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Betriebsprüfung/FA: Neue Vorgaben für FA-Nachzahlungszinsen

Zur Sache „Nach­zah­lungs­zin­sen“:  Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hält die 6 % Zin­sen für Steu­er­nach­zah­lun­gen für „unan­ge­mes­sen“. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) wird noch 2018 ent­schei­den, wie hoch ver­zinst wer­den darf. Bis dahin gilt: Gegen alle Steu­er­be­schei­de mit Zins­for­de­run­gen unbe­dingt Ein­spruch ein­le­gen. Das BMF hat fol­gen­des Vor­ge­hen für die Finanz­äm­ter bestimmt. Danach gilt: Der BFH-Beschluss vom 25. April 2018 (Akten­zei­chen: IX B 21/18) ist für Ver­zin­sungs­zeit­räu­me ab dem 1. April 2015 (nur) auf Antrag des Zins­schuld­ners in allen Fäl­len anzu­wen­den, in denen gegen eine voll­zieh­ba­re Zins­fest­set­zung, in der der Zins­satz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO zugrun­de gelegt wird, Ein­spruch ein­ge­legt wur­de. Uner­heb­lich ist dabei, zu wel­cher Steu­er­art und für wel­chen Besteue­rungs­zeit­raum die Zin­sen fest­ge­setzt wur­den. So steht es jetzt im BMF-Schrei­ben vom 14.6.2018, IV A 3 – S 0465/18/10005 – 01.

Das ist aber noch nicht das Ende der Fah­nen­stan­ge. Zu prü­fen ist noch, ob das auch für Zins­be­schei­de gilt, gegen die kein Ein­spruch ein­ge­legt wur­de. Hier soll­te Ihr Steu­er­be­ra­ter trotz­dem tätig wer­den und einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len. U. U. kön­nen Sie sich dann spä­ter auf dazu anhän­gig gemach­te Finanz­ge­richts­ver­fah­ren berufen.

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Interessant: Technische Sicherheitsstandards für elektronische Kassensysteme

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik hat zusam­men mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an das Sicher­heits­mo­dul, das Spei­cher­me­di­um und die ein­heit­li­che digi­ta­le Schnitt­stel­le des elek­tro­ni­schen Auf­zeich­nungs­sys­tems fest­ge­legt (BMF-Schrei­ben v. 12.6.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :059).

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BISS: WM-Aus, Harley Davidson, Merkels-EU – aus der Traum …

Kolum­nis­ten und Kom­men­ta­to­ren über­schla­gen sich. Exper­ten sind rat­los. Selbst die Sati­re ist über­for­dert. Sind jetzt alle ver­rückt gewor­den? NEIN. Alles hat eine Vor­ge­schich­te. Löw hat die Nach­fol­ge­re­ge­lung ver­schla­fen. Trump hat über­se­hen, dass der Schuss nach hin­ten los­geht. Und die Kanz­le­rin hat ver­ges­sen mit­zu­tei­len, dass sie in Sachen Flücht­lings­po­li­tik schon längst eine Kehrt­wen­de gemacht hat.

Das sind The­men, auf die man sich stür­zen kann und bei denen jeder Bun­des­trai­ner oder für einen Tag Kanz­le­rIn sein darf. Oder neh­men Sie die Digi­ta­li­sie­rung. Eine (mit­tel­stän­di­sche) Wirt­schaft und ins­be­son­de­re die Indus­trie ohne per­ma­nen­te Inno­va­ti­on gab es noch nie und wird es nie geben. Auch The­men wie Cus­to­mer-Ser­vices, Bench­mar­king und BIGDATA sind für Ent­schei­der in der Wirt­schaft genau genom­men Schnee von ges­tern, der mit ewig neu­en Besen gekehrt wird.

Die Medi­en kön­nen halt nur die The­men bear­bei­ten, die Gesell­schaft und Poli­tik zu bie­ten haben. Mehr ist zur Zeit nicht drin. Auch für uns nicht. Wir blei­ben bei unse­rer bie­de­ren Fach-Bericht­erstat­tung – aus der (ganz beschei­de­nen) Geschäftsführer-Perspektive.

 

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Volkelt-Brief 25/2018

Füh­rungs-Ethik: Was man von Trump ler­nen kann – und was nicht + Fuss­ball-Hype: Wie Unter­neh­men Sport für sich nut­zen + Digi­ta­les: DIHK ver­öf­fent­licht Fun­dus für neue Geschäfts-Ideen + Som­mer 2018: Auch der Chef braucht eine Aus­zeit + Recht: Neue Initia­ti­ve gegen das Abmahn-Unwe­sen + Betriebs­prü­fung: Gren­ze für die Steu­er­schät­zung + Fir­men­wa­gen: Gericht sieht Die­sel-Rück­nah­me­ver­pflich­tung + Geschäfts­füh­rer-Bürg­schaft: Haf­tung nur für einen Teilbetrag

 

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Führung: Von Trump lernen … oder besser doch nicht

Den Kun­den neue Pro­duk­te und ver­lo­cken­de Preis­an­ge­bo­te über Twit­ter – wahl­wei­se Face­book oder Insta­gram – vor­stel­len? War­um nicht. Das geht. Das ist ver­ständ­lich, kei­ner wird das falsch ver­ste­hen oder übel neh­men. Aber den Mit­ar­bei­tern via „Twit­ter” Anwei­sun­gen geben? Geschäfts­part­nern die neu­en AGB per Twit­ter ver­kün­den? Schon komplizierter.

