| Ansprechpartner: | Dr. Dieter Stecher |
| Bernhard Stumpp | |
| Adresse | Gänsheidstr. 35 70184 Stuttgart |
| Telefon | 0711/2489 5920 |
| Fax | 0711/2489 59239 |
| E‑Mail Direkt-Kontakt | kanzlei@stecher-stumpp.de |
| Website | www.stecher-stumpp.de |
Autor: volkelt
Beratergemeinschaft Heisig & Kollegen
| Ansprechpartner: | Sven Küstner |
| Profil besuchen | |
| Adresse | Gottfried-Leibnitz-Str. 674172 Neckarsulm |
| Telefon | 07132/158 660 |
| Fax | 07132/158 670 |
| E‑Mail Direkt-Kontakt | s.kustner@heisig-kollegen.de |
| Website | www.heisig-kollegen.de |
Unsere Beratungsleistung orientiert sich streng an den Zielen unserer Auftraggeber, also unseren Kunden.
Unser Team setzt sich aus den Versicherungsmaklern Sven Küstner und Gerhard Beck, sowie dem Wirtschaftsingenieur Christian Kolodzik (betriebliche Altersvorsorge und Unternehmensberatung) und den Bänkern Diplom-Betriebswirt Jochen Heisig (Investment) und Markus Lohrer (Finanzierung) zusammen.
Individuelle, ganzheitliche Finanzberatung durchgeführt von einem Team aus Spezialisten ist unser Dienstleistungsangebot für Sie. Die Beratergemeinschaft Heisig & Kollegen besteht aus den Firmen Heisig & Kollegen Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und der Heisig & Kollegen Familienvermögen Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass in der GmbH und in der Unternehmergesellschaft die Gesellschafterversammlung einberufen wird, wenn notwendige Beschlussfassungen anstehen. Für 2010 sind das die folgenden Beschlüsse > Musterformulierungen zur direkten Übetrnahme ins Protokoll der Gesellschafterversammlung.
So wird der „Feststellungsbeschluss” schon bei kleinen GmbHs/UGs verlangt. Unangenehmer Nebeneffekt der Steuer-CD-Affaire für alle die, die größte Steuerlast zahlen – also auch für alle Unternehmer: Sie müssen sich darauf einstellen, dass der Druck auf jeden einzelnen Finanzbeamten und jeden Betriebsprüfer steigt und der seinen Job noch gewissenhafter als bisher ausführen wird.
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Vorrats-GmbH
Die Gründung einer GmbH ist aufwendig und dauert lange. In den letzten Jahren hat sich so ein Markt für Vorrats-GmbH etabliert. Zwar wirkt die offensive Werbung der Anbieter von Vorratsgesellschaften plakativ und nicht immer Vertrauen erweckend.
Dennoch, die Vorteile sind:
- die Geschäfte können sofort unter beschränkter Haftung aufgenommen werden
- Sie ersparen sich eine Menge bürokratischen Aufwand (Gesellschaftsvertrag, Eintragungsformalien usw.)
- beim Mantelkauf (siehe unten) erwerben Sie einen zusätzlichen Steuervorteil durch einen vorhandenen Verlustvortrag Kosten: In der Regel ist das Stammkapital voll zu leisten (z. B. 25.000 €). Gründungskosten: ca. 1.250 € zuzüglich Bearbeitungsgebühr von ca. 2.750 – 3.000 €.
Wenn das Gründer-Haftungsrisiko vollständig ausgeschlossen werden soll, ist die Nutzung einer Vorrats-GmbH wirtschaftlich sinnvoll. Wenn eine Vorrats-GmbH von einem seriösen Anbieter erworben word, besteht in der Regel kein wirtschaftliches und rechtliches Risiko. Seriöse Anbieter sind Anwälte, Anwalts-Sozietäten und Anwalts-GmbH (auch in Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern). Diese Berufe unterliegen einer strengen Berufsaufsicht, so dass eine ausgeprägte Selbstkontrolle Missbrauch weitestgehend ausschließt. Zu den seriösen Anbietern gehören auch einige größere Unternehmen aus den Branchen Versicherer/Rechtsschutzversicherer, die Erfahrung in der Vertragsgestaltung und ‑abwicklung haben.
Weiterführende Informationen:
Die GmbH entsteht rechtsverbindlich erst mit Eintragung in das Handelsregister. Davor entsteht die Vor-GmbH. In diesem Übergangsstadium müssen Sie einige rechtliche Besonderheiten beachten, wenn Sie persönliche Haftungsrisiken ausschließen wollen. Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn sich die potentiellen Gesellschaft mit notariell beglaubigtem Vertrag zur Gründung einer GmbH verpflichten. Für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gemeinschuldner. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, aber vor Eintragung der GmbH ins Handelsregister entsteht die sog. Vor-GmbH, auf diese ist weitgehend bereits GmbH-Recht anzuwenden.
Besonderheiten bestehen für die Haftung der Gründungs-Gesellschafter. Diese haften persönlich und unbeschränkt. Die Vor-GmbH nimmt am Rechts- und Geschäftsverkehr unter dem Namen der Firma teil, die für die GmbH vorgesehen ist. Sie darf sich bereits als GmbH bezeichnen, muss aber den Zusatz (in Gründung) führen. Die Vor-GmbH wird durch die Geschäftsführer vertreten, die bereits im Gründungsstadium zu bestellen sind. Die Vor-GmbH endet mit Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Die Rechte und Pflichten der Vor-GmbH gehen auf die GmbH über, nicht jedoch Verbindlichkeiten, die die Gesellschafter für die GmbH übernommen haben. Die Gesellschafter müssen dazu ausdrücklich mit der GmbH vereinbaren, dass die persönlichen Verbindlichkeiten auf die GmbH übergehen. Sie müssen dies im Zweifel belegen können, d.h. Schriftform ist einzuhalten.
Weiterführende Informationen:
Vorab-Ausschüttungen
Vorabausschüttungen sind Zahlungen der GmbH an die Gesellschafter unter Berücksichtigung eines erwarteten Gewinns. Vorabausschüttungen können während des laufenden Geschäftsjahres beschlossen und durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass entsprechendes Vermögen der GmbH vorhanden ist. Vorabausschüttungen müssen nicht im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein, diese können mit der für Gesellschafterbeschlüsse vorgesehenen Mehrheit (in der Regel mit einfacher Mehrheit) durch die Gesellschafter beschlossen werden.
Beruht der Gewinnausschüttungsbeschluss auf der Annahme eines bestimmten Jahresüberschusses und ist dieser höher als der im später festgestellten Jahresabschluss, so ist die Ausschüttung nur in Höhe des erzielten Jahresüberschusses erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Handelsbilanzgewinn (inkl. Gewinnvortrag) für die Gewinnausschüttung ausreichen würde, denn der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Erzielung eines bestimmten Jahresüberschusses (FG Berlin, Urteil vom 8.11.1993, Aktenzeichen: VII 54/91).

