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Zahlungsprobleme am 30. April? GmbH/UG-Geschäftsführer müssen sofort handeln

Die sog. Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht des GmbH/UG-Geschäfts­füh­rers endet zum 30. April 2021. Danach gilt: Ist die GmbH/UG zah­lungs­un­fä­hig, muss der Geschäfts­füh­rer unver­züg­lich (Ter­min: Mon­tag 3. Mai; 1. Mai ist Fei­er­tag, Gerich­te sind Samstag/Sonntag geschlos­sen) Insol­venz­an­trag beim zustän­di­gen Amts­ge­richt stel­len. Also: sofort. Ansons­ten Ris­kie­ren Sie, dass Sie für For­de­run­gen, die gegen die GmbH bestehen, per­sön­lich haf­ten – mit Ihrem Privatvermögen.

Das Insol­venz­ver­fah­ren wird nur auf einen schrift­li­chen Antrag eröff­net. Mus­ter: Antrag­stel­lung (hier: AG Hei­del­berg) > Hier ankli­cken

In der Gro­Ko gibt es der­zeit kei­ne Ver­stän­di­gung dar­über, ob die Frist noch ein­mal ver­län­gert wird. Die SPD ist dazu bereit. In Exper­ten­krei­sen und in der CDU/CSU sieht man die­se Opti­on nicht.

Wei­ter­füh­ren­de Informationen: 

 

 

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Spannend: Die ganze Wirecard-Story

Der Han­dels­blatt-Jour­na­list Felix Hol­ter­mann hat jetzt unter dem Titel „Genia­le Betrü­ger” alle Fak­ten und ver­mu­te­ten Geschich­ten rund um den 1,9 Mrd. EUR Finanz­skan­dal zusam­men­ge­tra­gen. Fazit: Eine erschre­cken­de Offen­ba­rung betrü­ge­ri­schen Poten­ti­als, behörd­li­cher Nai­vi­tät, Unver­mö­gen der Auf­sichts­be­hör­den und sich selbst über­schät­zen­den und nar­ziss­ti­schen Per­sön­lich­kei­ten. Ein span­nen­der Ein­blick in die glo­ba­le Finanz­welt und eine unter­halt­sa­me Lek­tü­re für alle Wirt­schafts­in­ter­es­sier­ten (272 Sei­ten, 22 EUR). Mehr > Hier ankli­cken.

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VOLKELTs Wochen-Briefing 15/2021

Die BILD-Zei­tung titelt heu­te: „Stoppt den Irr­sinn”. Muss man nicht tei­len. Aber der Frust sitzt. Und jetzt wer­den alle Unter­neh­men in die Pflicht genom­men – auf eige­ne Kos­ten. Es ist Wahl­kampf … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Vor-Wahl­kampf: Nicht auf Kos­ten der Unternehmen

Zwei­per­so­nen GmbH/UG: Die Nach­fol­ge recht­zei­tig den­ken, pla­nen und gestalten

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: E‑Mail für den Chef

Digi­ta­les: Geld sam­meln im Netz

Chef­sa­che: Wann zu viel zu viel ist

GmbH/Steuer: Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge prü­fen und ggf. anpassen

Gewerb­li­cher Miet­ver­trag: Gilt wie ver­ein­bart „ohne münd­li­che Nebenabreden”

Neu­es Gesetz: Ein­rich­tung eines Betriebs­ra­tes wird einfacher

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VOLKELTs Wochen-Briefing 14/2021

Den Gewinn­ver­tei­lungs­schlüs­sel in der GmbH/UG ändern? Ein Vor­kaufs­recht auf die ande­ren GmbH/UG-Antei­le ver­ein­ba­ren? Es gibt eini­ge Mög­lich­kei­ten, wie der ope­ra­tiv ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer „Pri­vi­le­gi­en” her­aus­ver­han­deln kann … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

  • Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung: Mehr ver­die­nen trotz Krise
  • New Work: Auch für die Geschäfts­füh­rung geeignet
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Auf­klä­rung ist eine heik­le Sache
  • Digi­ta­les: Nach­wuchs aus dem Talentspace
  • Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten April 2021
  • Mit­ar­bei­ter: Unter­neh­men muss trotz coro­na-beding­ter Betriebs­schlie­ßung Lohn zahlen
  • GmbH/Finanzen: KfW-Son­der­pro­gramm und KfW-Schnell­kre­di­te wer­den verlängert
  • Gesell­schafts­recht: Auf­lö­sung einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft mit  Mehrheitsbeschluss

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VOLKELTs Wochen-Briefing 13/2021

Der DAX schon wie­der auf All­zeit-Hoch. M&A lau­fen welt­weit auf Hoch­tou­ren. So viel Geld war noch nie unter­wegs. Ist das der rich­ti­ge Zeit­punkt, die GmbH/UG zu ver­kau­fen? Den­noch: Vor­sicht ist ange­bracht … .. * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