Noch kom­pli­zier­ter …

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Fussball-Hype: Wie Unternehmen Sport für sich nutzen

Sport ist „in”. Ganz beson­ders bei jün­ge­ren Mit­ar­bei­tern, also bei der für das Per­so­nal­re­crui­ting am meis­ten gesuch­ten Grup­pe. Sport-affi­ne Men­schen sind leis­tungs­ori­en­tiert und in der Regel gute Team-Play­er. Es lohnt sich also, in der Fir­ma „Sport­li­ches” för­dern. Nicht zuletzt die brei­te Begeis­te­rung um die aktu­el­le Fuß­ball WM 2018 in Russ­land belegt wie­der ein­drück­lich, wel­che Brei­ten­wir­kung Sport hat. Für Unter­neh­men ist das immer auch ein guter Ansatz, um den Mit­ar­bei­tern Zusatz­nut­zen anzu­bie­ten. Das geht mit der geziel­ten För­de­rung sport­li­cher Akti­vi­tä­ten, aber auch mit attrak­ti­ven Zusatz­an­ge­bo­ten rund um den Sport. Zum Beispiel: … 

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Digitales: DIHK veröffentlicht Fundus für neue Geschäfts-Ideen

Dass es in digi­ta­len Zei­ten wich­tig ist, auf die rich­ti­gen Netz­wer­ke zu set­zen, haben unter­des­sen auch schon die Gro­ßen der Bran­chen ent­deckt: Ob Sie­mens, Bosch oder Ver­si­che­rer und Ban­ken – man setzt auf Koope­ra­tio­nen und Invests in inter­es­san­te Start­Ups. Auch vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (Trumpf-Grup­pe) inves­tie­ren gezielt in Grün­der-Zen­tren oder Bran­chen-Fonds. Unter­des­sen gibt es in jeder Stadt pri­va­te und geför­der­te Grün­der­zen­tren, an denen sich die regio­na­le Wirt­schaft betei­ligt und es so auch für klei­ne­re Unter­neh­men die Mög­lich­keit gibt, sich gezielt in der Sze­ne umzuschauen.

Pro­blem: …

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Recht: Neue Initiative gegen das Abmahn-Unwesen

Dank der Unter­neh­me­rin Vera Diet­rich (Bonn) kommt jetzt Bewe­gung in das unse­riö­se Abmahn­ge­schäft. Nach einer Anhö­rung zum The­ma vor dem Bun­des­tag hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJV) jetzt eine neue Geset­zes­in­itia­ti­ve ange­kün­digt. Danach wer­den die Kla­ge­mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt, die zu erset­zen­den Rechts­an­walts­kos­ten gede­ckelt (hier: 100 EUR) und Ver­trags­stra­fen wer­den in Zukunft in die Staats­kas­se und nicht mehr wie bis­her an den Abmah­ner bzw. des­sen Auf­trag­ge­ber fließen.

Hat­te es die Abmahn­sze­ne (sog.  Abmahn­ver­ei­ne, spe­zia­li­sier­te Anwäl­te) lan­ge Zeit auf unzu­läs­si­ge Wer­bung (Wer­be­aus­sen­dun­gen, Anzei­gen) abge­se­hen, wer­den inzwi­schen mit stei­gen­der Ten­denz Inter­net-Web­sites abge­mahnt – zum Teil geht es da unter­des­sen um fünf­stel­li­ge Beträ­ge, die für eine Unter­las­sungs­er­klä­rung inkl. Rechts­an­walts­ge­büh­ren durch­ge­setzt werden.

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Sommer 2018: Auch der Chef braucht eine Auszeit

Unter­des­sen ist der Som­mer da. In eini­gen Bun­des­län­dern sind Schul­fe­ri­en, vie­le Unter­neh­men arbei­ten im Feri­en-Modus mit ein­ge­schränk­ten Kapa­zi­tä­ten. Auch die meis­ten Kol­le­gen machen über den Som­mer zumin­dest ein paar Tage Urlaub. Meis­tens sind es aller­dings weni­ger als 2 Wochen wie für Arbeit­neh­mer üblich. Den­noch kön­nen Sie die ruhi­ge­ren Tage auch ein­mal dazu nut­zen, den ein­ge­üb­ten Tages­ab­lauf ein­fach ein­mal zu „reflek­tie­ren“. Fol­gen­de The­men gehö­ren auf die Entspannungs-Agenda: … 

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Betriebsprüfung: Grenze für die Steuerschätzung

Bei einer Schät­zung (Umsatz­v­er­pro­bung) muss das Finanz­amt aus­rei­chen­de Bele­ge vor­le­gen, die Zwei­fel an einer Schät­zungs­be­fug­nis des Finanz­amts aus­räu­men und sei­ne Schät­zung der Höhe nach durch die Offen­le­gung einer nach­voll­zieh­ba­ren Kal­ku­la­ti­on sub­stan­ti­ie­ren (FG Nürn­berg, Urteil v. 12.4.2018, 2 V 1532/17).

Auf die­ses Urteil kön­nen Sie sich immer dann beru­fen, wenn Sie den Ein­druck haben, dass sich weder der Betriebs­prü­fer noch der FA-Sach­be­ar­bei­ter die Mühe gemacht haben, eine spe­zi­fi­sche Kal­ku­la­ti­on vor­zu­le­gen. Z. B., wenn pau­schal Roh­ge­winn­auf­schlä­ge auf den Waren­ein­kauf vor­ge­nom­men wer­den, ohne Fir­men-spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten (Bruch, kos­ten­lo­se Abga­be, Eigen­ver­brauch usw.) zu berück­sich­ti­gen. Für Ihren Steuerberater/RA ein gute Mög­lich­keit, einen Kom­pro­miss mit dem FA zu verhandeln.