Mehrkosten: Teilzeitanspruch mit Rückkehr-Garantie/KV-Arbeitgeberbeitrag + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Industrie-GmbHs verdienen (sehr) gut + Digitales: Energy – neue Verfahren, weniger Verbrauch + Digitales: FinTech – alle Branchen mischen in Zukunft mit + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plan-Daten Dezember 2018 + GmbH/Recht: Löschung des Geschäftsführers von „Amts wegen” + GmbH/Finanzen: Lkw-Maut steigt (… und sinkt) + GmbH/Steuern: Überbrückungshilfen sind nachträgliche Anschaffungskosten + Recht: Geschäftsführer-Unterschrift ohne Hinweis auf Vertretung für die GmbH + GmbH-Firmenwagen: Auto zurück gegen Kaufpreis plus Zinsen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 49/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 7. Dezember 2018
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
mal unterstellt: Ihre GmbH beschäftigt 135 Mitarbeiter. Sie haben zwei Schwangerschaftsvertretungen befristet eingestellt. Drei Mitarbeiter sind in Elternzeit. Aktuell sind vier Mitarbeiter krankgeschrieben (Grippe). Fünf Mitarbeiter/Innen liebäugeln schon länger damit, einen Antrag auf befristete Teilzeit gemäß der neuen Brückenteilzeit zu stellen. Im Klartext: Damit sind immerhin 10 % der Belegschaft nicht einsatzbereit. Dabei profitieren Sie sogar schon von der Ausnahmeregel für kleinere Betriebe mit 46 bis 200 Mitarbeitern. Danach hat nur jeder 15. Ihrer Mitarbeiter Anspruch auf Teilzeit mit Rückkehr-Garantie.
Für unsere 135-Mitarbeiter Muster-GmbH bedeutet das, dass (135 : 15) neun Mitarbeiter die Personalplanung der Firma gehörig durcheinander wirbeln können. Das Gesetz wird bereits zum 1.1.2019 den verbrieften Anspruch der Arbeitnehmer auf Teilzeit und Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz festschreiben. Für viele kleinere GmbHs wird das zu einer gehörigen Doppelbelastung. Zum einen fällt ihnen die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern ohnehin schon schwerer als großen Unternehmen. Zum anderen muss die Personalabteilung zusätzliche Schwerstarbeit verrichten. Und was, wenn Ihr Personalleiter es ist, der Teilzeit beansprucht und sie einen neuen Mitarbeiter einstellen müssen, damit die Personalabteilung den zusätzlichen bürokratischen Aufwand überhaupt bewältigen kann?
Geschäftsführer-Gehalt 2018: Industrie-GmbHs verdienen (sehr) gut
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht. Abgefragt wurde auch die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für die Industrie-GmbHs etwas genauer angeschaut.
Auffällig: Der Anteil, der als Erfolgsvergütung (Tantieme) gezahlt wird, ist in diesem Wirtschaftssektor wieder gestiegen. In 2017 lag der durchschnittlich als Tantieme gezahlte Anteil an der Gesamtvergütung noch bei rund 23 %. Unterdessen liegt kein Wirtschaftszweig der Industrie mehr unter diesem Wert. Mittlerweile liegt der durchschnittliche Tantieme-Anteil bei knapp über 28 % – das ist ein Anstieg um 5 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres.
Damit wird fast jeder dritte Euro in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis verdient. Das deckt sich auch mit den Zahlen aus anderen Sektoren – auch dort ist ein stetig steigender Tantieme-Anteil auszumachen. Insgesamt ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein sehr differenziertes und uneinheitliches Bild. Die allgemeinen Durchschnittswerte (sonstige Industrie) werden in 2018 mit 155.000 EUR ausgewiesen gegenüber 141.000 EUR im Vorjahr. Im Sektor Elektro/Elektronik wurde 2018 mit 178.000 EUR weniger verdient als im Vorjahr (190.000 EUR). Das ist aber auch ein Sektor, in dem mit 31 % ein hoher Tantieme-Anteil gezahlt wird. Auch hier könnte der Grund für die Abweichungen in der erweiterten Datenbasis liegen. Erfahrungsgemäß werden dann auch immer mehr kleinere Industrie-Unternehmen erfasst, so dass die Durchschnittszahlen insgesamt nach unten gedrückt werden. Vgl. dazu einige ausgewählte Vergleichswerte in der Tabelle unten.
Industrie … | Festgehalt
2017 |
Festgehalt
2018 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
inkl. Tantieme 2018 |
Chemie/Pharma | 156.000 EUR | 169.000 EUR | 40 % | 237.000 EUR |
Kunststoff/Textil/Leder | 152.000 EUR | 155.000 EUR | 27 % | 196.000 EUR |
Fahrzeugbau | 152.000 EUR | 154.000 EUR | 27 % | 195.000 EUR |
Bauzubehör/Holz | 144.000 EUR | 149.000 EUR | 26 % | 188.000 EUR |
Maschinen/Anlagen | 140.000 EUR | 140.000 EUR | 27 % | 178.000 EUR |
Elektro/Elektronik | 140.000 EUR | 135.000 EUR | 31 % | 178.000 EUR |
Metall/Werkzeuge | 137.000 EUR | 137.000 EUR | 28 % | 175.000 EUR |
Sonstige Industrie | 119.000 EUR | 122.000 EUR | 31 % | 160.000 EUR |
Energiewirtschaft | 124.000 EUR | 130.000 EUR | 19 % | 155.000 EUR |
Digitales: Energy – neue Verfahren, weniger Verbrauch
Energy – der Versuch, in der Sahara eine großflächige Fotovoltaik-Anlage aufzustellen, ist zwar (vorerst) gescheitert. Aber mit dem Atom-Ausstieg hat sich in Deutschland die Energie-Landschaft enorm verändert. Offshore-Windparks, unzählige private Sonnenkollektoren – der Anteil der sauberen Energie an der Stromerzeugung hat sich alleine seit 2012 von 23,9% um 12,3 % auf 36,2 % erhöht und die Politik hat ehrgeizige Pläne. Noch ist nicht absehbar, wie hoch der Strombedarf mit dem Umstieg auf die E‑Mobilität sein wird.
In den USA arbeitet das StartUp-Unternehmen TAE Technologies am ersten emissionsfreie Reaktor, der mit Fusionsenergie arbeitet – finanziert von ehemaligen GE- und Microsoft-Managern. Beteiligt ist auch der Staatsfonds Kuwait und die Rockefeller-Familie. In Deutschland arbeiten die Energie-Unternehmen am Ausbau der Stromtrassen und ganz nebenbei am Ausbau des Glasfaser-Netzes, um Energie auch an entfernteste Orte liefern zu können. Gleichzeitig boomt der Markt für Energie-Einspar-Ideen und Apps – auch viele kleinere Unternehmen und Beratungsfirmen rund um die Energie entstehen und sorgen dafür, dass digitale Lösungen die Produktion, die Verteilung und die Nutzung unter optimierten Bedingungen ermöglichen. Das betrifft die Steuerung privater Haushalte (Haustechnik), die Steuerung von Gemeinschaftsimmobilien, Shopping-Centern, gewerblichen Immobilien bis hin zu großtechnischen Anlagen.