  • Zukunft/Vorsorge: Die GmbH/UG ver­kau­fen – jetzt ?
  • GmbH/UG-Ver­kauf: Check­lis­te für die Geschäftsführung
  • Digi­ta­les: Frisch auf den Tisch
  • Geschäfts­führer-Haf­tung: Klein­ge­druck­tes in der D&O
  • GmbH/UG-Geschäfts­füh­rer: Kein Anspruch auf Gleichbehandlung
  • Neue Rechts­form: GmbH in Verantwortungseigentum
  • Haf­tung: Per­sön­li­che Zah­lungs­zu­sa­ge des GmbH-Geschäftsführers
  • Steu­ern: Unter­neh­mens­steu­er-Reform nur für Personengesellschaften

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VOLKELTs Wochen-Briefing 12/2021

Staats­quo­te: > 50%. Jeder zwei­te Euro läuft bereits über den Staat. Und jetzt: Nach dem Lie­fer­ket­ten­ge­setz sol­len Unter­neh­mer ihre Zulie­fe­rer selbst kon­trol­lie­ren. Air­lines und Unter­neh­men sol­len Coro­na-Tests durch­füh­ren. Ein sol­cher Durch­griff ist neu und ändert die Spiel­re­geln … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

  • Aus­sich­ten: Der neue Diri­gis­mus ist da
  • Büro­kra­tie: Neue Vor­schrif­ten für das Kri­sen-Manage­ment in der GmbH/UG
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Immer schön opti­mis­tisch bleiben
  • Digi­ta­les: Mit der Wunsch­box direkt zum Kunden
  • Vor­sicht: Mit dem Dar­le­hen von der GmbH spekulieren
  • Neu­start­hil­fe: Jetzt auch für die Ein­per­so­nen-GmbH/UG
  • Neu­es Urteil: Qua­ran­tä­ne und Lohnanspruch
  • Krank­heits­an­dro­hung: Recht­fer­tigt die frist­lo­se Kündigung
  • OLG-Urteil: Cum-Ex-Geschäf­te sind Bandenbetrug

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VOLKELTs Wochen-Briefing 11/2021

Mehr gear­bei­tet – weni­ger ver­dient. So die bit­te­re Erkennt­nis aus den letz­ten 12 Mona­ten. Für vie­le Kol­le­gen bedeu­tet das 25 % weni­ger – mit Fol­gen für´s Alter. Für 2021/22 darf noch gehofft wer­den – die Pro­gno­sen aller Wirt­schafts­for­scher blei­ben aber … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

  • Geschäfts­füh­rer-Gehalt: 2 Jah­re ohne Tan­tie­me – die fehlt bei der Altersvorsorge
  • Kom­mu­na­le GmbH: Trans­pa­rent mit Kopf und Gehalt
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Kol­la­te­ral­scha­den aus den Cum-Ex-Geschäften
  • Geld/Finanzen: Vor­keh­run­gen gegen Forderungsausfälle
  • Geschäfts­füh­rer pri­vat: Wei­ter­ga­be der Bank-Zugangs­da­ten an den Ehegatten
  • Ruf­be­reit­schaft: Unter Vor­aus­set­zun­gen = Arbeitszeit
  • Digi­ta­les: Der Ther­mo­mix für die Betriebskantine
  • GmbH/Steuer: Kei­ne Abgel­tungs­steu­er für Zin­sen aus Schadensersatz
  • Büro­kra­tie: Bun­des­ka­bi­nett beschließt das Lieferkettengesetz
  • BAG Grund­satz-Urteil: Arbeit­ge­ber muss bei Lohn­dif­fe­renz nachzahlen

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Neustarthilfe: Ab sofort auch für Einpersonen-GmbH/UG

Sog. Solo­selbst­stän­di­ge, die ihr Geschäft ohne Beschäf­tig­te (vgl. dazu unten) und in der Rechts­form einer Ein­per­so­nen-GmbH/UG aus­üben, haben ab sofort Anspruch auf die Neu­start­hil­fe in Höhe bis zu 7.500 EUR. Nach wie vor: Das Antrags­ver­fah­ren ist kom­pli­ziert und auf­wän­dig. Dennoch!

Laut BMF sind antrags­be­rech­tigt: „Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die 1) einen Gesell­schaf­ter haben, der 100% der Antei­le an der Gesell­schaft hält und in einem Umfang von min­des­tens 20 ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Arbeits­stun­den pro Woche von der Gesell­schaft beschäf­tigt wird und 2) den über­wie­gen­den Teil (mind. 51%) ihrer Ein­künf­te als Ein­künf­te erzie­len, die – wenn sie von einer natür­li­chen Per­son erzielt wür­den – als gewerb­li­che oder frei­be­ruf­li­che Ein­künf­te gel­ten wür­den”. Wei­te­re Neue­rung: Der Antrag muss nicht vom Steu­er­be­ra­ter, Anwalt oder Wirt­schafts­prü­fer gestellt wer­den – Sie kön­nen den Antrag auch eigen­stän­dig stel­len. Für die Antrag­stel­lung durch einen Bera­ter gibt es ab sofort eine zusätz­li­che Zah­lung (Quel­le: BMF, Stand 12.3.2021).

Für Mit­ar­bei­ter gilt: Antrags­be­rech­tigt sind Solo­selb­stän­di­ge, die zum Stich­tag 31. Dezem­ber 2020 (vor dem Start des För­der­zeit­raums) weni­ger als eine Ange­stell­te oder einen Ange­stell­ten (Voll­zeit-Äqui­va­lent) beschäf­tig­ten. Die Anzahl der Beschäf­tig­ten ist auf Basis von Voll­zeit­äqui­va­len­ten zu ermit­teln (Basis: 40 Arbeits­stun­den je Woche). Bei der Bestim­mung der Voll­zeit­äqui­va­len­te auf Basis der im Arbeits­ver­trag ver­ein­bar­ten Arbeits­zeit wer­den Beschäf­tig­te wie folgt berücksichtigt:

  • Beschäf­tig­te bis 20 Stun­den = Fak­tor 0,5
  • Beschäf­tig­te bis 30 Stun­den = Fak­tor 0,75
  • Beschäf­tig­te über 30 Stun­den = Fak­tor 1
  • Beschäf­tig­te auf 450 Euro-Basis = Fak­tor 0,3
  • Sai­son­ar­beits­kräf­te, Arbeits­kräf­te in Mutterschutz/Elternzeit und ver­gleich­bar Beschäf­tig­te wer­den berück­sich­tigt, wenn sie am Stich­tag beschäf­tigt waren.

Aus­zu­bil­den­de wer­den nicht berücksichtigt.

Bei einer Ein-Per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft ist die vom Gesell­schaf­ter erbrach­te Arbeits­zeit bei der Ermitt­lung der Anzahl der Beschäf­tig­ten nicht zu berück­sich­ti­gen. Dies gilt auch, wenn der Gesell­schaf­ter als Geschäfts­füh­rer für die Gesell­schaft arbeitet.

Infos zur Höhe der Neu­start­hil­fe gibt es > Hier ankli­cken

Für die Pra­xis: Wird die Neu­start­hil­fe durch eine Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft bean­tragt, ist die Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft Antrag­stel­le­rin. Die Neu­start­hil­fe wird dann auch an die Gesell­schaft und nicht an den Gesell­schaf­ter aus­ge­zahlt. Ach­tung: Der Antrag auf Neu­start­hil­fe kann nur ein­mal gestellt wer­den – also ent­we­der vom Solo­selbst­stän­di­gen oder von der GmbH/UG.

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VOLKELTs Wochen-Briefing 10/2021

Ver­bo­te sind schlech­te Moti­va­to­ren – und hin­der­lich, wenn es um´s Geschäf­te machen geht. Apro­pos: Was ist eigent­lich mit dem nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot, wenn die GmbH/UG insol­vent ist, been­det wird oder es sie gar nicht mehr gibt ? * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

  • Ende der GmbH/UG: Was ist mit dem nach­ver­trag­li­chen Wettbewerbsverbot?
  • Chan­cen in der Kri­se: Den Markt son­die­ren, insis­tie­ren, expandieren
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die Geld­not der Notenbank
  • Digi­ta­les: Immo­bi­li­en­be­wer­tung beim Spaziergang
  • Ter­min­sa­chen: Jah­res­ab­schluss 2020/KSV
  • Coro­na: Pflicht zur Mietminderung
  • Recht: Sam­mel­kla­ge gegen Schlie­ßun­gen im Einzelhandel
  • GmbH/Recht: Befrei­ung vom Selbst­kon­tra­hie­rungs­ver­bot ist kein Freibrief
  • Mitarbeiter/Ehegatte: Kein Ver­gü­tungs­an­spruch bei Scheinarbeitsverhältnis

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VOLKELTs Wochen-Briefing 09/2021

 

Die Mischung aus Wahl­kampf-Vor­ge­plän­kel, finan­zi­el­len Ein­sich­ten und dem Rin­gen um die Kenn­zif­fern-Hoheit hat es in sich: Und es sieht so aus, als gibt es nur Ver­lie­rer. Gut gemacht geht anders. Den­noch: Durch­hal­ten, Plan B + C bereit­hal­ten und unter­neh­me­ri­sche Phan­ta­sie wal­ten las­sen … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

  • Coro­na-Schock-Down: Das gesamt­wirt­schaft­li­che Gleich­ge­wicht läuft aus dem Ruder
  • Neu­er Geschäfts­füh­rer: Pro­fes­sio­nel­les Onboar­ding ist ein Muss 
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: So viel Zeit hat niemand
  • Prak­tisch: Check­lis­te GF-Onboarding
  • Digi­ta­les: Was macht eigent­lich Clubhouse?
  • Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten März 2021
  • Nächs­tes Urteil: Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung muss für Coro­na-beding­ten Umsatz­aus­fall zahlen
  • GF-Gehalt: Kün­di­gung wegen zu hoher Vergütung
  • GmbH/Recht: Beschluss­fas­sung in der GmbH/UG
  • Mit­ar­bei­ter: Zur Zuläs­sig­keit von Kurzarbeit

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