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Berater

Rechtsanwaltskanzlei Stecher & Stumpp

Ansprech­part­ner:Dr. Die­ter Stecher
 Bern­hard Stumpp
Adres­seGäns­heidstr. 35 70184 Stuttgart
Tele­fon0711/2489 5920
Fax0711/2489 59239
E‑Mail Direkt-Kon­taktkanzlei@stecher-stumpp.de
Web­sitewww.stecher-stumpp.de
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Berater

Beratergemeinschaft Heisig & Kollegen

Ansprech­part­ner:Sven Küst­ner
XingPro­fil besuchen
Adres­seGott­fried-Leib­nitz-Str. 674172 Neckarsulm
Tele­fon07132/158 660
Fax07132/158 670
E‑Mail Direkt-Kon­takts.kustner@heisig-kollegen.de
Web­sitewww.heisig-kollegen.de

Unse­re Bera­tungs­leis­tung ori­en­tiert sich streng an den Zie­len unse­rer Auf­trag­ge­ber, also unse­ren Kunden.

Unser Team setzt sich aus den Ver­si­che­rungs­mak­lern Sven Küst­ner und Ger­hard Beck, sowie dem Wirt­schafts­in­ge­nieur Chris­ti­an Kolod­zik (betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge und Unter­neh­mens­be­ra­tung) und den Bän­kern Diplom-Betriebs­wirt Jochen Hei­sig (Invest­ment) und Mar­kus Loh­rer (Finan­zie­rung) zusammen.

Indi­vi­du­el­le, ganz­heit­li­che Finanz­be­ra­tung durch­ge­führt von einem Team aus Spe­zia­lis­ten ist unser Dienst­leis­tungs­an­ge­bot für Sie. Die Bera­ter­ge­mein­schaft Hei­sig & Kol­le­gen besteht aus den Fir­men Hei­sig & Kol­le­gen Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH & Co. KG und der Hei­sig & Kol­le­gen Fami­li­en­ver­mö­gen Bera­tungs­ge­sell­schaft mbH & Co. KG.

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Gesellschafter-Beschlüsse 2018

Alle wich­ti­gen Gesell­schaf­ter-Beschlüs­se, die 2018 für GmbHs und Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten schrift­lich doku­men­tiert wer­den müs­sen – gegen­über dem Finanz­amt und zur Rechtssicherheit …

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Beschlussfassung Downloads Grundlagen

Liste anstehender Beschlüsse

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass in der GmbH und in der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ein­be­ru­fen wird, wenn not­wen­di­ge Beschluss­fas­sun­gen anste­hen. Für 2010 sind das die fol­gen­den Beschlüs­se > Mus­ter­for­mu­lie­run­gen zur direk­ten Übetr­nah­me ins Pro­to­koll der Gesellschafterversammlung.

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Aktuell

GmbHs werden kleinlich auf Formfehler geprüft

So wird der „Fest­stel­lungs­be­schluss” schon bei klei­nen GmbHs/UGs ver­langt. Unan­ge­neh­mer Neben­ef­fekt der Steu­er-CD-Affai­re für alle die, die größ­te Steu­er­last zah­len – also auch für alle Unter­neh­mer: Sie müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass der Druck auf jeden ein­zel­nen Finanz­be­am­ten und jeden Betriebs­prü­fer steigt und der sei­nen Job noch gewis­sen­haf­ter als bis­her aus­füh­ren wird. 

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Downloads Excel-Tabellen Grundlagen

Marketing Jahresplan

prak­ti­sche Excel Tabel­le zur schnel­len Erstel­lung der Marketing-Jahresplanung

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Checklisten Downloads Gründung

Geschützt: Checkliste: Machen Sie Ihren Anstellungsvertrag kündigungsfest

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Lexikon

Vorrats-GmbH

Die Grün­dung einer GmbH ist auf­wen­dig und dau­ert lan­ge. In den letz­ten Jah­ren hat sich so ein Markt für Vor­rats-GmbH eta­bliert. Zwar wirkt die offen­si­ve Wer­bung der Anbie­ter von Vor­rats­ge­sell­schaf­ten pla­ka­tiv und nicht immer Ver­trau­en erweckend.

Den­noch, die Vor­tei­le sind:

  • die Geschäf­te kön­nen sofort unter beschränk­ter Haf­tung auf­ge­nom­men werden
  • Sie erspa­ren sich eine Men­ge büro­kra­ti­schen Auf­wand (Gesell­schafts­ver­trag, Ein­tra­gungs­for­ma­li­en usw.)
  • beim Man­tel­kauf (sie­he unten) erwer­ben Sie einen zusätz­li­chen Steu­er­vor­teil durch einen vor­han­de­nen Ver­lust­vor­trag Kos­ten: In der Regel ist das Stamm­ka­pi­tal voll zu leis­ten (z. B. 25.000 €). Grün­dungs­kos­ten: ca. 1.250 € zuzüg­lich Bear­bei­tungs­ge­bühr von ca. 2.750 – 3.000 €.

