Kategorien
Volkelt-Briefe

BMF: Zeitwertkonto für Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat jetzt die kürz­lich geän­der­te Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH, vgl. dazu Nr. 24/2018) zur steu­er­li­chen Zuläs­sig­keit eines Zweit­wert­kon­tos für (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die nicht oder nicht beherr­schend an der GmbH betei­ligt sind, offi­zi­ell bestä­tigt. Damit sind die Vor­ga­ben des BMF für alle Finanz­äm­ter bin­dend. Für die­se Geschäfts­füh­rer kann damit ein Zeit­wert­kon­to mit steu­er­li­cher Wir­kung ein­ge­rich­tet wer­den (BMF-Schrei­ben v. 8.8.2019, IV C 5 – S 2332/07/0004).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Willkür? FA darf GF-Gehalt nachträglich monieren

Selb­st wenn Sie die Höhe und die Zusam­men­set­zung Ihres Geschäfts­füh­rer-Gehalts nach einer Steu­er­prü­fung genau nach den Vor­ga­ben des Betriebs­prü­fers nach­bes­sern, ist das kei­ne Garan­tie dafür, dass Ihr Geschäfts­füh­rer-Gehalt bei der nächs­ten Betriebs­prü­fung nicht noch ein­mal bean­stan­det wird. Das kann in der Pra­xis z. B. dann pas­sie­ren, wenn ein neu­er, jun­ger und ehr­gei­zi­ger Betriebs­prü­fer den Fall über­nimmt und der zei­gen will, dass er beson­ders gründ­lich hin­schaut (schar­fer Hund).

Die Recht­la­ge:

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2019

Will­kür? FA darf GF-Gehalt nach­träg­lich monie­ren + GmbH/Vermögen: Geschäfts­füh­rer muss es pro­fes­sio­nell ver­wal­ten + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Hil­fe CO2 – was tun? + Unter­neh­mens-Trend: Die Schlich­tungs­stel­le wird zum MUSS + Digi­ta­les: Neue Lösun­gen für den Fuhr­park Steu­er­prü­fer: Was zu viel ist, ist zu viel + Pen­si­ons­zu­sa­ge: Klei­ne Män­gel gefähr­den steu­er­li­che Aner­ken­nung nicht + Büro­kra­tie: Bun­des­re­gie­rung kor­ri­giert die Hand­werks­ord­nung + Mit­ar­bei­ter: Gren­zen der Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Ver­mie­tung an den Lebens­part­ner steu­er­lich nicht anerkannt

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Vermögen: Geschäftsführer muss es professionell verwalten

Auch alle GmbHs, die in den letz­ten Jah­ren gut ver­dient haben und hohe Rück­la­gen bil­den konn­ten, tun sich schwer mit dem Ange­spar­ten: Was tun mit den Gewinn-Rück­la­gen? Nur noch (Hoch-)Risiko-Anlagen brin­gen eini­ger­ma­ßen Ren­di­te. Geld auf dem Kon­to kos­tet, tra­di­tio­nel­le Spar­an­la­gen in fest­ver­zins­li­chen Anla­gen brin­gen kei­ne Ver­zin­sung (Spar­kas­sen, Volks­ban­ken) oder bei den Pri­vat­ban­ken nur noch mini­ma­le Zin­sen. Für den (Allein-) Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist das ledig­lich ein Ver­mö­gens­po­ker. Ent­we­der begnügt er sich mit leicht schrump­fen­den Ver­mö­gens­wer­ten oder er ent­schei­det sich für eine Risi­ko­an­la­ge. Wenn es gut geht, hat er gewon­nen. Wenn nicht: Wo kein Rich­ter, da kei­ne Strafe.

Schwie­ri­ger ist es für den Fremd-Geschäfts­füh­rer oder den Geschäfts­füh­rer mit gerin­ger Eigen­be­tei­li­gung und eini­gen Mit-Gesell­schaf­tern. Hier gibt s in der Tat ein Haf­tungs­pro­blem: Ent­schei­den die sich näm­lich für eine Risi­ko-Anla­ge, müs­sen Sie bei einem Ver­lust damit rech­nen, dass Sie zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den können.

Juris­tisch bedeu­tet das:

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Hilfe CO2 – was tun?

