Kategorien
Lexikon

Geschäftsbericht

Der Geschäfts­be­richt ent­hält die wich­tigs­ten Zah­len über den Geschäfts­ver­lauf und die Akti­vi­tä­ten eines Unter­neh­mens. Er ist gesetz­lich nicht defi­niert. Im Geschäfts­be­richt kön­nen daher die für die Rechen­schafts­le­gung gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Anga­ben wie Jah­res­ab­schluss, Anhang und Lage­be­richt ste­hen. Häu­fig ent­hält er jedoch dar­über hin­aus frei­wil­li­ge Anga­ben und Berich­te, die der Selbst­dar­stel­lung des Unter­neh­mens dienen.

Wer­den bei­de Anga­ben in einem Geschäfts­be­richt ver­öf­fent­licht, muss die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Rechen­schafts­le­gung klar von den frei­wil­li­gen – eher Public-Rela­ti­ons-ori­en­tier­ten – Anga­ben getrennt sein.

Zusätz­li­che The­men für die Berichts­er­stat­tung im Geschäftsbericht:

  • Aus­bil­dung im Unternehmen
  • Sozia­les Engagement
  • Spon­so­ring
  • Betriebs­ver­an­stal­tun­gen
  • Kin­der­be­treu­ung, Senioren

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen: Der Geschäfts­be­richt als PR-Instrument

Kategorien
Lexikon

Algorithmus

Ein Algo­rith­mus ist eine ein­deu­ti­ge Hand­lungs­vor­schrift (Anlei­tung, Anwei­sung) zur Lösung einer Fra­ge­stel­lung oder eines Pro­blems oder meh­re­rer Pro­ble­me. Algo­rith­men bestehen aus Ein­zel­schrit­ten, die nach­ein­an­der durch­ge­führt wer­den. Im Com­pu­ter­pro­gramm arbei­tet man mit Befehls­ket­ten, die nach­ein­an­der auto­ma­tisch aus­ge­führt werden.

Kategorien
Lexikon

Bitcoin

Bit­co­in ist eine spe­zi­el­le digi­ta­le Wäh­rung. Das Beson­de­re an der digi­ta­len Wäh­rung Bit­co­in (digi­ta­le Mün­ze) ist, dass Über­wei­sun­gen über einen Zusam­men­schluss von Rech­nern über das Inter­net ohne die im her­kömm­li­chen Bank­ver­kehr not­wen­di­ge zen­tra­le Abwick­lungs­stel­le erfol­gen. Bit­co­in-Nut­zer kön­nen Ihren Zah­lungs­ver­kehr ohne Drit­te (Ban­ken) orga­ni­sie­ren. Um das Bit­co­in-Sys­tem für Zah­lun­gen nut­zen zu kön­nen, wird eine Bit­co­in-Wal­let-Soft­ware mit Inter­net­ver­bin­dung benö­tigt. Wie bei Zah­lun­gen mit her­kömm­li­chen Geld­mit­teln kann eine Bit­co­in-Trans­ak­ti­on nicht wider­ru­fen wer­den. Die ers­te Bestä­ti­gung einer Zah­lung dau­ert im Schnitt knapp zehn Minu­ten. Die Über­wei­sung kos­tet der­zeit umge­rech­net ca. 1 Euro­cent. Im Janu­ar 2017 über­schritt der Bit­co­in-Kurs die 1.000-$-Marke, im Mai erst­mals die Mar­ke von 2.000 $. Im August fiel die 4.000-$-Marke, am 29. Novem­ber 2017 über­schritt der Kurs erst­mals 11.000 $. Im Dezem­ber erreicht der Bit­co­in-Kurs sei­nen vor­läu­fi­gen Höchst­stand bei 16.594 $. Nach eini­gen Tur­bu­len­zen hat sich Kurs jetzt bei 6.000 $ sta­bi­li­siert. Alle die­se Wer­te deu­ten dar­auf hin, dass die digi­ta­le Wäh­rung welt­weit auf dem Vor­marsch ist. Zahl der Bit­co­in-Nut­zer: geschätzt im obe­ren ein­stel­li­gen Mil­lio­nen-Bereich. Welt­wei­ter-Markt­wert der Bit­co­ins im Umlauf: 185 Mrd. $. Neu­es­te Ent­wick­lung:  In den USA kön­nen seit 1.12.2017 Ter­min­kon­trak­te auf Bit­co­ins abge­schlos­sen wer­den. Die US-Bör­sen­auf­sicht wird noch in die­sem Jahr über die Zulas­sung eines Bit­co­in-Index-Fonds entscheiden.