Wenn das Grün­der-Haf­tungs­ri­si­ko voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen wer­den soll, ist die Nut­zung einer Vor­rats-GmbH wirt­schaft­lich sinn­voll. Wenn eine Vor­rats-GmbH von einem seriö­sen Anbie­ter erwor­ben word, besteht in der Regel kein wirt­schaft­li­ches und recht­li­ches Risi­ko. Seriö­se Anbie­ter sind Anwäl­te, Anwalts-Sozie­tä­ten und Anwalts-GmbH (auch in Koope­ra­ti­on mit Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern). Die­se Beru­fe unter­lie­gen einer stren­gen Berufs­auf­sicht, so dass eine aus­ge­präg­te Selbst­kon­trol­le Miss­brauch wei­test­ge­hend aus­schließt. Zu den seriö­sen Anbie­tern gehö­ren auch eini­ge grö­ße­re Unter­neh­men aus den Bran­chen Versicherer/Rechtsschutzversicherer, die Erfah­rung in der Ver­trags­ge­stal­tung und ‑abwick­lung haben.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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Lexikon

Vor-GmbH

Die GmbH ent­steht rechts­ver­bind­lich erst mit Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter. Davor ent­steht die Vor-GmbH. In die­sem Über­gangs­sta­di­um müs­sen Sie eini­ge recht­li­che Beson­der­hei­ten beach­ten, wenn Sie per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken aus­schlie­ßen wol­len. Eine Vor­grün­dungs­ge­sell­schaft ent­steht, wenn sich die poten­ti­el­len Gesell­schaft mit nota­ri­ell beglau­big­tem Ver­trag zur Grün­dung einer GmbH ver­pflich­ten. Für die Ver­bind­lich­kei­ten die­ser Gesell­schaf­ten haf­ten die Gesell­schaf­ter per­sön­lich und unbe­schränkt als Gemein­schuld­ner. Mit Abschluss des Gesell­schafts­ver­tra­ges, aber vor Ein­tra­gung der GmbH ins Han­dels­re­gis­ter ent­steht die sog. Vor-GmbH, auf die­se ist weit­ge­hend bereits GmbH-Recht anzuwenden.

Beson­der­hei­ten bestehen für die Haf­tung der Grün­dungs-Gesell­schaf­ter. Die­se haf­ten per­sön­lich und unbe­schränkt. Die Vor-GmbH nimmt am Rechts- und Geschäfts­ver­kehr unter dem Namen der Fir­ma teil, die für die GmbH vor­ge­se­hen ist. Sie darf sich bereits als GmbH bezeich­nen, muss aber den Zusatz (in Grün­dung) füh­ren. Die Vor-GmbH wird durch die Geschäfts­füh­rer ver­tre­ten, die bereits im Grün­dungs­sta­di­um zu bestel­len sind. Die Vor-GmbH endet mit Ein­tra­gung der GmbH in das Han­dels­re­gis­ter. Die Rech­te und Pflich­ten der Vor-GmbH gehen auf die GmbH über, nicht jedoch Ver­bind­lich­kei­ten, die die Gesell­schaf­ter für die GmbH über­nom­men haben. Die Gesell­schaf­ter müs­sen dazu aus­drück­lich mit der GmbH ver­ein­ba­ren, dass die per­sön­li­chen Ver­bind­lich­kei­ten auf die GmbH über­ge­hen. Sie müs­sen dies im Zwei­fel bele­gen kön­nen, d.h. Schrift­form ist einzuhalten.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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Lexikon

Vorab-Ausschüttungen

Vor­ab­aus­schüt­tun­gen sind Zah­lun­gen der GmbH an die Gesell­schaf­ter unter Berück­sich­ti­gung eines erwar­te­ten Gewinns. Vor­ab­aus­schüt­tun­gen kön­nen wäh­rend des lau­fen­den Geschäfts­jah­res beschlos­sen und durch­ge­führt wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass ent­spre­chen­des Ver­mö­gen der GmbH vor­han­den ist. Vor­ab­aus­schüt­tun­gen müs­sen nicht im Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­se­hen sein, die­se kön­nen mit der für Gesell­schaf­ter­be­schlüs­se vor­ge­se­he­nen Mehr­heit (in der Regel mit ein­fa­cher Mehr­heit) durch die Gesell­schaf­ter beschlos­sen werden.

Beruht der Gewinn­aus­schüt­tungs­be­schluss auf der Annah­me eines bestimm­ten Jah­res­über­schus­ses und ist die­ser höher als der im spä­ter fest­ge­stell­ten Jah­res­ab­schluss, so ist die Aus­schüt­tung nur in Höhe des erziel­ten Jah­res­über­schus­ses erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Han­dels­bi­lanz­ge­winn (inkl. Gewinn­vor­trag) für die Gewinn­aus­schüt­tung aus­rei­chen wür­de, denn der Beschluss steht unter dem Vor­be­halt der Erzie­lung eines bestimm­ten Jah­res­über­schus­ses (FG Ber­lin, Urteil vom 8.11.1993, Akten­zei­chen: VII 54/91).

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht