Kanäle” zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen können. Sie können vorbauen – etwa durch Benennung einer unabhängigen Schiedsperson oder einer externen Stelle – etwa Ihres Hausjuristen
Die meisten Kollegen/Innen haben sich mit den Unsicherheiten der Märkte arrangiert und allen Unkenrufen zum Trotz auch in 2019 (noch) gute Geschäfte gemacht. Man ist „zufrieden”. Anders gesagt: Es hätte schlimmer kommen können – wenn die US-Regierung noch konsequenter Zollpolitik betrieben hätte, wenn der Brexit bereits umgesetzt wäre oder wenn die chinesische Wirtschaft intensiver geschwächelt hätte. Ausgestanden sind die Risiken um die Weltwirtschaft aber nicht – allemal verschoben. Aber: Vor Ort ist vieles liegen geblieben:
- Mittelstandspolitik: Ist zwar weiterhin in aller Munde, ist aber nicht wirklich zu erkennen. Bürokratie und Verwaltungsaufwand sind Zeitfresser, blockieren Prozesse und kosten.
- Infrastruktur: Die Versäumnisse wirken auf die Beschaffungspreise (Energie, Logistik).
- Steuerpolitik: Die deutsche Politik entzieht sich hartnäckig dem internationalen Steuerwettbewerb und belastet auch alle kleineren Unternehmen mit hohen Steuern.
Absehbar ist, dass die Schlagkraft der Politik, die eine Große Koalition haben könnte, in der 2. Legislaturperiode weiter geschwächt ist. Wirtschafts‑, Unternehmens- und Steuerpolitik werden wohl keine zusätzliche Dynamik freisetzen.
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Zum Jahresende 2018 prognostizierten wir an dieser Stelle: „ACHTUNG: In der Automobilbranche sind Kapazitätsanpassungen angesagt”. Letzte Woche zitierten wir den Chef der Bosch-Mobilitätssparte Stefan Hartung mit: „Die Automobilproduktion wird bis 2025 nicht mehr wachsen”. Damit ist bereits eine wichtige Rahmenbedingung für 2020 gesetzt. Wie sich das und alle anderen Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft auf die deutsche Wirtschaft auswirken werden, ist derzeit von Niemandem – auch nicht vom geballten Expertenrat – zu beantworten. Einige Eckdaten lassen sich aber mit einer gewissen Präzision vorhersehen:
- Die Inflationsrate für das laufende Geschäftsjahr liegt nach Destatis bei 1,4 % und wird nach den Einschätzungen des Statistischen Bundesamtes in 2020 bei 1,5 % und in 2021 bei 1,6 % liegen. Damit ist die Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,00 % deutlich unterschritten. Absehbar ist, dass die Niedrigzinspolitik der EZB weiter unter Druck steht. Stichwort: Billiges Geld. Aber: Die EZB hat bereits angekündigt, dass die Zinsen bis Mitte 2020 bei Null-Prozent einfroren bleiben.
- Zinsen: An der Zinsfront wird sich (siehe oben) zunächst nichts ände Die EZB wird die (noch) stabile Konjunktur nicht belasten. Dafür spricht auch die ungebremst hohe Verschuldungsquote der EU-(Süd-)Staaten. Das kann sich aber schon in der 2. Jahreshälfte 2020 ändern. Investitionen in Gewerbe-Immobilien bleiben eine Option, um Rücklagen für die Zukunft zu bilden.
- Preise: Viele Unternehmen konnten in 2019 sogar mit sinkenden Großhandelspreisen rechnen. Destatis ermittelt für Oktober 2019 gegenüber dem Vorjahreswert ein Absinken um – 2,4 %. Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung hatten dabei die Preissenkungen im Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen (- 13,4 %). Kalkulieren Sie für 2020 trotzdem mit (leicht) steigenden Energiekosten.
- Kalkulation: Die Preise für Rohstoffe und Vorprodukte sind in 2019 nur moderat gestiegen (+ 1,3 %). Dieser Trend wird sich auch in 2020 fortsetzen. Die Deutsche Industriebank (IKB) rechnet mit einer durchschnittlichen Preissteigerung für Rohstoffe und Vorprodukte von nur noch + 1,2 %.
- Wirtschaftswachstum: Bleibt auf Schrumpfkurs. Bundeswirtschaftsministerium und die relevanten Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen – nach mehrmaligen Korrekturen nach unten – für 2019 nur noch mit einem Wachstum von 0,5 %. Für 2020 wird dennoch ein Wachstum von 1,0 % prognostiziert. Wie realistisch das ist, wird sich spätestens im Frühjahr 2020 herausstellen. In der Gesamtwürdigung stehen die Zeichen auf „Abschwung”.
Will Ihre Tochter auch Influencerin werden? Mit einem eigenen Studio im Keller und eigenem Verkaufskanal. Und einem Berater- und Mitarbeiterstab, der den Rest erledigt. Zugegeben: Es war schon immer nicht ganz einfach, den Nachwuchs für die Fortführung der Geschäfte zu begeistern. Ohne planbaren Feierabend und erholsames Wochenende. Eigentlich dreht sich ja Alles um´s Geschäft. Kein Wunder: Nur noch 44 % der befragten mittelständischen Unternehmer in Deutschland sehen im eigenen Nachwuchs die Zukunft des eigenen Unternehmens – so die neuesten Zahlen einer aktuellen KfW-Mittelstandsstudie. 34 % – also jeder dritte – Unternehmer arbeitet bereits daran, einen seiner fähigen Mitarbeiter für die Übernahme des Unternehmens zu begeistern. Also: Augen auf – vielleicht ist der/die Azubi/ne schon der/die richtige für eine erfolgreiche Nachfolge. Mit freundlichen Grüßen.
Die Digitalisierung ist omnipräsent und auch wir beschäftigen uns mit den Auswirkungen auf die Menschen und Märkte – unterdessen regelmäßig an dieser Stelle seit über zwei Jahren. In den meisten Betrieben sind digitale Prozesse zum ständigen Begleiter geworden. Als Geschäftsführer müssen Sie in regelmäßigen Abständen Investitionsentscheidungen in Sachen Digitalisierung treffen. Neue Mitarbeiter werden nach digitalen Kriterien ausgesucht. Mit jedem betrieblichen Software-Update werden zusätzliche Prozesse „digital”. Für die meisten Kollegen/Innen hat die Digitalisierung die stressige Seite verloren, sie begleitet uns und das gesamte Geschäftsleben in einem dynamischen Prozess – Tag für Tag und Situation für Situation und auch mit neuen Geschäftsfeldern und Geschäftschancen.
Und es gibt die erfreuliche Erkenntnis: Viele der alten Geschäftsmodelle bekommen mehr Zeit für notwendige Anpassungen als man das mit dem Digitalisierungs-Hype für möglich gehalten hätte. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur braucht mehr Zeit (Deutschland-Index der Digitalisierung 2019) und die Ausbildung für qualifizierte Digital-Jobs dauert länger – wie bei den Lehrern sind die Universitäten kaum noch in der Lage, Know How und Abschlusszahlen zu leisten. Zwar wird alles schneller gehen als in Zeiten der Industrialisierung. Aber auch die Digitalisierung braucht eben (mehr) Zeit als in den meisten Prognosen vorhergesagt. Stillstand sollte sich allerdings kein Unternehmen leisten. Aber – wem sage ich das – das war schon immer so.