Über die Ungereimtheiten in den europäischen und deutschen Kartellverfahren haben wir an dieser Stelle regelmäßig berichtet (vgl. zuletzt Nr. 24/2012). Zum Beispiel auch darüber, dass die betroffenen Unternehmen keine Möglichkeit haben, …
die Bewertungen (z. B. Beweisaufnahme, Strafmaß) der Kartellbehörden juristisch überprüfen zu lassen. Unterdessen sind auch immer mehr mittelständische Unternehmen in nahezu allen Branchen ins Visier der Kartellbehörden geraten.
Grund dafür ist die umstrittene Kronzeugenregelung, wonach anzeigende Unternehmen straffrei ausgehen und damit das Kartellrecht für ihren Wettbewerbsvorteil nutzen können. Jetzt kommt erstmals Bewegung in die Frage um die Zulässigkeit der kartellrechtlichen Ausführungsbestimmungen. Der dänische Konzern GN Store Nord klagt vor dem LG Köln gegen das Deutsche Kartellamt um einen Schadensersatz in Höhe von 1,1 Mrd. EUR (vgl. dazu das Urteil des BGH).
Knackpunkt in diesem Verfahren: Nach welchen Kriterien wird der sog. beherrschende Marktanteil ermittelt? Zwar betrifft dieses Verfahren in erster Linie größere Unternehmen und Konzerne. Wichtig ist, dass die Unzulänglichkeiten im Verfahren juristisch aufgearbeitet und benannt werden. Das dürfte dann auch Auswirkungen für die Kartellverfahren um (unbewiesene) Preisabsprachen haben und damit auch die Position mittelständischer Unternehmen gegenüber den Kartellbehörden verbessern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.