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Schlecker: Lernen aus den Fehlern der Anderen

Mit 2 Jah­ren zur Bewäh­rung ist der Dro­ge­rie­markt-König Anton Schle­cker eini­ger­ma­ßen davon gekom­men. Im beson­ders schwe­ren Fall wäre sogar ein Haft­stra­fe von bis zu 10 Jah­ren mög­lich gewe­sen. Ver­ge­hen: Insol­venz­ver­schlep­pung, Untreue und Bei­hil­fe zum Bank­rott (§ 283a StGB). Dass mit … 

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Geschäftsführer Gehalt: Tantiemen steigen auch in Industrie-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Indus­trie-GmbHs etwas genau­er ange­schaut. Auf­fäl­lig: Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird, ist auch in die­sem Wirt­schafts­sek­tor deut­lich gestie­gen. In 2016 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 16 %. Unter­des­sen liegt kein Wirt­schafts­zweig der Indus­trie mehr unter die­sem Wert. Mitt­ler­wei­le liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 26 % – das ist ein Anstieg von 10 Pro­zent­punk­ten inner­halb nur eines Jah­res. Damit wird fast jeder vier­te Euro in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis ver­dient. Das deckt sich auch mit den Zah­len aus ande­ren Sek­to­ren – auch dort ist ein ste­tig stei­gen­der Tan­tie­me-Anteil aus­zu­ma­chen (z. B. Dienst­leis­ter-GmbHs bzw. Hand­wer­ker-GmbHs mit einem Tan­tie­me-Anteil von jeweils rund 20 %).

Ins­ge­samt ergibt … 

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Geschäftsführung 4.0: Ihre Kundendaten sind die Währung der Digitalisierung

Als unser Solar-Modul schon wie­der defekt war, platz­te mir der Kra­gen. Ich beauf­trag­te den Mon­teur, das Modul abzu­bau­en. Dann pas­sier­te erst ein­mal nichts. Zwei Wochen spä­ter rief mich der Chef der Lug­ins­land GmbH per­sön­lich an und mach­te sich die Mühe, mir die Nach­hal­tig­keit eine Solar-Moduls zu erklä­ren und die Kos­ten­er­spar­nis der Warm­was­ser­auf­be­rei­tung vor­zu­rech­nen. Das leuch­te­te mir ein. Wir ver­ein­bar­ten, dass der Mon­teur im Früh­jahr bei der nächs­ten Rou­ti­ne-War­tung der Hei­zungs­an­la­ge das Ersatz­teil für das Solar-Modul mit­bringt und ein­baut. Was das mit Digi­ta­li­sie­rung zu tun hat? … 

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Steuerprüfung: Änderungen 2018 – „Kassennachschau”

Ab 1.1.2018 sind die Finanz­be­hör­den berech­tigt, unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­prü­fun­gen (Kas­sen­nach­schau) vor Ort durch­zu­füh­ren. Dazu muss der Prü­fer sich nicht nur mit sei­nem Dienst­aus­weis zu iden­ti­fi­zie­ren, son­dern auch ein Doku­ment vor­le­gen, aus dem aus­drück­lich sei­ne Auto­ri­sie­rung zur Nach­schau her­vor­ge­hen muss (Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen).

Die Kas­sen­nach­schau darf ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung und außer­halb einer Außen­prü­fung durch­ge­führt wer­den. Aller­dings nur auf den Geschäfts­grund­stü­cken bzw. in den Geschäfts­räu­men des Steu­er­pflich­ti­gen und auch nur wäh­rend der übli­chen Geschäfts- und Arbeits­zei­ten. Wel­che Geschäfts- und Arbeits­zei­ten dabei „üblich” sind, rich­tet sich nach den Gepflo­gen­hei­ten der jewei­li­gen Branche.

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GmbH/Recht: Beurkundung von mehreren Gesellschafter-Beschlüssen

Beschlie­ßen zwei GmbHs die Been­di­gung eines Unter­neh­mens­ver­tra­ges und müs­sen die­se Beschlüs­se nota­ri­ell beur­kun­det wer­den, dann ist das zwar in einer ein­heit­li­chen nota­ri­el­len Urkun­de mög­lich. Es sind aber zwei Vor­gän­ge, die ein­zeln berech­net wer­den (BGH, Urteil v. 26.9.2017, II ZB 27/16).

