Wenn Sie als Geschäftsführer bei der Abwicklung von Leistungsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften steuerlich auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie diese Geschäfte vorab von den Finanzbehörden „genehmigen“ lassen. Konzerninterne Lieferungen in Europa können Sie nämlich mit dem sog. Advance Pricing Agreement (APA) im Hinblick auf ihre steuerlichen Auswirkungen prüfen lassen – und zwar vorab.
Vorteil: Bei Verrechnungen innerhalb ihrer Unternehmensgruppe können Sie davon ausgehen, dass es bei einer anschließenden Betriebsprüfung nicht mehr zu steuerlichen Auseinandersetzungen und sogar Steuernachforderungen kommen wird. Aber auch Doppelbesteuerungen durch ausländische Finanzbehörden können damit rechtssicher ausgeschlossen werden.
Nachteil: Sie sind an das Agreement weitgehend gebunden und können Ihre Verrechnungspreise nicht mehr spontan an Marktsituationen anpassen. Zum Verfahrensablauf:
- Zunächst beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Termin für ein Vorgespräch, in dem Gegenstand und Inhalt des APA abgestimmt werden.
- Anschließend stellen Sie schriftliche APA-Anträge bei den beteiligten in- und ausländischen Steuerbehörden. Dazu sind je nach Vorgang verschiedene Unter-lagen bereitzustellen (siehe Merkblatt unten).
- Kosten: Grundgebühr 20.000 EUR für ein APA bzw. die Verlängerungs- (15.000 EUR) und Veränderungsgebühr (10.000 EUR).