Themen heute: Geld: Die Preise ziehen auf breiter Front an – was kleinere Firmen jetzt schon tun können? + GmbH-Finanzen: Kleinere Unternehmen haben jetzt bessere Chancen bei den privaten Banken (Deutsche Bank, Hypo-Vereinsbank) + Kosten: Beratung und Fördermittel fürs Energiesparen + Steuern: Finanzamt bestraft Unternehmer-Spenden + Mitarbeiter: Kündigung wegen Facebook-Pöbeleien ist doch zulässig + Gesellschaftsrecht: Amtsniederlegung geht auch ohne Nachfolgerbestellung + BISS …
43. KW 2012, Freitag, 26.10.2012
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
innerhalb kürzester Zeit hat Europäische Zentralbank ihre Bilanzsumme verdreifacht. Finanzminister Schäuble warnt unterdessen vor steigenden Preisen und benennt die Schmerzgrenze zur Inflation mit 3 % (September: 2,8 %). Fakt ist: Die Liquiditätsschwemme, mit der die Finanz- und Bankenkrise eingedämmt werden soll, beginnt sich zu verselbständigen. Soweit die große Wirtschaft. Kleinere Unternehmen spüren den Druck auf die Preise bereits ganz konkret.
Beschlossene Sache sind die Erhöhung der Stromkosten (+ 10%), der Kfz-Versicherung (+ 5 bis 10 %), der Steuerberater-Kosten (+ 15 %), Portokosten (+ 5 %). Geplant ist eine Erhöhung der Kosten für Weiterbildung (ca. + 10 %), dazu kommen Preissteigerungen bei Energie- und Rohstoffen, Vorprodukten usw. In der Summe geht es für viele Firmen um eine Größenordnung, die zu Nachkalkulationen zwingen und Preiserhöhungen unumgänglich machen. Das Fatale daran: Wer seine Preise zu spät erhöht, geht leer aus. Dann nämlich, wenn der Kunde nichts mehr zu verteilen hat.
Für die Praxis: Auch auf die Gefahr hin, dass Sie damit die Inflation anheizen, fährt der einzelne Anbieter besser, wenn er seine Preise möglichst früh erhöht. Wichtig ist dabei, dass Sie die Preiserhöhung nachvollziehbar und transparent kommunizieren. Prüfen Sie:
- Einzelabsprachen mit A‑Kunden (B2B) sollten Sie nicht von vorneherein ausschließen. Informieren Sie sich genau über die Wünsche dieser Kunden. Welchen konkreten Bedarf haben sie? Wie haben sie in der Vergangenheit auf Preiserhöhungen reagiert?
- Prüfen Sie, wie Sie A‑Kunden entgegenkommen können, ohne auf die Preiserhöhung zu verzichten. Beispiel: Gewähren Sie besonders sensiblen Kunden für die ersten Käufe nach der Preiserhöhung Rabatte.
- Kleinere Preiserhöhungen in kürzeren Abständen können Kunden besser verkraften und werden tendenziell leichter akzeptiert. Diese Strategie eignet sich bevorzugt im Consumer-Markt, da diese preissensibler reagieren und schneller zur Konkurrenz wechseln.
