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Generation R

Ob die Gene­ra­ti­on der Baby­boo­mer oder Gene­ra­ti­on X.: Wir sind alle Kin­der unse­rer Zeit und wer­den von gesell­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len und tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen geprägt. Das wird auch unse­ren Kin­dern und Enkeln nicht anders gehen – der kom­men­den Gene­ra­ti­on „R” –  wie Robo­tic Nati­ves. Das steht für eine Gene­ra­ti­on, die in der Umge­bung von Indus­trie- und Con­su­mer-Robo­tern auf­wächst. Wel­chen zeit­li­chen Hori­zont gilt es dabei zu über­bli­cken bzw. zu pla­nen? Auf der Han­no­ver-Mes­se 2018 – soeben zu Ende gegan­gen – domi­nier­ten die The­men KI und Robo­tik. Es gab jede Men­ge neu­er Vari­an­ten zu sehen. Zu sehen war aller­dings auch, dass die vor­ge­führ­ten Exem­pla­re der indus­tri­el­len und der con­su­mer-Robo­tik eher noch Wunsch­den­ken denn tat­säch­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit dar­stel­len. Exper­ten ver­glei­chen den Stand der Robo­tik heu­te mit der Ein­füh­rung des ers­ten Lap­tops. Die Durch­set­zung des Mark­tes dau­er­te für den Lap­top 10 bis 15 Jah­re. Das ist eine rea­lis­ti­sche Dimen­si­on auch für eine flä­chen­de­cken­de Durch­set­zung der Robo­tik – also ein Zeit­rah­men bis 2030.

Berück­sich­tigt man eine zuneh­men­de Beschleu­ni­gung der tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lung, wird sich die Robo­tik  in Bran­chen mit beson­de­rem Wert­schöp­fungs­po­ten­zi­al (Health, Logis­tik, Mobi­li­tät) deut­lich schnel­ler durch­set­zen. So hat der VDI bereits für die­ses Jahr die Wachs­tums­pro­gno­se des gesam­ten deut­schen Robo­tik-Mark­tes von 8 % um 7 auf 15 % ange­ho­ben – mit einem Gesamt­jah­res­um­satz von 4,2 Mrd. EUR. Ten­denz wei­ter stark zuneh­mend. Allei­ne die Indus­tri­el­le Bild­ver­ar­bei­tung (Steue­rung) wird nach neu­er Pro­gno­se ein Umsatz­plus von 18 % errei­chen, statt der zunächst erwar­te­ten 10 %. Das ent­spricht einem Bran­chen­um­satz von 2,6 Mrd. EUR. Bei sol­chen Wachs­tums­ra­ten ist eine Durch­set­zung bis 2025 wahr­schein­lich – ein knap­per Zeit­rah­men für not­wen­di­ge Anpassungen

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Kryptowährung

Kryp­to­wäh­run­gen sind digi­ta­le Zah­lungs­mit­tel. Sie wer­den erzeugt aus kryp­to­gra­phi­schen Werk­zeu­gen wie Block­chains und digi­ta­len Signa­tu­ren. Die ers­te offi­zi­ell ein­ge­setz­te Kryp­to­wäh­rung war der Bit­co­in, mit dem seit 2009 Geschäf­te getä­tigt wer­den. In 21018 gibt es welt­weit rund 4.500 Kryp­to­wäh­run­gen, von denen aber nur weni­ge einen Han­dels­um­satz von mehr als 1 Mio. $ errei­chen. Vor­teil der Kryp­to­wäh­run­gen: Sie ermög­li­chen einen inter­na­tio­na­len digi­ta­len Zah­lungs­ver­kehr, ohne auf Zen­tral­in­stan­zen (Ban­ken) ange­wie­sen zu sein.

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) ord­net den Bit­co­in als mit Devi­sen ver­gleich­ba­re Wert­ein­hei­ten ein. Kryp­to­wäh­run­gen sind – bilanz­tech­nisch gese­hen – so genann­te nicht abnutz­ba­re imma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de (Rechen­ein­hei­ten). Die­se sind ver­gleich­bar mit Rech­ten, Paten­ten und Lizen­zen. Kryp­to­wäh­run­gen im Pri­vat­ver­mö­gen sind nach einem Hal­ten von 12 Mona­ten steu­er­frei (365 Tage). Danach beträgt der Steu­er­satz auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn zwi­schen 0 und 45 % – je nach per­sön­li­chem Steu­er­satz. Die Schwei­zer Stadt Zug ist welt­wei­te die ers­te und bis­her ein­zi­ge Kom­mu­ne, die eine Abwick­lung des Zah­lungs­ver­kehrs mit Bit­co­in akzep­tie­ren. Die Stadt gilt des­we­gen als Hoch­burg der Blogchain-Szene.

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Künstliche Intelligenz (KI)

Die Enquete­kom­mis­si­on des Bun­des­tags beschreibt Künst­li­che Intel­li­genz als „Sprung von der rech­nen­den zur kogni­ti­ven Infor­ma­tik“. KI ist dem­nach mehr und mehr in der Lage, Erlern­tes auf neue Situa­tio­nen zu über­tra­gen. Die Wis­sen­schaft­ler und Buch­au­to­ren Stuart Rus­sel und Peter Nor­vig (Arti­fi­ci­al Intel­li­gence: A Modern Approach) unter­schei­den star­ke und schwa­che KI. Ist sich eine Maschi­ne „sei­ner selbst bewusst“ spre­chen sie von star­ker KI. Das gibt es aber in der Pra­xis noch nicht.

Schwa­che KI kann fes­te Auf­ga­ben­stel­lun­gen lösen – ggf. sogar bes­ser als der Mensch. Anschau­li­ches Bei­spiel für die schwa­che KI ist der­zeit das auto­no­me (selbst­fah­ren­de) Auto­mo­bil. Kom­li­zier­te­re Model­le – etwa die Aus­wer­tung von Kun­den­ver­hal­ten durch Goog­le oder Ama­zon – sind bereits in der Lage, neue Pro­zes­se zu erken­nen und dar­auf mit neu­en Lösun­gen bzw. Ange­bo­ten zu reagie­ren. Wiki­pe­dia-Defi­ni­ti­on: „Künst­li­che Intel­li­genz ist ein Teil­ge­biet der Infor­ma­tik, wel­ches sich mit der Auto­ma­ti­sie­rung intel­li­gen­ten Ver­hal­tens befasst“. Offen bleibt eine exak­te Defi­ni­ti­on des Begrif­fes Intelligenz.

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New Work

Der Sozi­al­phi­lo­soph Fri­th­jof Berg­mann ent­wi­ckel­te in den Sieb­zi­ger Jah­ren den Begriff des New Work mit dem Ziel, die abhän­gi­ge Lohn­ar­beit zu hin­ter­fra­gen und letzt­lich zu über­win­den. Dage­gen setzt er sein Kon­zept der frei­en und selbst bestimm­ten Arbeit unter dem Cre­do: „Die Arbeit, die der Mensch wirk­lich will“. Mit der Ent­wick­lung der moder­nen Gesell­schaf­ten zu Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaf­ten und der Wei­ter­ent­wick­lung zur digi­ta­li­sier­ten Gesell­schaft hat sich auch die Arbeits­welt in den letz­ten Jahr­zehn­ten radi­kal ver­än­dert. Vie­le Tätig­kei­ten wer­den von Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern oder Free­lan­cern erledigt.

Die klas­si­schen Arbeits­zeit­mo­del­le wer­den mehr und mehr ersetzt durch selbst bestimm­te Arbeits­zei­ten ohne Kon­trol­len. Die Arbeit ist für vie­le Men­schen inhalt­li­cher Bestand­teil des Lebens und der Selbst­ver­wirk­li­chung. Heu­te geht es der New-Work-Bewe­gung dar­um, die Arbeit mit den indi­vi­du­el­len Inter­es­sen, Wer­ten und Über­zeu­gun­gen in Ein­klang zu brin­gen. Ziel ist es, das Arbeits­sys­tem und die Unter­neh­mens­struk­tur so anzu­pas­sen, dass die Mit­ar­bei­ter weit gehend selbst bestimmt über Arbeits­in­hal­te, die Arbeits­zeit oder den Arbeits­ort ent­schei­den können.

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NFC Technologie

Das ist die Tech­no­lo­gie (Near Field Com­mu­ni­ca­ti­on), mit der Kun­den per Smart­phone kon­takt­los an der Kas­se bezah­len kön­nen. Damit wer­den die Daten per Funk über maxi­mal 4 Zen­ti­me­ter vom Smart­phone an das Kas­sen­sys­tem über­mit­telt. Die Über­wei­sung ist kos­ten­frei. Die maxi­ma­le Daten­über­tra­gungs­ra­te beträgt 424 kBit/s. Jede Bank und jeder Kar­ten­an­bie­ter legt ein Zahl-Limit selbst fest und daher wird bei eini­gen Kre­dit­kar­ten bereits über 25 Euro eine PIN bei der Zah­lung nötig. Die Volks­ban­ken haben­der­zeit rund 14 Mio. Giro­kar­ten mit Kon­takt­los-Funk­tio­nen an ihre Kun­den aus­ge­ge­ben. Bis 2020 wer­den 27 Mio. Kar­ten mit der ent­spre­chen­den Tech­no­lo­gie aus­ge­stat­tet sein. Bei den Spar­kas­sen sind 23 Mio. Giro­kar­ten mit NFC-Tech­no­lo­gie im Umlauf. Noch brei­ter sind die US-Bezahl-Platt­for­men von Goog­le (Goo­gle­Wal­let) und Pay­back Pay auf­ge­stellt, Apple plant sei­ne Ver­si­on Apple Pay noch für den Herbst 2018 – sie alle sind Vor­rei­ter in Sachen Abschaf­fung des Bar­gelds. Umge­kehrt ist in Deutsch­land an ca. 475.000 Kas­sen­ter­mi­nals das kon­takt­lo­se Zah­len möglich.

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Skalieren

Digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le leben davon, dass die Anwen­dun­gen bzw. ange­bo­te­nen digi­ta­len Lösun­gen qua­si unend­lich mul­ti­pli­ziert wer­den kön­nen, die Beschränkt­heit des loka­len Mark­tes damit auf­ge­ho­ben ist und Start­ups auf die­se Wei­se den her­kömm­li­chen Anbie­tern kos­ten- und ange­bots­mä­ßig über­le­gen sind. Die­sen Pro­zess des Grö­ßer-Wer­dens, der Mög­lich­keit zu neu­em Wachs­tum, bezeich­net man als Ska­lie­ren. All­ge­mein beschreibt Ska­lie­rung eine Grö­ßen­ver­än­de­rung. In der IT spricht man von Ska­lie­rung, wenn Objek­te ver­grö­ßert oder ver­klei­nert wer­den. Auch Schrift­grö­ßen kön­nen ska­liert wer­den. In der Wirt­schaft ska­lie­ren Unter­neh­men. Das heißt in den meis­ten Fäl­len, dass sie expan­die­ren. Sie bekom­men mehr Auf­trä­ge und erwirt­schaf­ten höhe­ren Gewinn. Damit wird auch die Kal­ku­la­ti­on nach vor­ne ver­la­gert – man rech­net mit dem Wachs­tum – mit stei­gen­den Umsät­zen und Erträ­gen. Mit Aus­wir­kun­gen auf Prei­se, Ser­vices und Konditionen.

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StartUp

Beim Start­Up denkt man unwill­kür­lich an jun­ge, enga­gier­te Men­schen, die in der Gara­ge der Eltern an neu­en Pro­dukt­ideen her­um­bas­teln, um die­se irgend­wann Gewinn brin­gend an den Mann zu brin­gen. Die­se Zei­ten sind vor­bei. Unter­des­sen bezeich­net man mit Start­Up ganz all­ge­mein ein inno­va­ti­ve, jun­ges Unter­neh­men in der Grün­dungs- und/oder Ent­ste­hungs­pha­se. Ganz all­ge­mein bezeich­net ein Start­Up eine Unter­neh­mens­grün­dung in digi­ta­len Zei­ten – es geht also nicht nur um die Grün­dung eines Unternehmens.

Ein Start­Up zeich­net sich aus durch eine Inno­va­ti­on, eine Neu- oder Wei­ter­ent­wick­lung. Mit dem ers­ten Busi­ness-Plan wird das neue „Geschäfts­mo­dell“ defi­niert und begrün­det. Wesent­li­cher Bestand­teil des Busi­ness-Pla­nes ist die Dar­stel­lung der Finan­zie­rung des Vor­ha­bens bis zur Wirt­schaft­lich­keit des Unter­neh­mens. Vie­le Start­Ups wer­den bereits in der Absicht begrün­det, die­ses spä­ter an Inves­to­ren zu ver­kau­fen oder es an die Bör­se zu brin­gen. Start­Ups wer­den in Grün­der­zen­tren und von Inku­ba­to­ren geför­dert. Um die deut­sche Wirt­schaft wett­be­werbs­fä­hig zu hal­ten, gibt es zahl­rei­che staat­li­che För­der­pro­gram­me. Unter­des­sen gibt es auch immer mehr pri­va­te Inves­to­ren, die gezielt Start­Ups aus­su­chen, för­dern und finan­zie­ren. Dazu gibt es zahl­rei­che TV-For­ma­te (z. B. „Höh­le des Löwen“), in denen Grün­der ihre Ideen prä­sen­tie­ren und bewer­ten las­sen können.