Noch gehö­re ich zu den 49 % Fir­men­wa­gen-Nut­zern, die seit Jah­ren einen Die­sel (EURO 5) fah­ren (Quel­le: Data­force). Braucht kaum Sprit. Ist zuver­läs­sig und ver­fügt über eine Reich­wei­te, bei der ich mir kei­ne Gedan­ken um´s Tan­ken oder Zurück­kom­men machen muss. Das wird sich ändern. Ich gehö­re näm­lich auch zu denen 25 % aller Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen und Kol­le­gin­nen, die bei der Anschaf­fung des zukünf­ti­gen Fir­men­wa­gens einen Plug-in-Hybri­de bevor­zu­gen wür­den. Nur 12 % der Kollegen/innen kön­nen sich dage­gen vor­stel­len, auf ein E‑Auto umzu­stei­gen. Neu­es­ter Trend: Der Die­sel-Plug-in-Hybri­de – ver­eint die Vor­tei­le eines Die­sels mit der Öko­lo­gie eines E‑Motors. Mer­ce­des und Citrö­en ver­kau­fen schon die ers­ten Model­le. Peu­geot zieht nach. Oder soll es sogar ein Was­ser­stoff-Plug-in-Hybri­de wer­den?   Auch das gibt es schon – wird aber vor­erst nur an aus­ge­wähl­te Kun­den ver­kauft. Immer­hin: 2 % aller Fir­men­wa­gen fah­ren in Deutsch­land bereits mit Was­ser­stoff. Die Ent­schei­dung rückt näher. Und spä­tes­tens, wenn ich nicht mehr nach Stutt­gart ein­fah­ren darf, wer­de ich mich ent­schei­den. Das kann dau­ern. Mal sehen, wie die Gerich­te ent­schei­den. An mir soll es jeden­falls nicht lie­gen. Mit den bes­ten Grüßen.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Unternehmens-Trend: Die Schlichtungsstelle wird zum MUSS

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Miss­stän­de in Unternehmen Laut EU-Vor­ga­be wer­den Unter­neh­men mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten und Gemein­den mit mehr als 10.000 Ein­woh­nern ver­pflich­tet, zuver­läs­sig funk­tio­nie­ren­de (inter­ne und exter­ne) Mel­de­ka­nä­le für Miss­stän­de ein­zu­rich­ten. Rea­li­sie­rung: Bis 2021 muss die EU-Richt­li­nie in deut­sches Recht umge­setzt wer­den (Quel­le: EU-Richt­li­nie). Prü­fen Sie zusam­men mit den Arbeit­neh­mern, ob und wie eine Schlich­tungs­stel­le ein­ge­rich­tet wer­den kann. In Zukunft müs­sen Sie spä­tes­tens 3 Mona­te nach einer Rekla­ma­ti­on reagieren.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Digitales: Neue Lösungen für den Fuhrpark

Leer­fahr­ten, War­te­zei­ten und im Stau ste­hen sind Kos­ten­fres­ser in der Logis­tik-Bran­che – aber ganz so leicht schei­nen die Opti­mie­rungs­pro­ble­me der Bran­che mit Tele­fon, Fax und eMail nicht aus der Welt zu schaf­fen zu sein. Jetzt hat Finanz­in­ves­tor Frank The­len hier einen dicken Inves­ti­ti­ons­stau und eine Finan­zie­rungs­lü­cke auf­ge­tan. Mit sei­ner Betei­li­gung an dem Start­Up Smart­la­ne will er jetzt Abhil­fe schaf­fen und sogar eine euro­pa­wei­te Dienst­leis­ter-Lösung ins Ren­nen schi­cken: Mit Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) wer­den die Para­me­ter Lie­fer­zeit­fens­ter, Kapa­zi­tä­ten der Fah­rer, Trans­port­wa­re, Wün­sche der Kun­den und Art und Grö­ße der Flot­te opti­miert – und zeit, Sprit und Kos­ten ein­zu­spa­ren. Der­zeit set­zen erst  54 % der Bran­che auf ver­gleich­ba­re Big-Data-Ana­ly­tik. In 5 Jah­ren wer­den es über 80 % sein. Dar­auf baut das Ent­wick­lungs­team von Smart­la­ne und will bis dahin zur fes­ten Mar­ke in Euro­pa werden.

