Schützenhilfe für alle Unternehmen, deren Umsätze nach Durchschnittssätzen geprüft werden, gibt es vom Finanzgericht München. Danach dürfen bei Prüfungen in geldintensiven Branchen (Gastronomie, landwirtschaftliche Erzeuger) nicht einfach Durchschnittswerte und Rohgewinn-Durchschnittssätze schematisch angewandt und danach die Umsätze bzw. die Umsatz- und Einkommenssteuer errechnet werden. Danach muss der Steuerprüfer beachten: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Unterdessen haben die EU-Kommission und der Rechtsausschuss des europäischen Parlaments die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zentral‑, Handels- und Gesellschaftsregister europaweit verknüpft werden. Zunächst …
Inzwischen – rund 2 Jahre nach Anklageerhebung gegen die Beraterfirma Alix – hat ein unabhängiges Schiedsgericht den Investoren der Fa. Märklin (Kingsbridge Capital) Recht gegeben und Schadensersatzzahlungen in Höhe von 14 Mio. Euro gegen die Beraterfirma verhängt (vgl. Volkelt-Brief 10/2009). Hintergrund: Die Investmentgesellschaft hatte vor der Beteiligung an Märklin die Beraterfirma Alix mit der Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzwerte beauftragt. Später stellt sich heraus, dass die geprüften Zahlen nicht mit den realen Sachverhalten übereinstimmten. Daraufhin hatte der Investor die Beraterfirma verklagt.
Neu an diesem Verfahren ist: …
Auf dem jährlichen IHK-Neujahrsempfang ergibt sich immer wieder die Möglichkeit zu interessanten Gesprächen mit Geschäftsführer-Kollegen zu Themen, über die sonst nur am Rande gesprochen wird. Dieses Jahr zum Beispiel über die neuen Methoden der Betriebsprüfer. Auffällig sind vor allem 2 Punkte:
- Besonders ärgerlich wird von vielen Unternehmern die Praxis der Finanzbehörden moniert, wonach Umsätze nach Durchschnittswerten „verprobt“ werden (vgl. zuletzt Volkelt-Brief Nr. 50/2011).
- Auffällig auch: Viele Kollegen berichten übereinstimmend, dass die Steuerbehörden zunehmend Informationen aus dem Internet zu Zwecken der Besteuerung nutzen.
Auch bei uns in der Redaktion melden sich immer mehr Geschäftsführer von GmbHs (Beratung, Dienstleistung, Werbung, Weiterbildung) – die vom Steuerprüfer zu ihren auf den Websites angezeigten Aktivitäten, Geschäftsreisen, Referenzen und anderen mehr oder weniger vertraulichen Geschäfts-Informationen befragt werden. Das Ziel des Prüfers: Gesucht werden Anhaltpunkte für Zusatz-Umsätze, die aus den Steuerunterlagen nicht hervorgehen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Die Finanzbehörden dürfen alle öffentlichen Informationen im Besteuerungsverfahren nutzen und dem Geschäftsführer dazu Fragen zu stellen.
Für die Praxis: Richten Sie sich darauf ein, dass alle Informationen, …
Laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ist der Beschluss über die Einziehung des GmbH-Anteils unabhängig von der Zahlung der Abfindung sofort nach Bekanntgabe wirksam. Ausnahme: …
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) sind die üblichen Kartellverfahren und deren Bestätigung durch das Gericht der Europäischen Union (EuG) nicht zu beanstanden. Im Verfahren …
Hochgerechnet zahlen die UGs, GmbHs und AGs rund 300 Mio. € für die Bereitstellung der veröffentlichungspflichtigen Unterlagen, …
gleich zum Jahresbeginn müssen Sie sich auf die neue Praxis der Finanzverwaltung in Sachen gemischte Geschäftsreisen einstellen. Bei privaten Reisen, auf denen Sie auch geschäftliche Termine wahrnehmen, schauen die Finanzbehörden 2012 ganz genau hin. Konkret: …
Das Finanzamt verlangt einen „objektiven Maßstab“, nach dem Privates und Geschäftliches der Reise aufgeteilt werden (> BMF-Vorschriften). Es gibt allerdings keine klaren Vorgaben dazu, was die Behörden unter einem objektiven Aufteilungsmaßstab verstehen. Beispiel: die anteilige Zeit als Aufteilungsmaßstab. Findet während eines einwöchigen Aufenthalts eine halbtägige betriebliche Veranstaltung statt, dann sind 1/14 der Kosten als betrieblich veranlasst und als Betriebsausgaben abzugsfähig. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass die Finanzämter dafür konkrete Belege sehen wollen. Sie müssen also – z. B. anhand der Einladung oder der Veranstaltungsunterlagen – die tatsächliche Dauer nachweisen können.
Für die Praxis: Schwierig ist das, wenn Sie einen Geschäftspartner im informellen Umfeld treffen und Sie dafür Belege vorlegen sollen. In diesem Fall sollten Sie lückenlos dokumentieren: Vormerkung Terminkalender, voraussichtliche Dauer, Treffpunkt (Hotel, Restaurant), Belege über reservierte oder angemietete Räume (!), eMail-Protokoll mit Zeitangaben.
Gesellschafter-Geschäftsführer, die in 2012 privat eine Immobilie anschaffen wollen, dafür aber nicht dauerhaft ihr Gehalt erhöhen wollen, können die Finanzierung aus einer Vorauszahlung auf die nächste Gewinn-Tantieme verbessern. Vorsicht: …