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Unternehmens-Trend: Die Schlichtungsstelle wird zum MUSS

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Miss­stän­de in Unternehmen Laut EU-Vor­ga­be wer­den Unter­neh­men mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten und Gemein­den mit mehr als 10.000 Ein­woh­nern ver­pflich­tet, zuver­läs­sig funk­tio­nie­ren­de (inter­ne und exter­ne) Mel­de­ka­nä­le für Miss­stän­de ein­zu­rich­ten. Rea­li­sie­rung: Bis 2021 muss die EU-Richt­li­nie in deut­sches Recht umge­setzt wer­den (Quel­le: EU-Richt­li­nie). Prü­fen Sie zusam­men mit den Arbeit­neh­mern, ob und wie eine Schlich­tungs­stel­le ein­ge­rich­tet wer­den kann. In Zukunft müs­sen Sie spä­tes­tens 3 Mona­te nach einer Rekla­ma­ti­on reagieren.

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