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plan-Daten Dezember 2018
Hohe Spritpreise und schlechte Verkaufszahlen der deutschen Automobil-Hersteller sind der Vorgeschmack für einen schwierigen Start in ein unruhiges Geschäftsjahr 2019. Realistischerweise muss damit gerechnet werden, dass die Zahlen im 4. Quartal 2018 noch weiter abrutschen und so aus der Konjunkturdelle eine handfeste Rezession werden könnte. Zuversicht sieht anders aus.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die oben aufgezeigte Entwicklungen belegen auch die neuesten IfO-Zahlen. Der Geschäftsklima-Index ist im November erneut gefallen und zwar auf 102 Punkte nach 102,8 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im Vormonat. Einschätzung: „Dies deutet zusammen mit anderen Indikatoren auf ein Wirtschaftswachstum von allenfalls 0,3 % im 4. Quartal hin. Die deutsche Konjunktur kühlt ab”. |
Energie | Nach einem Vierjahreshoch ist der Ölpreis pro Barrel (Brent) auf dem Weg nach unten und liegt unterdessen bei nur noch bei 61 US-Dollar und damit nur noch knapp über dem Vorjahreswert. Die meisten Experten gehen unterdessen davon aus, dass die Konjunktur-Skepsis auch den Ölpreis dämpfen wird. |
Neue Vorschriften für Arbeitgeber | Der Bundesrat hat zwei Gesetzen zugestimmt, die ab 1.1.2019 zusätzliche Belastungen für Unternehmen bringen werden: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die vollständigen Beiträge zur Krankenversicherung wieder je zur Hälfte (Versichertenentlastungsgesetz). Nach dem Brückenteilzeitgesetz haben Arbeitnehmer innerhalb von 1 bis 5 Jahren Anspruch auf Rückkehr zur vollen Arbeitszeit. Das gilt aber nur für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern (vgl. dazu Seite 1). |
Auto-Industrie | Der Gewinn der 16 führenden Autokonzerne der Welt sank im 3. Quartal um 3,3 %. Die durchschnittliche Gewinnmarge (Gewinn vor Zinsen und Steuern im Verhältnis zum Umsatz) sank auf 5,3 Prozent und damit auf den niedrigsten Stand seit der globalen Finanzkrise 2007. |
GmbH/Recht: Löschung des Geschäftsführers von „Amts wegen”
Das Registergericht darf die Eintragung des Geschäftsführers löschen, wenn sich seine Eintragung erst aufgrund einer nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer erfolgten Verurteilung (hier: Strafbefehl) – also nachträglich – als unrichtig erweist (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.7.2018, 22 W 34/18).
GmbH/Finanzen: Lkw-Maut steigt (… und sinkt)
Mehreinnahmen von 1 Mrd. EUR pro Jahr verspricht sich die Bundesregierung aus der Anhebung der Lkw-Maut zum 1.1.2019. Ausnahmen: Die neuen Gewichtsklassen bringen Erleichterungen für Fahrzeuge zwischen 7,5 und 18 Tonnen – also typischerweise für kleinere Gewerbebetriebe. Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit. Das gilt auch für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit (Bundesrat, Beschluss vom 23.11.2018).
GmbH/Steuern: Überbrückungshilfen sind nachträgliche Anschaffungskosten
Gewähren Sie als Gesellschafter der GmbH eine Einlage zur Vermeidung einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die Sie für die GmbH eingegangen sind, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Die muss das Finanzamt bei einer späteren Veräußerung Ihres GmbH-Anteils bei der Ermittlung des zu versteuernden Veräußerungsgewinnes verrechnen (BFH, Urteil v. 20.7.2018, IX R 5/15).
Recht: Geschäftsführer-Unterschrift ohne Hinweis auf Vertretung für die GmbH
Unterzeichnet der Geschäftsführer ein Dokument (hier: die Quittung für ein Bankdarlehen) mit seinem Namen ohne Vertretungszusatz (hier: für die A‑GmbH), ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Geschäftsführer dafür in die Haftung zu nehmen, wenn er (hier: der Banksachbearbeiter) wusste, dass das Darlehen ausschließlich für betriebliche Zwecke der GmbH bestimmt war (hier: Bezahlung eines Subunternehmers der GmbH) (OLG Karlsruhe, Urteil v. 25.9.2018, 9 U 117/16, nicht rechtskräftig).
GmbH-Firmenwagen: Auto zurück gegen Kaufpreis plus Zinsen
Jetzt gibt es das erste Urteil, wonach der Hersteller (hier: VW Golf) nach 6‑jähriger Nutzung den Wagen zurück nehmen muss und dafür den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. Laut Landgericht (LG) Augsburg muss sich der getäuschte VW-Kunde seinen Nutzungsvorteil nicht anrechnen lassen. Denn VW habe sittenwidrig gehandelt. Der Autohersteller hat seine Kunden über die Abgaswerte seiner Kraftfahrzeuge getäuscht, um Umsatz und Gewinn zu erzielen. VW wird das Urteil so nicht akzeptieren und Berufung einlegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden (LG Augsburg, Urteil v. 14.11.2018, 021 O 4310/16).
Eine informative Lektüre wünscht
Herausgeber + Chefredakteur
Geschäftsführer-Fachinformationsdienst