GmbH-Finanzen: Kleinere Firmen punkten jetzt auch bei Privatbanken
Trotz der niedrigen Zinsen der EZB sind für viele Geschäftsführer Kredite und Finanzierungen weiterhin nicht akzeptabel. Zum einen müssen drastisch hohe Überziehungszinsen gezahlt werden (vgl. dazu die aktuelle Studie der Stiftung Warentest). Viele Banken verlangen (überzogene) private Sicherheiten – in vielen Fällen wird ein Kredit erst nach zähen und langwierigen Verhandlungen genehmigt – oder die Bank mauert vollständig. Auch Volksbanken und Sparkassen sind davon nicht frei. Dagegen haben in den letzten Monaten bereits einige Privatbanken (Commerzbank, Postbank) die Chance genutzt, verlorenes Terrain im Firmenkundengeschäft wieder gut zu machen. Jetzt haben auch die Deutsche Bank und die Hypo-Vereinsbank (HVB) offiziell angekündigt, wieder stärker in die Mittelstandsfinanzierung zu „investieren“. GmbHs, die mit ihren bisherigen Finanzierungen unzufrieden sind oder mit Ihrer Hausbank in Zukunft auf Augenhöhe verhandeln wollen, sind gut beraten, dieses Angebot wörtlich zu nehmen und private Banken mit ins Finanzierungs-Portfolio zu nehmen. Konkurrenz belebt das Geschäft. Hier einige Grundregeln, die Sie dazu beachten sollten:
- Vertrauen gewinnen: Die Zahlen der GmbH mögen gut sein, genügend Sicherheiten vorhanden. Das garantiert noch keine positive Entscheidung der Bank. In Zeiten der Wirtschaftskrise setzt man bei den Banken auf Vertrauen. Das Vertrauen in die langfristige Fähigkeit der GmbH, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, wird dabei auch vom Vertrauen in die Menschen bestimmt, die Geschicke der GmbH lenken. Der GmbH-Geschäftsführer hat im Bankgespräch die Möglichkeit, sich den Geldgebern zu präsentieren und das notwendige Vertrauen aufzubauen.
- Der Geschäftsführer engagiert sich persönlich: In der Finanzmarktkrise kämpft jede Bank um das eigene Überleben, die eine mehr, die andere weniger. In diesem Kampf ist kein Platz für schlechte Geschäfte oder Geschäfte, die sich schlecht präsentieren. Im Zweifel ist jede Bank bereit, ein unwirtschaftliches, risikoreiches Engagement zu beenden. Um dem entgegen zu wirken und um die Vorstellungen der Bank rechtzeitig zu erkennen, präsentiert der GmbH-Geschäftsführer seine Gesellschaft persönlich im Bankgespräch.
- Falsche Gesprächspartner schaden: Im Bankgespräch möchte der Kreditnehmer die Geldgeber von der Vertrauenswürdigkeit seiner Gesellschaft überzeugen. Das geht nur, wenn auch die Entscheider daran teilnehmen. Auf der Bankenseite muss daher der Partner gefunden und zur Teilnahme motiviert werden, der letztlich das OK gibt für die weitere Zusammenarbeit. Für die GmbH nimmt selbstverständlich der GmbH-Geschäftsführer an dem Bankgespräch teil. Dieser wird unterstützt von kompetenten internen und externen Partnern. Der GmbH-Geschäftsführer wird allein, wie in der Praxis oft versucht, die Bankprofis auf der anderen Seite nicht überzeugen.
- Die Unterlagen gut vorbereiten: Im Bankgespräch geht es immer um die gleichen Themen und Zahlen. Ein professioneller GmbH-Geschäftsführer weiß das und bereitet sich entsprechend vor. Leider scheitern viele Bankgespräche daran, dass die zu den Fakten notwendigen Unterlagen vom Geschäftsführer oder seinen Mitarbeitern nicht vorbereitet wurden. Das Nachreichen von üblichen Unterlagen ist nicht nur unprofessionell, es kostet auch Zeit und verschiebt die Entscheidung.
- Ergebnisse exakt definieren: In Bankgesprächen geht es um wichtige Vereinbarungen zwischen Bank und Kreditnehmer. Die Ergebnisse des Gesprächs sind manchmal auch negativ, werden oft aber so verpackt, dass missverständliche Interpretationen möglich sind. Der Bankangestellte ist froh, die unangenehme Neuigkeit leicht vermittelt zu haben. Bei dem GmbH-Geschäftsführer ist das Negative aber gar nicht negativ angekommen. Ergebnisse werden nicht ausreichend exakt definiert. Der GmbH-Geschäftsführer muss aber wissen, welches Ergebnis erzielt wurde, exakt und schonungslos.
- Vereinbarte Aufgaben abarbeiten: In der Praxis enden die Bankgespräche in vielen Fällen mit Aufgaben für alle Beteiligten. Selbst wenn Termine vereinbart wurden, wird ein großer Teil der Aufgaben nicht oder nicht pünktlich erledigt. Das gilt leider für beide Seiten. Der GmbH-Geschäftsführer ist in der Pflicht, die für die Gesellschaft vereinbarten Aufgaben korrekt zu erledigen und die Aufgabenerledigung der Bank auch einzufordern.