Kei­ne Rol­le spielt es dabei, wenn es sich bei den an der Beschluss­fas­sung betei­lig­ten Gesell­schaf­ten um Kon­zern­ge­sell­schaf­ten han­delt. Eine ein­heit­li­che, zusam­men­fas­sen­de nota­ri­el­le Beur­kun­dung und Berech­nung in sich unab­hän­gi­ger Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ist im Gesetz und in der Gebüh­ren­ord­nung für Nota­re nicht vor­ge­se­hen. Sie müs­sen für einen nur for­mal zusam­men­hän­gen­den Beur­kun­dungs-Sach­ver­halt auf jeden Fall dop­pelt zahlen

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Gesellschafter/Finanzen: Günstig beteiligen an StartUps

Eine gute Mög­lich­keit, sich an Start­Ups zu betei­li­gen, die Ihre Bran­che betref­fen, bie­tet das För­der­pro­gramm „INVEST Zuschuss zum Wag­nis­ka­pi­tal”. Aller­dings müs­sen Sie sich dazu als Pri­vat­per­son bzw. Gesell­schaf­ter pri­vat enga­gie­ren. Eine direk­te Betei­li­gung der GmbH an den Start­Ups ist nicht mög­lich. Vor­teil: Es gibt einen Erwerbs- und einen Exit-Steu­er­zu­schuss für den Inves­tor. Auf der Invest­zu­schuss-Sei­te des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums gibt es eine Lis­te der Start­Up-Unter­neh­men, die für die­sen Zuschuss zuge­las­sen sind. Hier kön­nen Sie ein­se­hen, wel­che inter­es­san­ten Start­Ups es in Ihrem Geschäfts­feld gibt.

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Geschäftsführer privat: So nutzen Sie den Lohnsteuerfreibetrag 2018/2019

Für Geschäfts­füh­rer mit hohen Wer­bungs­kos­ten lohnt ab sofort der Ein­trag des Frei­be­trags für die Steu­er­jah­re 2018/2019. Der Frei­be­trag wird dann vom Finanz­amt als elek­tro­ni­sches Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­mal (ELS­tAM) gespei­chert und Ihrem Arbeit­ge­ber „GmbH” auto­ma­tisch mit­ge­teilt, der ihn dann sofort beim Lohn­steu­er­ab­zug berücksichtigt.

Ver­wen­den Sie dazu den „Antrag auf Lohn­steu­er­ermä­ßi­gung 2018”. Das Antrags­for­mu­lar dazu erhal­ten Sie im Inter­net auf der Home­page des für Sie zustän­di­gen Finanz­am­tes unter der Rubrik Ser­vice > For­mu­la­re oder direkt vor Ort bei Ihrem Finanz­amt oder Hier ankli­cken. Wenn Sie den Antrag 2017 bereits für zwei Jah­re gestellt haben, brau­chen Sie nichts zu ver­an­las­sen. Der Frei­be­trag wird dann auto­ma­tisch auch für das Steu­er­jahr 2018 berücksichtigt.

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Führung: Guter Stil lohnt allemal

Chefs sind – ganz klar – auch nur Men­schen. Inso­fern sind Ver­är­ge­rung, Ent­täu­schung, auch ein­ge­schnappt sein und Wut ver­ständ­lich. Aber lei­der nicht hilf­reich. Gera­de erst konn­te ich wie­der ein­mal mit­er­le­ben, wie es nicht geht. Zum Bei­spiel, wenn ein lang­jäh­ri­ger, ver­dien­ter Mit­ar­bei­ter eine neue beruf­li­che Her­aus­for­de­rung sucht und annimmt und der Chef sich als „belei­dig­te Leber­wurst” auf­führt. Es darf ja durch­aus sein, dass man sich dann ärgert. Aber dabei zu über­se­hen, dass die gesam­te Beleg­schaft zuschaut und „sich so ihre Gedan­ken macht” soll­te Ansporn sein, es bes­ser zu machen.

Natür­lich geht es nicht darum, … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2017

Füh­rung: Guter Stil lohnt sich alle­mal + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Ein­zel­han­del-GmbHs + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Feh­ler in der Gesell­schaft­er­lis­te wer­den bestraft + Digi­ta­li­sie­rung: For­dern Sie von den Mit­ar­bei­tern Wei­ter­bil­dung ein + GmbH-Steu­ern: BFH will Grund­satz­ent­scheid zu Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + GmbH/Recht: Pri­vat-Grund­stück – von der GmbH bezahlt?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Tantieme gewinnt in Einzelhandels-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Ein­zel­han­del-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

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