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Verbands-Geschäftsführer kann vor´s Arbeitsgericht

Wird der Geschäfts­füh­rer eines Ver­ban­des (hier: Dach­de­cker-Innung) abbe­ru­fen und gekün­digt, hat er grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, vor einem Arbeits­ge­richt gegen die Kün­di­gung vor­zu­ge­hen. Ins­be­son­de­re dann, wenn sein Anstel­lungs­ver­trag kla­re Ver­ein­ba­run­gen und Vor­ga­ben bezüg­lich Arbeits­zeit, Dau­er, Ort und Durch­füh­rung der Tätig­keit ent­hält (BAG, Urteil vom 8.9.2015, 9 AZB 21/15). …

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Geschäftsführer-Versicherung: Doppelt hält besser (D & O)

Die Prä­mi­en für sog. D & O – Poli­cen, mit denen sich der Geschäfts­füh­rer gegen Haf­tungs­ri­si­ken absi­chern kann, sind in den letz­ten Jah­ren deut­lich gesun­ken. Auch, weil sich immer mehr Geschäfts­füh­rer gegen die zuneh­men­den Haf­tungs­ri­si­ken (Stich­wort: Com­pli­ance) absi­chern. Wich­tig ist dabei, dass der Leis­tungs­um­fang der Poli­ce spe­zi­ell auf die Risi­ken des jewei­li­gen Geschäfts­füh­rers abge­stimmt ist. In der Pra­xis wird die Ver­si­che­rung in ers­ter Linie für Feh­ler im Insol­venz­ver­fah­ren einer GmbH oder – damit im Zusam­men­hang – für eine feh­ler­haf­te Ein­la­ge­zah­lung in Anspruch genommen.… 

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Achtung: Steuer-Wahlrecht gilt nur bis zur Abgabe der Steuererklärung

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat in einem Ver­fah­ren zur Wahl des Besteue­rungs­ver­fah­rens (Abgel­tungs­steu­er, Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren) bei Gewinn­aus­schüt­tun­gen der GmbH ent­schie­den. Dabei ging es um die Besteue­rung einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Dabei stellt sich die Fra­ge, ob und ggf. wie der Gesell­schaf­ter sein Besteue­rungs­wahl­recht über­haupt noch aus­üben kann. Nach der BFH-Recht­spre­chung gilt: Der Antrag auf Regel­be­steue­rung für Aus­schüt­tun­gen aus Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ist nur bis zur Abga­be der ESt-Erklä­rung mög­lich (BFH, Urteil vom 28.7.2015, VIII R 50/14). …

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Kosten: GmbH darf ausländischen Steuerberater beauftragen

Der­zeit prüft der Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH), ob ein Deut­scher Steu­er­pflich­ti­ger einen aus­län­di­schen Steu­er­be­ra­ter oder eine aus­län­di­sche Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mit der Erle­di­gung der Buch­füh­rung und der Erstel­lung der Steu­er­erklä­run­gen beauf­tra­gen darf. Ein Ver­bot – z. B. gemäß deut­schem Berufs­recht – wider­sprä­che dem Grund­satz des frei­en Dienst­leis­tungs­ver­kehrs (Schluss­an­trag des Gene­ral­an­walts, 1.10.2015, Rs C‑342/14). …

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Finanzamt muss günstigeres Teileinkünfteverfahren zulassen

Der mit 1 % und mehr betei­lig­te Gesell­schaf­ter, der in der GmbH mit­ar­bei­tet, kann auch dann die Besteue­rung nach dem für ihn güns­ti­ge­ren Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ver­lan­gen, wenn er kei­nen maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Füh­rung der Geschäf­te hat (BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14). …

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Volkelt-Brief 42/2015

Volkelt-FB-01Ende der Kon­junk­tur: „Aus” für die Abgel­tungs­steu­er für GmbH-Gesell­schaf­ter? + Steu­ern 4.0: Vor­be­rei­tun­gen lau­fen auf Hoch­tou­ren + Geschäfts­füh­rer-Ver­si­che­rung: Dop­pelt hält bes­ser +  Ach­tung: Steu­er-Wahl­recht gilt nur bis zur Abga­be der Steu­er­erklä­rung + Vor­teil: Finanz­amt muss güns­ti­ge­res Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zulas­sen + Kos­ten: GmbH darf aus­län­di­schen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen + Ver­bands-Geschäfts­füh­rer: Das Arbeits­ge­richt ist zustän­dig + BISS

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Neueste Erkenntnisse zum Manager-Burnout

Das The­ma Burn­out ist für vie­le Füh­rungs­kräf­te immer noch im Tabu-Bereich. Und dass, obwohl in den letz­ten Jah­ren auch immer mehr Fäl­le öffent­lich wur­den, so wie jüngst der Zusam­men­bruch des BMW-Chefs Harald Krü­ger (50) vor lau­fen­den Kame­ras. Unter­des­sen gibt es zahl­rei­che Stu­di­en, aus denen sich Ver­hal­tens­re­geln für Burn­out-gefähr­de­te Füh­rungs­kräf­te ablei­ten lassen:… 

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Warum verdienen AG-Vorstände mehr als GmbH-Geschäftsführer?

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne (Ex-VW-Chef Win­ter­korn; Anm. d. Red.) so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 16 Mio. EUR pro Jahr wert ist“? (plus 28 Mio. EUR Pen­si­ons­an­sprü­che). Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im Kon­zern bestimmt „die Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen“, wie viel ver­dient wird. So die mora­li­sche Argumentation. … 

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Volkelt-Brief 41/2015

Volkelt-FB-01Gehalts-Debat­te: Zwei­er­lei Maß für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 fest­stel­len + Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer trans­pa­ren­ter +  Min­dest­lohn: Immer mehr Stich­pro­ben-Kon­trol­len + Finanz­amt: Ange­mes­sen­heit des Fir­men­wa­gens ist „Ein­zel­fall” + Arbeits­recht: Per­so­nal­ab­bau ist kein Geschäfts­ge­heim­nis + Mit­ar­bei­ter: Haben kei­nen Anspruch auf bezahl­te Rau­cher­pau­sen + BR: Neue Initia­ti­ve zur Erhö­hung der Gesell­schaf­ter-Besteue­rung + BISS

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Terminsache: Kleine GmbHs müssen Jahresabschluss beschließen

Klei­ne GmbHs haben gera­de noch 7 Wochen Zeit, den Gesell­schaf­tern der GmbH den Jah­res­ab­schluss für das ver­gan­ge­ne Geschäfts­jahr (2014) vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2014 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet: …