Für Geschäftsführer mit hohen Werbungskosten lohnt ab sofort der Eintrag des Freibetrags für die Steuerjahre 2018/2019. Der Freibetrag wird dann vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und Ihrem Arbeitgeber „GmbH” automatisch mitgeteilt, der ihn dann sofort beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Führung: Guter Stil lohnt allemal
Chefs sind – ganz klar – auch nur Menschen. Insofern sind Verärgerung, Enttäuschung, auch eingeschnappt sein und Wut verständlich. Aber leider nicht hilfreich. Gerade erst konnte ich wieder einmal miterleben, wie es nicht geht. Zum Beispiel, wenn ein langjähriger, verdienter Mitarbeiter eine neue berufliche Herausforderung sucht und annimmt und der Chef sich als „beleidigte Leberwurst” aufführt. Es darf ja durchaus sein, dass man sich dann ärgert. Aber dabei zu übersehen, dass die gesamte Belegschaft zuschaut und „sich so ihre Gedanken macht” sollte Ansporn sein, es besser zu machen.
Natürlich geht es nicht darum, …
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht. Abgefragt wurde die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für Einzelhandel-GmbHs etwas genauer angeschaut.
Auffällig: …
Spätestens mit den Panama-Papers ist das Thema „Strohmann-Firmen” in aller Munde. Dazu hatte die Bundesregierung im Frühjahr dazu das Geldwäsche-Gesetz beschlossen. Ergebnis: Das sog. (elektronische) Transparenzregister soll seit 1.10.2017 dafür sorgen, dass anonyme Gesellschafter offen gelegt werden (vgl. Nr. 15/2017). Darin werden alle „wirtschaftlich Berechtigten” erfasst, die zu mehr als 25 % am Kapital einer Firma beteiligt sind und deren Beteiligung sich nicht aus dem Handelsregister ergibt. Das gilt auch für die Stimmberechtigungen – also für den Fall, dass ein Gesellschafter zwar weniger als 25 % der GmbH hält, aber über ein Sonderstimmrecht eine Sperrminorität verfügt.
Das für die Umsetzung zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) meldet dazu, dass …
Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachlich und soziale Kompetenz. 72% haben während der Arbeit keine Zeit, um sich zum Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer erhalten keine Weiterbildungsangebote zu Digitalthemen. 39% beklagen, dass der Arbeitgeber zwar vermehrt auf digitale Technologien setzt, in die dafür erforderliche Weiterbildung der Mitarbeiter aber nicht investiert.
Die Rechtslage: …
Vor dem Landgericht (LG) Freiburg wird derzeit ein hochinteressanter Fall zur Vermischung von Privat- und GmbH-Vermögen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verhandelt (20 Ls 460 Js 18496/17). Danach hat der türkische Geschäftsführer mit GmbH-Geldern Grundstücke in der Türkei erworben. Da nach türkischem Recht eine deutsche GmbH keine Grundstücke erwerben kann, hat der Geschäftsführer diese treuhänderisch für die GmbH erworben. Was der Geschäftsführer dabei übersehen hat: Laut Anklage handelt es sich bei den Zahlungen um eine Privatentnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerrechtlich handelt es sich um eine vGA. Gegen den ahnungslosen Geschäftsführer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das wir spannend: Weil die Opel-Motoren nicht – wie wohl im Kaufvertrag vereinbart – die europäischen Abgas-Normen (CO2-Emissionen) einhalten, will PSA vom Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Es geht um bis zu 500 Mio. EUR – so eine aktuelle Reuters-Meldung. Stellt sich die Haftungsfrage: Verkäufer und/oder Geschäftsleitung? Welche Vereinbarungen gab es dazu im Kaufvertrag? Was passiert mit Opel nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Welche Auswirkungen hat eine Rückabwicklung auf den Automarkt?
Der französische Autobauer hatte rund 1,3 Milliarden Euro für Opel bezahlt. PSA und GM lehnten bisher Stellungnahmen ab. Wir bleiben dran – insbesondere zu möglichen Vorkehrungen, die sich daraus für Geschäftsführer ergeben .…
Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit die Steuer-Wahl, wie Sie die Privatfahrten mit Ihren Firmenwagen versteuern wollen. Faustregel: Wer weniger als 4.500 km pro Jahr privat fährt, zahlt weniger, wenn er die Privatfahrten per Fahrtenbuch nachweist. Abgesehen von der mühsamen „Handarbeit”, die damit verbunden ist. Ausführliche Infos zum Firmenwagen/Besteuerung gibt es > Hier anklicken.
Unterdessen gibt es aber – zu guten Preisen – elektronische Fahrtenbücher, die das ganz komfortabel erledigen. Achtung: Das Produkt muss finanzamts-tauglich sein. Eine Übersicht, welche Anbieter es gibt, was sie leisten und kosten, gibt es > Hier anklicken. Wir entscheiden uns für THB Bury CL 1010 Time (Bild anklicken) – Bewertungsnote 1,5 Preis: 146,29 EUR. Achten Sie darauf, dass die zweistelligen Preise Monatspreise sind, der Jahrespreis geht also mal 12.
