Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuer: FG lässt Vorsteuerabzug trotz Fehler-Rechnung zu

Stellt Ihnen eine Brief­kas­ten­fir­ma einen Rech­nungs­be­trag inkl. Vor­steu­er in Rech­nung und wird die­se vom Finanz­amt nicht aner­kannt, ist die Vor­steu­er nicht ver­lo­ren. Laut Finanz­ge­richt ist ein Vor­steu­er­ab­zug aber mög­lich (FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 21.4.2016, 1 K 1148/14). …

Der aus­län­di­sche Lie­fe­rant hat­te Rech­nun­gen unter der Anschrift eines inlän­di­schen Rechts­an­walts­bü­ros erstellt. Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) wird den Sach­ver­halt noch­mals prü­fen (Akten­zei­chen: V R 28/16). Erwar­tet wird eine end­gül­ti­ge Klä­rung der Fra­ge der „voll­stän­di­gen Anschrift“ durch den Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Das kann aller­dings dauern.

Schreibe einen Kommentar