Nach Elternzeit und Gleichbezahlung (vgl. Nr. 8/2013) sind die Eckdaten zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) festgezurrt. Danach müssen Sie sich darauf einstellen, …
- das eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt wird,
- dass Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten wie vergleichbare fest Angestellte bezahlt werden müssen (Equal Pay)
- und dass Leiharbeitnehmer bei der Anzahl der Beschäftigten (BetriebVerfG) mitgezählt werden.
Fakt ist: In Deutschland waren in 2013 rund 850.000 Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer tätig. Knapp die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet nach weniger als 3 Monaten. In den Betrieben spielt die Leiharbeit ein geringere Rolle als in der öffentlichen Diskussion. Für alle Betriebe, die Spitzen über mehr als 9 Monate mit Leiharbeit abdecken, wird es teurer. Rechnen Sie mit folgenden Zusatzkosten (monatlich brutto): Hilfskräfte + 700 €, Fachkräfte + 800 €, Spezialisten + 1.200 € und Experten + 900 € (Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Studie Zeitarbeit in Deutschland, Februar 2014).
Für Firmen, die unter der kritischen Beschäftigungsdauer von 9 Monaten bleiben, bleibt Alles beim Alten. Hier besteht nur Handlungsbedarf, wenn der Betrieb durch die Zuzählung der Leiharbeitnehmer in eine andere Größenklasse kommt und zusätzliche Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen muss (Kleinbetriebsregelung, Kündigungsschutz ab 10 Mitarbeitern, Größe des Betriebsrats). Klären Sie vor Abschluss einer Arbeitnehmerüberlassung, wie lange und zu welchen Konditionen der Arbeitnehmer beschäftigt wird (Befristung).