… the same procedure as every year: Zumindest eine kleine Aufmerksamkeit zum Ende des Geschäftsjahres erhält die Geschäftsbeziehung. Unser Vorschlag: „Die kleine Philosophie der Geschäftsführung”. … aus dem wahren Leben der Menschen, die ständig Alles wissen und Alles entscheiden müssen … mit vielen Anregungen für die Praxis, drastischen Beispielen aus der Praxis und treffenden Cartoons.
Aus dem Vorwort:
Leser, die nach der Lektüre dieses Buches besser und erfolgreicher sein wollen, muss ich enttäuschen. Jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Erfolg in Zahlen messen und auf dem Konto im Haben verbuchen wollen. Darum geht es hier nicht. Hier geht es um den Menschen „Geschäftsführer“. Welche Folgen hat es für SIE, sich auf diese – ich nenne es einmal so – „Rolle“ einzulassen. Täglich konfrontiert mit Anliegen und Wünschen. Mit Erwartungen und Ansprüchen. Mit Rechten und Pflichten. Mit Widerständen und Verweigerungen. Mit Ängsten, Skepsis und Einsamkeit. Auch mit Borniertheit und Unverbesserlichen. Trotzdem müssen Sie nach vorne denken und planen. Neues inszenieren und die Zukunft vorwegnehmen. Sie kennen das. Das kostet Energie. Viel Energie. Tag für Tag. Woher nehmen? Da hilft eine starke Persönlichkeit. Eine Persönlichkeit, die sich intensiv mit der Rolle, den Rollenanforderungen, den Rollenerwartungen und mit den eigenen Lebensumständen und ‑wünschen, den eigenen Fähigkeiten und Grenzen auseinandersetzt. Wenn SIE so wollen, eine Persönlichkeit, die ein bewusstes ICH lebt. Dafür gibt es kein einfaches Rezept und keine Garantie.
Auf dem Weg dorthin möchte ich SIE begleiten. Ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, beim Lesen des Buches die eigene Wirklichkeit neu zu erleben und mit etwas Abstand zu betrachten. Vielleicht – um ein gerne zitiertes Bild zu verwenden – den Spiegel vorhalten. Ihnen Begriffe, Kategorien und Werkzeuge mitgeben, die Ihnen helfen, das Bild im Spiegel besser lesen zu können und eine stabile Ordnung in ein System mit vielen Unbekannten zu bringen. Viele der hier geschilderten Verläufe und Begebenheiten werden Ihnen bekannt vorkommen. Die Verwechselbarkeit mit lebenden Personen – Angestellten, Kunden, Lieferanten, Verkäufern und Beratern usw. – und erlebten Situationen – Kundengesprächen, Steuerprüfungen, Kreditverhandlungen usw. – ist gewollt. Erleben und bewerten Sie diese und damit Ihre eigene und Ihre berufliche Biographie im Besonderen mit anderen Augen. Aus einem anderen Blickwinkel. Aus der Perspektive, die eine Persönlichkeit ausmacht. Und das Beste: Das kann (fast) jeder. Einzige Voraussetzung: Sie nehmen sich auch einmal Zeit für Ihr ICH.
Verlag: Springer/Gabler
Autor: Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Taschenbuch
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Der Fall Schlecker ist entschieden. 2 Jahre Haft auf Bewährung für den Unternehmer. Lars Schlecker: 2 Jahre und 9 Monate. Meike Schlecker: 2 Jahre und 8 Monate (ohne Bewährung). Die Kinder haben unterdessen Revision eingelegt – mit einer Verkürzung oder Bewährung der Strafe darf gerechnet werden. Für den Unternehmer und seine Familie hätte es so gesehen noch schlimmer kommen können. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft einige schwer wiegende Anklagepunkte zurückgenommen (vgl. dazu Nr. 44/2017). Bestehen bliebt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott“. Dazu forderte die Staatsanwaltschaft zuletzt eine dreijährige Haftstrafe für den Ehinger Unternehmer.
Für jeden Insolvenz-Profi war der Prozess jedenfalls ein Lehrstück in Sachen mangelhafte Unternehmensführung und fehlendes Krisen-Management. Auch Unternehmer und Geschäftsführer können daraus lernen.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Fall Anton Schlecker sind:
- Privat- und Geschäftsvermögen gehören getrennt
- Firmenüberschüsse gehören ins Privatvermögen
- Unternehmer brauchen einen Ehevertrag
- Unternehmen brauchen ein krisentaugliches Frühwarnsystem
- In der Krise braucht das Unternehmen ein professionelles Krisen-Management, um alle Möglichkeiten des Insolvenzrechts zu nutzen
- Last not least: Vor Gericht Einsicht zeigen – Hoeneß, Middelhoff und jetzt Schlecker wäre mit etwas mehr Zurückhaltung und ernsthafter Unrechtseinsicht wohl Einiges erspart geblieben.
Die Haftstrafen für die Kinder begründete das Gericht mit überhöhten Abrechnungen und mit der Ausschüttung nicht vorhandener Gewinne kurz vor Stellung des Insolvenzantrages.
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Urteil des LG Stuttgart vom 27.11.2017, 11 KLs 152 Js 53670/12