Zur Sache „Nachzahlungszinsen“: Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die 6 % Zinsen für Steuernachzahlungen für „unangemessen“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird noch 2018 entscheiden, wie hoch verzinst werden darf. Bis dahin gilt: Gegen alle Steuerbescheide mit Zinsforderungen unbedingt Einspruch einlegen. Das BMF hat folgendes Vorgehen für die Finanzämter bestimmt. Danach gilt: Der BFH-Beschluss vom 25. April 2018 (Aktenzeichen: IX B 21/18) ist für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 (nur) auf Antrag des Zinsschuldners in allen Fällen anzuwenden, in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, in der der Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO zugrunde gelegt wird, Einspruch eingelegt wurde. Unerheblich ist dabei, zu welcher Steuerart und für welchen Besteuerungszeitraum die Zinsen festgesetzt wurden. So steht es jetzt im BMF-Schreiben vom 14.6.2018, IV A 3 – S 0465/18/10005 – 01.
Autor: volkelt
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt (BMF-Schreiben v. 12.6.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :059).
Kolumnisten und Kommentatoren überschlagen sich. Experten sind ratlos. Selbst die Satire ist überfordert. Sind jetzt alle verrückt geworden? NEIN. Alles hat eine Vorgeschichte. Löw hat die Nachfolgeregelung verschlafen. Trump hat übersehen, dass der Schuss nach hinten losgeht. Und die Kanzlerin hat vergessen mitzuteilen, dass sie in Sachen Flüchtlingspolitik schon längst eine Kehrtwende gemacht hat.
Das sind Themen, auf die man sich stürzen kann und bei denen jeder Bundestrainer oder für einen Tag KanzlerIn sein darf. Oder nehmen Sie die Digitalisierung. Eine (mittelständische) Wirtschaft und insbesondere die Industrie ohne permanente Innovation gab es noch nie und wird es nie geben. Auch Themen wie Customer-Services, Benchmarking und BIGDATA sind für Entscheider in der Wirtschaft genau genommen Schnee von gestern, der mit ewig neuen Besen gekehrt wird.
Die Medien können halt nur die Themen bearbeiten, die Gesellschaft und Politik zu bieten haben. Mehr ist zur Zeit nicht drin. Auch für uns nicht. Wir bleiben bei unserer biederen Fach-Berichterstattung – aus der (ganz bescheidenen) Geschäftsführer-Perspektive.
Volkelt-Brief 25/2018
Führungs-Ethik: Was man von Trump lernen kann – und was nicht + Fussball-Hype: Wie Unternehmen Sport für sich nutzen + Digitales: DIHK veröffentlicht Fundus für neue Geschäfts-Ideen + Sommer 2018: Auch der Chef braucht eine Auszeit + Recht: Neue Initiative gegen das Abmahn-Unwesen + Betriebsprüfung: Grenze für die Steuerschätzung + Firmenwagen: Gericht sieht Diesel-Rücknahmeverpflichtung + Geschäftsführer-Bürgschaft: Haftung nur für einen Teilbetrag
BISS … die Wirtschaft-Satire
Den Kunden neue Produkte und verlockende Preisangebote über Twitter – wahlweise Facebook oder Instagram – vorstellen? Warum nicht. Das geht. Das ist verständlich, keiner wird das falsch verstehen oder übel nehmen. Aber den Mitarbeitern via „Twitter” Anweisungen geben? Geschäftspartnern die neuen AGB per Twitter verkünden? Schon komplizierter.
Noch komplizierter …
Sport ist „in”. Ganz besonders bei jüngeren Mitarbeitern, also bei der für das Personalrecruiting am meisten gesuchten Gruppe. Sport-affine Menschen sind leistungsorientiert und in der Regel gute Team-Player. Es lohnt sich also, in der Firma „Sportliches” fördern. Nicht zuletzt die breite Begeisterung um die aktuelle Fußball WM 2018 in Russland belegt wieder eindrücklich, welche Breitenwirkung Sport hat. Für Unternehmen ist das immer auch ein guter Ansatz, um den Mitarbeitern Zusatznutzen anzubieten. Das geht mit der gezielten Förderung sportlicher Aktivitäten, aber auch mit attraktiven Zusatzangeboten rund um den Sport. Zum Beispiel: …
Dass es in digitalen Zeiten wichtig ist, auf die richtigen Netzwerke zu setzen, haben unterdessen auch schon die Großen der Branchen entdeckt: Ob Siemens, Bosch oder Versicherer und Banken – man setzt auf Kooperationen und Invests in interessante StartUps. Auch viele mittelständische Unternehmen (Trumpf-Gruppe) investieren gezielt in Gründer-Zentren oder Branchen-Fonds. Unterdessen gibt es in jeder Stadt private und geförderte Gründerzentren, an denen sich die regionale Wirtschaft beteiligt und es so auch für kleinere Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich gezielt in der Szene umzuschauen.
Problem: …
Dank der Unternehmerin Vera Dietrich (Bonn) kommt jetzt Bewegung in das unseriöse Abmahngeschäft. Nach einer Anhörung zum Thema vor dem Bundestag hat das Bundesjustizministerium (BMJV) jetzt eine neue Gesetzesinitiative angekündigt. Danach werden die Klagemöglichkeiten eingeschränkt, die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten gedeckelt (hier: 100 EUR) und Vertragsstrafen werden in Zukunft in die Staatskasse und nicht mehr wie bisher an den Abmahner bzw. dessen Auftraggeber fließen.
Unterdessen ist der Sommer da. In einigen Bundesländern sind Schulferien, viele Unternehmen arbeiten im Ferien-Modus mit eingeschränkten Kapazitäten. Auch die meisten Kollegen machen über den Sommer zumindest ein paar Tage Urlaub. Meistens sind es allerdings weniger als 2 Wochen wie für Arbeitnehmer üblich. Dennoch können Sie die ruhigeren Tage auch einmal dazu nutzen, den eingeübten Tagesablauf einfach einmal zu „reflektieren“. Folgende Themen gehören auf die Entspannungs-Agenda: …
Bei einer Schätzung (Umsatzverprobung) muss das Finanzamt ausreichende Belege vorlegen, die Zweifel an einer Schätzungsbefugnis des Finanzamts ausräumen und seine Schätzung der Höhe nach durch die Offenlegung einer nachvollziehbaren Kalkulation substantiieren (FG Nürnberg, Urteil v. 12.4.2018, 2 V 1532/17).