Die EU-Kommission und die Finanzminister der wichtigsten EU-Staaten haben sich jetzt auf einen neuen Weg zur einheitlichen Unternehmensbesteuerung im EU-Raum verständigt. Da es in den EU-Staaten keine Mehrheit für eine Einheitsbesteuerung gibt, soll jetzt der juristische Weg über das europäische Beihilferecht beschritten werden. Danach werden Steuervorteile als ungerechtfertigte staatliche Beihilfen gewertet, die dann auf dem Rechtsweg von den Unternehmen zurückgefordert werden. Was tun?
Zusätzlich werden die Vorschriften für die Konzern-Verrechnungspreise (inkl. Lizenzgebühren) von den einzelnen EU-Staaten überprüft. Das Bundesfinanzministerium ist hierzu bereits tätig. Wann die neuen Vorschriften veröffentlicht und umgesetzt werden, ist derzeit allerdings noch nicht abzusehen.