 

Kategorien
Lexikon

Bitcoin GmbH

Mit dem zuneh­men­den Auf­kom­men (Mining) und der Han­del (Tra­ding) mit Bit­co­in oder ande­ren digi­ta­len Wäh­run­gen der Block­chain-Tech­no­lo­gie stel­len sich neue haftungs‑, bilanz- und steu­er­recht­li­che Fra­gen, die alle­samt dar­auf hin­aus­lau­fen, dass die der­zeit damit ver­bun­de­nen Risi­ken (Haf­tung, Total­ver­lust, Besteue­rung) von den Agie­ren­den in einer haf­tungs­ge­schränk­ten Rechts­form durch­ge­führt wer­den soll­ten. Die Akti­en­ge­sell­schaft ist dafür aller­dings weni­ger geeig­net, z. B. weil allei­ne schon die Abhal­tung von elek­tro­ni­schen Aktio­närs­ver­samm­lun­gen nicht zuge­las­sen ist. Ein­fa­cher zu Hand­ha­ben ist das in der GmbH. Hier ist es mög­lich, per Gesell­schafts­ver­trag indi­vi­du­el­le Gesell­schafts-Lösun­gen zu ver­ein­ba­ren, z. B. die Zulas­sung von elek­tro­ni­schen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen. Des­we­gen wer­den vie­le Akti­vi­tä­ten (z. B. Betei­li­gung an Start­Up-Unter­neh­men) mit Bit­co­in in der Rechts­form der GmbH abge­wi­ckelt – im Fach­jar­gon hei­ßen die­se Gesell­schaf­ten Bitcoin-GmbH.

Kategorien
Lexikon

BIG DATA

Die Digi­ta­li­sie­rung aller Lebens­be­rei­che führt dazu, dass die Men­ge an digi­ta­len Daten stän­dig wächst. Mit jedem Bei­trag in einem Sozia­len Netz­werk, jeder E‑Mail, jedem Foto, das im Inter­net hoch­ge­la­den wird, mit jedem Online-Ein­kauf und jeder Anfra­ge an eine Such­ma­schi­ne pro­du­zie­ren wir Daten­sät­ze. Unter­neh­men, Orga­ni­sa­tio­nen, For­schungs­ein­rich­tun­gen und Behör­den spei­chern auf die­se Wei­se täg­lich Daten zu ihrer Arbeit und zu ihren Kun­den und Nut­zern. Goog­le erhält z. B. täg­lich rund 3,5 Mil­li­ar­den Such­an­fra­gen. Auch Smart­phone-Apps und elek­tro­ni­sche Klein­ge­rä­te (Navi­ga­ti­ons­sys­te­me, Video­über­wa­chung) erwei­tern die Samm­lung von Daten aus unse­rer Umwelt.

Die­se gro­ßen Daten­men­gen und ihre Ver­ar­bei­tung bezeich­net man als „Big Data“. In den Daten­ber­gen ver­birgt sich enor­mes Wis­sen, das aller­dings erst gebor­gen wer­den muss. Das erle­di­gen spe­zi­el­le Com­pu­ter­pro­gram­me, die die Daten struk­tu­rie­ren, Mus­ter erken­nen und ver­bor­ge­ne Zusam­men­hän­ge offen­le­gen. Dabei spie­len Algo­rith­men eine wich­ti­ge Rol­le. Mit ihrer Hil­fe kön­nen Daten, die in einem ande­ren Kon­text ent­stan­den sind, für einen neu­en Zweck umge­deu­tet wer­den. Mit­hil­fe der rie­si­gen Daten­sät­ze las­sen sich vie­le neue Fra­gen stel­len und neue Erkennt­nis­se gewin­nen. Kri­ti­ke­rin­nen und Kri­ti­ker war­nen aller­dings davor, dass die Daten miss­braucht wer­den kön­nen Daten­schutz und dass Daten­ana­ly­sen nicht immer ein voll­stän­di­ges Bild der Situa­ti­on lie­fern, denn sie kön­nen nur abbil­den, was in den Daten Vor­han­den ist.

Kategorien
Lexikon

Blogchain

Unter dem Begriff Block­chain (wört­lich: Block-Ket­te) ver­steht man eine Tech­no­lo­gie, mit deren Hil­fe Trans­ak­tio­nen (Buchun­gen) via Inter­net mani­pu­la­ti­ons- und fäl­schungs­si­cher durch­ge­führt wer­den kön­nen. Das geschieht, indem jeder Vor­gang (Buchung) mit einer Block-Ket­te ver­se­hen bzw. ver­schlüs­selt wird, mit der alle vor­her­ge­hen­den Buchun­gen (Vor­gän­ge) bestä­tigt wer­den und die neue Buchung nicht mehr ver­än­dert wer­den kann. Vor­teil gegen­über der bis­he­ri­gen Ver­schlüs­se­lungs-Tech­no­lo­gie: Weil Mani­pu­la­tio­nen in Buchun­gen (Vor­gän­gen, Ver­ein­ba­run­gen, Zah­lungs­ab­wick­lun­gen usw.) unmög­lich sind, kön­nen alle Teil­neh­mer (Inter­net-Nut­zer) unter­ein­an­der agie­ren – also Geschäf­te abschlie­ßen, Zah­lun­gen vor­neh­men usw. Prak­ti­sche Aus­wir­kung: Inter­ak­tio­nen, die ansons­ten und bis­her über kon­trol­lie­ren­de Orga­ni­sa­tio­nen (Bank, Regis­ter­ge­richt, Nota­ri­at, Grund­buch­amt usw.) abge­wi­ckelt wer­den, kön­nen direkt zwi­schen den betei­lig­ten Usern abge­wi­ckelt wer­den. Der­zei­ti­ger Nach­teil: Das Ver­fah­ren ist auf­wen­dig, lang­sam und ver­braucht viel Spei­cher­platz und Energie.

