Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich für die Compliance im Unternehmen. Sie müssen „Recht und Gesetz“ korrekt umsetzen. Dazu müssen Sie die Rechtsprechung kennen. Gerade im GmbH-Recht ist hier Vieles in Bewegung. Wir haben die wichtigsten Neuerungen aus 2018 in der folgenden Übersicht zusammengestellt: …
GmbH-Recht
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GF-Freistellung: Der Gesellschafter einer GmbH ist bei seiner Wahl und Bestellung zum Geschäftsführer nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen. Das gilt so auch für den Gesellschafterbeschluss über eine spätere Freistellung des Geschäftsführers – auch unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche. | OLG Hamm, Urteil v. 19.7.2018, 27 U 14/47
Fundstelle: Nr. 50/2018 |
GF-Unterschrift: Unterzeichnet der Geschäftsführer ein Dokument (hier: die Quittung für ein Bankdarlehen) mit seinem Namen ohne Vertretungszusatz (hier: für die A‑GmbH), ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Geschäftsführer dafür in die Haftung zu nehmen, wenn er (hier: der Banksachbearbeiter) wusste, dass das Darlehen ausschließlich für betriebliche Zwecke der GmbH bestimmt war (hier: Bezahlung eines Subunternehmers der GmbH). | OLG Karlsruhe, Urteil v. 25.9.2018, 9 U 117/16, nicht rechtskräftig
Fundstelle: Nr. 49/2018 |
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Vertretungsbefugnis des GF: Schließt der Geschäftsführer Verträge ab, zu denen er laut Vertretungsbefugnis nicht berechtigt ist, haftet er persönlich für einen daraus verursachten Schaden. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers. | OLG München, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17
Fundstelle: Nr. 46/2018 |
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Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung: Nehmen alle Gesellschafter an einer Gesellschafterversammlung teil, handelt es sich nur dann um eine beschlussfähige Vollversammlung im Sinne des GmbH-Gesetzes (§ 51 Abs. 3), wenn der Beschlussgegenstand fristgemäß in der Tagesordnung zur Gesellschafterversammlung angekündigt wurde. | OLG Koblenz, Urteil v. 1.2.2018, 6 U 442/17
Fundstelle: Nr. 41/2018 |
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Einziehung eines GmbH-Anteils: Steht im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils fest, dass das freie Vermögen der Gesellschaft zur Bezahlung der Abfindung nicht ausreicht, ist der Einziehungsbeschluss nichtig. | BGH, Urteil v. 26.6.2018, II ZR 65/16
Fundstelle: Nr. 33/2018 |
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GF-Haftung | Krisenanzeichen rechtzeitig erkennen: Für die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bedarf es einer geordneten Gegenüberstellung der zu berücksichtigenden fälligen Verbindlichkeiten und liquiden Mittel des Schuldners, etwa in Form einer Liquiditätsbilanz. Von einer Zahlungsunfähigkeit ist danach regelmäßig auszugehen, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten zuzumuten ist. | LG Darmstadt, Urteil v. 28.5.2018, 15 O 39/17
Fundstelle: Nr. 48/2018 |
GF-Vertrag | Übertragung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds: Wird – z. B. im Zuge eines GmbH-Verkaufs – Ihre Pensionszusage auf einen Pensionsfonds ausgelagert, sollten Sie mit der GmbH vereinbaren, dass diese verpflichtet ist, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Besteuerung gemäß § 4e Abs. 3 EStG zu stellen (zustimmende Bedingung). Nur dann ist sichergestellt, dass Sie für den bis dahin angesparten Pensionsanspruch nur anteilig Lohnsteuer zahlen müssen. | FG Köln, Urteil v. 27.9.2018, 6 K 814/16
Fundstelle: Nr. 48/2018 |
Zeitwertkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers: Die dem Zeitwertkonto eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers zugeführten Beträge sind verdeckte Gewinnausschüttungen. Sie sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Es handelt sich daher um Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit”. | FG Münster, Urteil v. 5.9.2018, 7 K 3531/16 L
Fundstelle: Nr. 44/2018 |
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Kündigung durch den GF-Kollegen: Leistet sich der abberufene aber noch angestellte Geschäftsführer eine weitere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, dann darf ein inzwischen neu bestellter Geschäftsführer den Kollegen kündigen. | BGH, Urteil v. 17.7.2018, II ZR 452/17
Fundstelle: Nr. 35/2018 |