Wollen Sie für die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages für Ihren Tuareg wegen Dieselgate klagen, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Ihre Erfolgsaussichten sind also als so gut einzuschätzen, dass der Rechtsschutz-Versicherer das als gering einzustufende Prozessrisiko übernehmen muss (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.9.2017, I‑4 U 87/17).
Unterdessen gibt es gleich eine ganze Reihe von Urteilen, in denen die Kaufverträge rückabgewickelt wurden (vgl. z. B. OLG Hamm, 28 U 94/12, 4 O 250/10). Hier konnte der Käufer belegen, dass der tatsächliche Verbrauch und der damit verbundene Schadstoffausstoß um 12 % über dem lag, wie er im Verkaufsprospekt angegeben war. Im Einzelfall kommt es also sehr genau auf die juristische Argumentation an. Mit diesem Urteil ist jetzt aber klargestellt, dass Ihre Rechtsschutz-Versicherung im Ernstfall zumindest die Anwalts- und Prozesskosten übernehmen muss. Das ist doch schon Mal einen Versuch wert.