Viele der Kollegen sind unterdessen auch sehr aufgeschlossen gegenüber privaten Finanzierungen, wissen aber nicht wie das anfangen. Ein gutes Angebot gibt es auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (VDK) – der Dachorganisation privater Anlage-Gesellschaften.
Für die Praxis: Hier gibt es eine ausführliche und aussagekräftige Liste der Mitglieder. Zum Beispiel die AdCapitalAG aus Leinfelden. Dahinter stehen die Eigner der mittelständischen Trumpf-Gruppe – die sind aufgeschlossen für Beteiligungen an technischen Unternehmen, Zulieferern, Umwelttechnik. Es lohnt auf alle Fälle, sich hier mal genau umzusehen. Unter https://www.bvkap.de > Mitglieder gibt es eine Liste aller eingetragenen Mitglieder. Hier können Sie davon ausgehen, dass jedes Invest genau angeschaut und geprüft wird (Investitionsbeispiele, Schwerpunkt-Branchen) und Sie es in der Regel mit einem seriösen Investor zu tun haben – in problematischen Fällen sollten Sie sich dennoch mit den Mitarbeitern des Verbandes kurzschließen. Gezielt nach Beteiligungskapital können Sie in der VDK-Datenbank unter https://www.bvkap.de > Kapitalsuche recherchieren. U. E. eine hochinteressante Adresse mit dem Zusatz-Effekt „Netzwerk”-Einbindung.
Kostendruck: Beratung und Fördermittel fürs Energie-Sparen
Mit der kostenlosen Energieberatung für alle wird Umweltminister Peter Altmaier die Spirale der Stromkosten sicherlich nicht aufhalten. Dennoch: Für viele kleinere Firmen steht das Thema Energiesparen schon lange auf der Tagesordnung. Spätestens mit dem neuen Preisschub zum 1.1.2013 müssen nach den produzierenden Unternehmen jetzt auch verstärkt Dienstleister (Gaststätten, IT, Einzelhandel, bürointensive Branchen) bei den Stromkosten ans Eingemachte. Die Verteuerung um bis zu 10 % zeigt Wirkung in den Kalkulationen. Das bedeutet: Preise anheben und/oder Kosten einsparen. Beide Optionen sind realistisch.
Für kleinere Unternehmen gibt es das Förderprogramm Energiebeartung im Mittelstand. Der direkte Zuschuss beträgt 80 % der Grundberatung, maximal 1.250 EUR und 60 % der Detailberatung, maximal 4.800 EUR. Kompetente Ansprechpartner sind die regionalen Kompetenzzentren des RKW. Informationen und Ansprechpartner gibt es unter https://www.rkw-kompetenzzentrum.de > Projekte > Impulsgespräche zur Energieeffizienz.
Für die Praxis: Die Laufzeit dieses Projektes geht noch bis Ende Dezember 2012. Es ist also Eile geboten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Projekt beim RKW wahrscheinlich sogar in verbesserter Form weitergeführt wird. Die RKW-Berater sind in der Regel auch in der Lage, zu weiterführenden Fördermittelprogrammen zu beraten.
Vorsicht: Finanzamt bestraft Unternehmer-Spenden
Nicht schlecht staunte ein Kollege, der eine neue Telefonanlage anschaffte und seine noch nicht abgeschriebene Anlage einem örtlich tätigen gemeinnützigen Verein spendete. Dazu das Finanzamt: „Es handelt sich um eine werthaltige Sachspende. Dafür muss das Unternehmen Umsatzsteuer zahlen“ (Abschnitt 3.3 Abschnitt 10 Umsatzsteueranwendungserlass; vgl. dazu auch BMF-Schreiben vom 30.8.2012). Wenn Sie aus dem Betriebsvermögen spenden wollen, gilt:
- Ist das WG nicht abgeschrieben (also noch werthaltig), berechnet das Finanzamt Umsatzsteuer (Ausnahme: Lebensmittelspenden). Die Spendenbescheinigung wird steuerlich anerkannt.