Das intel­li­gen­te Sys­tem heißt im Fach­jar­gon Trans­port Mining – und opti­miert neben der Tou­ren­pla­nung zusätz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen wie die Echt­zeit-Ver­kehrs­si­tua­ti­on und wird bereits von der Deut­schen-Bahn- oder der Metro-Logis­tik mit Erfolg getestet.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuerprüfer: Was zu viel ist, ist zu viel

Mit­hin Auf­ga­be die­ses Infor­ma­ti­ons­diens­tes ist es, den Umgang von Behör­den mit Unter­neh­men trans­pa­rent zu machen. Z. B. das Vor­ge­hen ein­zel­ner Finanz­äm­ter im Besteue­rungs- bzw. Prüf­ver­fah­ren öffent­lich zu machen und so – neben dem Ein­spruchs- und Finanz­ge­richts­ver­fah­ren – zusätz­lich eine Öffent­lich­keit her­zu­stel­len, um mög­li­chen Miss­brauch oder Kom­pe­tenz­über­schrei­tun­gen ein­zel­ner Behör­den­ver­tre­ter offen zu legen.

Bei­spiel: .…

Kategorien
Volkelt-Briefe

Pensionszusage: Kleine Mängel gefährden steuerliche Anerkennung nicht

Pen­si­ons­zu­sa­gen sind auch nach Ein­fü­gung des sog. Ein­deu­tig­keits­ge­bots anhand der all­ge­mein gel­ten­den Aus­le­gungs­re­geln aus­zu­le­gen, soweit ihr Inhalt nicht klar und ein­deu­tig ist. Lässt sich z. B. eine Abfin­dungs­klau­sel dahin aus­le­gen, dass die für die Berech­nung der Abfin­dungs­hö­he anzu­wen­den­de sog. Ster­be­ta­fel trotz feh­len­der aus­drück­li­cher Benen­nung ein­deu­tig bestimmt ist, ist die Pen­si­ons­rück­stel­lung den­noch steu­er­recht­lich anzu­er­ken­nen (BFH, Urteil v. 10.7.2019, XI R 47/17).

In der Abfin­dungs­klau­sel zur Pen­si­ons­zuage für den Geschäfts­füh­rer war ver­ein­bart: „Das Unter­neh­men behält sich vor, bei Ein­tritt des Ver­sor­gungs­fal­les wegen Errei­chens der Alters­gren­ze bzw. Inan­spruch­nah­me des vor­ge­zo­ge­nen Alters­ru­he­gel­des anstel­le der Ren­te eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­ab­fin­dung in Höhe des Bar­werts der Ren­ten­ver­pflich­tung zu gewäh­ren. Hier­durch erlö­schen sämt­li­che Ansprü­che aus der Pen­si­ons­zu­sa­ge ein­schließ­lich einer etwa­igen Hin­ter­blie­be­nen­ren­te. Bei der Ermitt­lung des Kapi­tal­be­tra­ges sind ein Rech­nungs­zins­fuß von 6 % und die aner­kann­ten Regeln der Ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tik anzu­wen­den”. Der Betriebs­prü­fer bemän­gel­te die­se For­mu­lie­rung. Der BFH lässt eine sol­che Unschär­fe dage­gen zu. Sie kön­nen sich also mit guten Erfolgs­aus­sich­ten gegen eine sol­che Ein­schät­zung durch das Finanz­amt wehren.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Bürokratie: Bundesregierung korrigiert die Handwerksordnung

Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf zur Meis­ter­pflicht vor­ge­legt. Danach wird die Zulas­sungs­pflicht für 12 der­zeit zulas­sungs­freie Hand­wer­ke wie­der ein­ge­führt. Der selbst­stän­di­ge Betrieb eines sol­chen Hand­werks ist dann nur noch zuläs­sig, wenn der Betriebs­in­ha­ber oder ein tech­ni­scher Betriebs­lei­ter in der Hand­werks­rol­le ein­ge­tra­gen ist. Im Ein­zel­nen geht es um die fol­gen­de gewer­ke: Fliesen‑, Plat­ten- und Mosa­i­k­le­ger, Beton­stein- und Ter­razzo­her­stel­ler, Est­rich­le­ger, Behäl­ter- und Appa­ra­te­bau­er, Par­kett­le­ger, Roll­la­den- und Son­nen­schutz­tech­ni­ker, Drechs­ler und Holz­spiel­zeug­ma­cher, Bött­cher, Glas­ver­ed­ler, Schil­der- und Licht­re­kla­me­her­stel­ler, Raum­aus­stat­ter, Orgel- und Har­mo­ni­um­bau­er. Wer nach 2004 einen Betrieb in einem zulas­sungs­frei­en Hand­werk gegrün­det hat und kei­nen Meis­ter­brief besitzt, der muss nach den aktu­el­len Plä­nen kei­ne nach­träg­li­che Prü­fung oder ähn­li­ches fürch­ten. Für Betrie­be der Anla­ge B1 wird es einen Bestands­schutz geben (Quel­le: Gesetzentwurf).