Muster: Gelangensbestätitgung – ab 31.3.2012 Voraussetzungen für die umsatzsteuerbefreite Lieferung ins EU-Ausland
Ab sofort können Sie als Geschäftsführer wählen: Statt der steuerlich teuren Monatspauschale können Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlich gefahren Tagen abrechnen. Dafür gibt es eine Tagespauschale in Höhe von 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Anbei: Das entsprechende BMF-Schreiben mit Beispielen zum nachrechnen, wann Sie sparen können …
BMF-Schreiben: Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Betriebsaufspaltungen + Hier: Werden keine marktüblichen Konditionen vereinbart (Mieten, Pachten), wird das Teileinkünfteverfahren angewandt. Folge: Nur 60% der Aufwendungen können als Werbungskosten verrechnet werden + Vorsicht auch bei Darlehen in der BA! + Vorsicht bei Übergangsregelungen + werden die Konditionen geändert (z. B. Mietminderung, Zinsentlastung), muss unbedingt der Steuerberater eingeschaltet werden
BMF-Schreiben: nachträgliche Anschaffungskosten / hier: Bewertung von Gesellschafter-Darlehen nach dem MoMiG + das BMF differenziert nach „Krisensituation” + im Grundsatz gilt: Darlehen nach dem 31.10.2008 können in der Regel nur noch zum gemeinen Wert berücksichtigt werden – mangels Masse bis zu 0 € + Kleinbeteiligungsprivileg (Beteiligung < 10%) bleibt erhalten
Die NRW-Finanzbehörden haben eine Liste mit „Anlässen” zusammengestellt, nach denen die einzelnen Finanzämter eine Steuerprüfung einleiten. Z. B.: Beim Verkauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils (§ 17 EStG) wird regelmäßig geprüft, ob die nachträglichen Anschaffungskosten korrekt sind – und natürlich die vorangegangenen Geschäftsjahre. Anlässe sind z. B. auch: Die Einrichtung einer Pensionszusage für den Geschäftsführer, Pkw-Anschaffung für den Geschäftsführer-Dienstwagen. Auch: Mantelkauf bzw. Verlustübertrag. Geschäftsführer in NRW können in der Liste nachschauen, wie ihr Finanzamt vorgeht. Fazit: höchst interessant …