- Ist das WG wertlos, fällt keine Umsatzsteuer an. Sie erhalten aber auch keine Spendenbescheinigung für den Betriebsausgabenabzug.
- Achtung: Ab 1.1.2013 gibt es neue Formulare für Spendenbescheinigungen. Nur wenn die dort vorgegebenen Angaben und Formulierungen korrekt eingehalten werden, erkennt das FA diese Bescheinigung für den Betriebsausgabenabzug an. Die neuen Formulare gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de > Suchbegriff: Spendenbescheinigung.
Amtsniederlegung kann auch ohne Nachfolger wirksam sein
Auch wenn kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Amtsniederlegung des angestellten Fremd-Geschäftsführers wirksam und muss vom Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer hatte die Niederlegung seines Amtes zum Zeitpunkt der Eintragung des Vorgangs ins das Handelsregister abhängig gemacht. Damit – so das Finanzgericht Dessau – hat der Gesellschafter der GmbH ausreichend Zeit, einen Nachfolger zu bestellen. Unterlässt er das, darf das nicht zum Nachteil des das Amt niederlegenden Geschäftsführers gehen (FG Dessau-Roßlau, Urteil vom 15.3.2012, 3 K 83/10; Quelle: GmbH-Rundschau 20(2012, R 277).
Für die Praxis: Allerdings ist die Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Amtsniederlegung ohne sofortige Bestellung eines Nachfolgers nicht einheitlich. Zuletzt hatte das OLG München (Urteil vom 29.5.2012, 31 Wx 188/12) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Amtsniederlegung solang unwirksam ist, bis ein Nachfolger bestellt ist. In diesem Fall ging es um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer. Für den Fall des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers ist das nachvollziehbar, weil die GmbH dann nicht mehr handlungsfähig wäre. Im Falle des Fremd-Geschäftsführers muss man aber davon ausgehen, dass der Gesellschafter für die GmbH handeln kann und ggf. auch Schriftstücke für die GmbH entgegen nehmen kann. Stellen Sie aber z. B. als Fremd-Geschäftsführer fest, dass Ihnen die Amtsniederlegung erschwert werden soll (z. B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH), sollte Sie das nicht davon abhalten, Ihr Amt niederzulegen, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Gesellschafter „manipulieren“.
Kündigung wegen Facebook-Pöbeleien ist zulässig
Ein Azubi hatte seinen Ausbilder auf seinem Facebook-Account als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Das Landesarbeitsgericht Hamm sah darin eine öffentlich zugängliche Verunglimpfung, die nicht ohne Auswirkung auf das Ausbildungsverhältnis bleibt. Das Gericht hält die fristlose Kündigung für angemessen und wirksam (LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012, 5 Sa 451/12).
Für die Praxis: Mit diesem Urteil zeichnet sich jetzt eine klare Ausrichtung der deutschen Arbeitsgerichte in Sachen Facebook-Pöbeleien ab. Danach kann sich der Beschimpfende nicht darauf berufen, dass seine Facebook-Aussagen private Äußerungen sind, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt wären. Facebook-Posts gelten juristisch als „öffentlich“. Für den Arbeitgeber heißt das: Beleidigende oder diskriminierende Inhalte müssen Sie nicht weiter hinnehmen. Sie können die „Löschung“ verlangen und darüber hinaus arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Steuerberater darf ehrenamtlich als GmbH-Geschäftsführer tätig sein
Nach der Umwandlung des Sportbetriebs aus einem Verein wollte der Steuerberater seine ehrenamtliche Leitungstätigkeit in der neu gegründeten GmbH fortsetzen (hier: Borussia Mönchengladbach). Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf die Steuerberaterkammer einem Steuerberater eine solche ehrenamtliche Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer nicht untersagen (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, 8 C 6.12).
Für die Praxis: Zwar ist eine ehrenamtliche Geschäftsführung für einen Profifußballverein nicht in der Liste der zulässigen Tätigkeiten für Steuerberater (§ 16 BOStB) aufgeführt. Die Möglichkeit zur Ausnahmeermächtigung beschränkt sich laut Bundesverwaltungsgericht aber nicht auf die dort genannten Fallgruppen. Hier muss der Einzelfall geprüft werden.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief