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Volkelt-Briefe

Zollfahndung: Einige Branchen werden flächendeckend geprüft

Die Bun­des­re­gie­rung hat neue Zah­len zur Schwarz­ar­beit vor­ge­legt. Ergeb­nis: In 2013 wur­den ins­ge­samt 64.000 Arbeit­ge­ber geprüft, davon 25.300 aus der Bau­bran­che. Das bedeu­tet auch, dass sich die Zoll­fahn­dung gezielt auf die Bran­chen kon­zen­triert, die in der Ver­gan­gen­heit bereits auf­ge­fal­len sind und deren Gewer­be anfäl­lig für unan­ge­mel­de­te Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se ist (Gas­tro­no­mie, Fleisch­ver­ar­bei­tung, Fri­sö­re). Inkl. Säum­nis­zu­schlä­gen und Geld­bu­ßen muss­ten die Unter­neh­men fast 500 Mio. EUR nach­zah­len. Zusätz­lich wur­den rund 2000 Jah­re Gefäng­nis­stra­fen verhängt.

Die unter­des­sen fast lücken­lo­sen Kon­trol­len zei­gen Wir­kung. Die Ver­ge­hen wegen Schwarz­ar­beit sta­gnie­ren auf einem im Ver­hält­nis zur Gesamt­wirt­schaft nied­ri­gen Niveau und betref­fen vor allem Pro­blem-Bran­chen (vgl. Nr. 16/2014). Für Unter­neh­mer, die sich – z. B. mit Werk­ver­trä­gen oder Sub­un­ter­neh­men – in die Schwarz­ar­beit hin­ein­zie­hen lässt, ist das Risi­ko enorm. Inso­fern sind Sie gut bera­ten, bei Auf­fäl­lig­kei­ten im Ablauf von Gemein­schafts­pro­jek­ten nicht die Augen zuzu­drü­cken, son­dern genau hin­zu­schau­en und ggf. anwalt­li­che Bera­tung einzuholen.

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