Kategorien
Lexikon

Crowdfunding

Das Crowd­fun­ding – auch als Schwarm­fi­nan­zie­rung bezeich­net – ist eine inter­net­ge­stütz­te Finan­zie­rungs­platt­form, auf der Kapi­tal suchen­de Unter­neh­men ihre Pro­jek­te (Klein-) Anle­gern vor­stel­len und an denen die­se sich betei­li­gen kön­nen. Das Ver­fah­ren ist unkom­pli­ziert und schnell. In der Regel wird eine Min­dest­ka­pi­tal­sum­me ver­ein­bart, die dann von vie­len anony­men Finan­zie­ren ein­ge­sam­melt wird. Die Ver­gü­tung für die Über­las­sung des Kapi­tals kann in den ver­schie­dens­ten For­men erfol­gen – etwa als Lie­fe­rung eines bestimm­ten Pro­duk­tes (Kaf­fee­ma­schi­ne) oder einer Dienst­leis­tung (Kon­zert­be­such), als Vor­kaufs­recht oder als Ver­zin­sung (par­tia­ri­sches Dar­le­hen). Unter­des­sen gibt es eine aus­ge­präg­te Crowd­fun­ding-Sze­ne in Deutsch­land. Einen guten Über­blick gibt es beim Inter­net-Dienst > http://www.crowdfunding.de/plattformen und zwar spe­zi­ell für Unter­neh­men unter dem Punkt Crowd­in­vest­ment. Hier wer­den ein­zel­ne Platt­for­men nach Bran­chen vor­ge­stellt, z. B. www.exporo.de für Inves­ti­tio­nen in Immo­bi­li­en – also etwa auch in Geschäftsimmobilien.

Kategorien
Lexikon

Digitalisierung

Wiki­pe­dia defi­niert: „Der Begriff Digi­ta­le Revo­lu­ti­on bezeich­net den durch Digi­tal­tech­nik und Com­pu­ter aus­ge­lös­ten Umbruch, der seit Aus­gang des 20. Jahr­hun­derts einen Wan­del nahe­zu aller Lebens­be­rei­che bewirkt und der in eine Digi­ta­le Welt führt, ähn­lich wie die indus­tri­el­le Revo­lu­ti­on 200 Jah­re zuvor in die Indus­trie­ge­sell­schaft führ­te“. Betrof­fen davon sind nahe­zu alle Lebens­be­rei­che – und damit auch alle Bran­chen und alle Unter­neh­men, die in den Bran­chen unter­wegs sind.

Kategorien
Lexikon

Disruption

Dis­rup­ti­on ist der zen­tra­le Begriff für die Umwäl­zun­gen, die durch die Digi­ta­li­sie­rung aller Lebens­be­rei­che (auch der Wirt­schafts­ab­läu­fe und –pro­zes­se) ange­trie­ben wer­den. Wört­lich über­setzt bedeu­tet das so viel wie „Zer­stö­rung“ – und soll fol­gen­den Pro­zess beschrei­ben: Kamen Inno­va­tio­nen bis­her in der Regel aus den Unter­neh­men selbst, indem sie ihre Pro­duk­te und Geschäfts­mo­del­le suk­zes­si­ve wei­ter­ent­wi­ckel­ten und so für einen per­ma­nen­te, aber beschau­li­che Erneue­rung der Märk­te sorg­ten, haben mit der „Digi­ta­li­sie­rung“ auch Außen­sei­ter und klei­ne­re Unter­neh­mens­ein­hei­ten die Chan­ce, inno­va­tiv zu sein und neue Pro­duk­te auf den Markt zu brin­gen. Sie müs­sen kei­ne Rück­sicht auf klas­si­sche Geschäfts­mo­del­le neh­men und kön­nen sich voll auf die (neu­en) Ver­brau­cher­be­dürf­nis­se kon­zen­trie­ren. Fol­ge: Vie­le der alten Geschäfts­mo­del­le wer­den „zer­stört“.

Kategorien
Lexikon

Gadget

Als Gad­get (eng­lisch: Appa­rat) bezeich­net man ein klei­nes tech­ni­sches Hilfs­ge­rät, das eine – merh oder weni­ger – nütz­li­che Funk­ti­on zur Ver­fü­gung stellt. Es zeich­net sich aus durch kom­for­ta­ble Trans­por­tier­bar­keit, es ist „zum Mit­neh­men“ (to go) kon­zi­piert. Meist in einem moder­nen und schi­ckem Design. Aber auch klei­ne, hilf­rei­che Anwen­dungs­pro­gram­me (Apps) wer­den als Gad­get bezeich­net. Bei­spie­le: Smart­phone, beson­ders klei­ne tablets, mobi­le Spiel­kon­so­len, Digi­tal­ka­me­ras, mobi­le Lade­sta­tio­nen, Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te, MP3-Player.