Der Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft weigerte sich den Grundbeitrag zur IHK zu zahlen und berief sich dabei …
auf die geltende Freistellungsregelung für bestimmte Unternehmen. Die aber – so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg – gilt ausdrücklich nicht für Unternehmergesellschaften (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.7.2013, 8 LA 16/13).
Keine Chance – zumindest den Grundbeitrag (hier: 110 EUR) zur IHK muss selbst die kleinste Unternehmergesellschaft zahlen und zwar auch dann, wenn der Gegenstand der GmbH ausschließlich die Führung der Geschäfte anderer Unternehmen ist (UG & Co. KG).