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Unicorn

Uni­corn” – zu Deutsch: Ein­horn – hei­ßen in den USA Start­Up-Neu­grün­dun­gen, die bereits nach kür­zes­ter Zeit die 1 Mrd. Dol­lar Bewer­tungs­gren­ze durch­bre­chen. Bei­spie­le aus Deutsch­land: Celo­nis – Das 2011 gegrün­de­te Unter­neh­men wur­de mit Mit­teln aus dem Sta­rUp-Pro­gramm EXIST gegrün­det und hat dar­über hin­aus in den USA ein Invest­ment von 50 Mio. EUR ein­ge­sam­melt. Die Aus­grün­dung aus der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen ist heu­te der welt­weit füh­ren­de Anbie­ter im Bereich Pro­cess Mining. Dabei geht es um die Aus­wer­tung und Visua­li­sie­rung gro­ßer Daten­men­gen, die in fast jedem Unter­neh­men anfal­len. Auto 1 – die 2014 gegrün­de­te Platt­form für den Han­del mit Gebraucht­au­to­mo­bi­len setzt unter­des­sen welt­weit rund 1,5 Mrd. EUR um. About You – eine Toch­ter­ge­sell­schaft des Otto-Ver­sands, die Men­schen mit Out­fit-Vor­schlä­gen und Mode-Acces­soires ver­sorgt, wird mit einem Markt­wert von 1 Mrd. US-Dol­lar gehandelt.

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D & O Vermögensschadenversicherung

Mit der Direc­tors & Offi­cers – kurz D&O – Ver­si­che­rung kön­nen sich Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de und lei­ten­de Ange­stell­te für den Haf­tungs­fall absi­chern. Doch die Bedin­gun­gen müs­sen genau für die spe­zi­fi­sche Situa­ti­on des Ver­si­che­rungs­neh­mers und des Unter­neh­mens passen.

Vor Jah­ren noch weit­ge­hend unbe­kannt gibt es unter­des­sen vie­le Mög­lich­kei­ten, sich gegen Haf­tungs­ri­si­ken z. B. aus Straf­ver­fah­ren und Ver­mö­gens­schä­den oder sons­ti­ge Gefah­ren der per­sön­li­chen Inan­spruch­nah­me als GmbH-Geschäfts­füh­rer abzu­si­chern. Hier eini­ge typi­sche, straf­recht­lich rele­van­te Ver­ant­wor­tungs­fel­der, die leicht unter­schätzt wer­den, jedoch in fast jedem Unter­neh­men eine Rol­le spie­len kön­nen und für die Geschäfts­führer ver­ant­wort­lich gemacht werden:

  • Die Pro­dukt­ent­wick­lung muss nach dem all­ge­mei­nen Stand der Tech­nik auf Basis der ein­schlä­gi­gen Nor­men­ka­ta­lo­ge erfol­gen (ISO 9000/9001).
  • Der Her­stel­lungs­pro­zess ist stän­dig auf Fehl­ab­läu­fe unter dem Aspekt man­gel­haf­ter Her­stel­lung zu beobachten.
  • Dazu kom­men Risi­ken aus den hier auf Sei­te 2 dar­ge­stell­ten Haftungsfällen.

Straf-Rechts­schutz-Ver­si­che­run­gen decken dar­aus ent­ste­hen­de Risi­ken nur zu einem gerin­gen Teil.  Außer­dem ist die Deckung meist untaug­lich, da eine Kos­ten­er­stat­tung nach den gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen gebo­ten wird.

Pas­sen­der für Geschäfts­füh­rer im mit­tel­stän­di­schen und in grö­ße­ren Unter­neh­men ist die D & O – Ver­si­che­rung – ein spe­zi­el­ler Ver­si­che­rungs­typ gegen die spe­zi­el­len Haf­tungs­ri­si­ken von Geschäfts­füh­rern. Ent­spre­chen­de Poli­cen wer­den unter­des­sen von zahl­rei­chen Ver­si­che­rern angeboten.

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Kassennachschau

Seit 1.1.2018 sind die Finanz­be­hör­den berech­tigt, unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­prü­fun­gen (Kas­sen­nach­schau) vor Ort durch­zu­füh­ren. Dazu muss der Prü­fer sich nicht nur mit sei­nem Dienst­aus­weis zu iden­ti­fi­zie­ren, son­dern auch ein Doku­ment vor­le­gen, aus dem aus­drück­lich sei­ne Auto­ri­sie­rung zur Nach­schau her­vor­ge­hen muss (Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen).

Die Kas­sen­nach­schau darf ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung und außer­halb einer Außen­prü­fung durch­ge­führt wer­den. Aller­dings nur auf den Geschäfts­grund­stü­cken bzw. in den Geschäfts­räu­men des Steu­er­pflich­ti­gen und auch nur wäh­rend der übli­chen Geschäfts- und Arbeits­zei­ten. Wel­che Geschäfts- und Arbeits­zei­ten dabei „üblich” sind, rich­tet sich nach den Gepflo­gen­hei­ten der jewei­li­gen Branche.