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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 43/2012

The­men heu­te: Geld: Die Prei­se zie­hen auf brei­ter Front an – was klei­ne­re Fir­men jetzt schon tun kön­nen? + GmbH-Finan­zen: Klei­ne­re Unter­neh­men haben jetzt bes­se­re Chan­cen bei den pri­va­ten Ban­ken (Deut­sche Bank, Hypo-Ver­eins­bank) + Kos­ten: Bera­tung und För­der­mit­tel fürs Ener­gie­spa­ren + Steu­ern: Finanz­amt bestraft Unter­neh­mer-Spen­den + Mit­ar­bei­ter: Kün­di­gung wegen Face­book-Pöbe­lei­en ist doch zuläs­sig + Gesell­schafts­recht: Amts­nie­der­le­gung geht auch ohne Nach­fol­ger­be­stel­lung + BISS

 

 

 43. KW 2012, Frei­tag, 26.10.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

inner­halb kür­zes­ter Zeit hat Euro­päi­sche Zen­tral­bank ihre Bilanz­sum­me ver­drei­facht. Finanz­mi­nis­ter Schäub­le warnt unter­des­sen vor stei­gen­den Prei­sen und benennt die Schmerz­gren­ze zur Infla­ti­on mit 3 % (Sep­tem­ber: 2,8 %). Fakt ist: Die Liqui­di­täts­schwem­me, mit der die Finanz- und Ban­ken­kri­se ein­ge­dämmt wer­den soll, beginnt sich zu ver­selb­stän­di­gen. Soweit die gro­ße Wirt­schaft. Klei­ne­re Unter­neh­men spü­ren den Druck auf die Prei­se bereits ganz konkret.

Beschlos­se­ne Sache sind die Erhö­hung der Strom­kos­ten (+ 10%), der Kfz-Ver­si­che­rung (+ 5 bis 10 %), der Steu­er­be­ra­ter-Kos­ten (+ 15 %), Por­to­kos­ten (+ 5 %). Geplant ist eine Erhö­hung der Kos­ten für Wei­ter­bil­dung (ca. + 10 %), dazu kom­men Preis­stei­ge­run­gen bei Ener­gie- und Roh­stof­fen, Vor­pro­duk­ten usw. In der Sum­me geht es für vie­le Fir­men um eine Grö­ßen­ord­nung, die zu Nach­kal­ku­la­tio­nen zwin­gen und Preis­er­hö­hun­gen unum­gäng­lich machen. Das Fata­le dar­an: Wer sei­ne Prei­se zu spät erhöht, geht leer aus. Dann näm­lich, wenn der Kun­de nichts mehr zu ver­tei­len hat. 

Für die Pra­xis: Auch auf die Gefahr hin, dass Sie damit die Infla­ti­on anhei­zen, fährt der ein­zel­ne Anbie­ter bes­ser, wenn er sei­ne Prei­se mög­lichst früh erhöht. Wich­tig ist dabei, dass Sie die Preis­er­hö­hung nach­voll­zieh­bar und trans­pa­rent kom­mu­ni­zie­ren. Prü­fen Sie:

  1. Ein­zel­ab­spra­chen mit A‑Kunden (B2B) soll­ten Sie nicht von vor­ne­her­ein aus­schlie­ßen. Infor­mie­ren Sie sich genau über die Wün­sche die­ser Kun­den. Wel­chen kon­kre­ten Bedarf haben sie? Wie haben sie in der Ver­gan­gen­heit auf Preis­er­hö­hun­gen reagiert?
  2. Prü­fen Sie, wie Sie A‑Kunden ent­ge­gen­kom­men kön­nen, ohne auf die Preis­er­hö­hung zu ver­zich­ten. Bei­spiel: Gewäh­ren Sie beson­ders sen­si­blen Kun­den für die ers­ten Käu­fe nach der Preis­er­hö­hung Rabatte.
  3. Klei­ne­re Preis­er­hö­hun­gen in kür­ze­ren Abstän­den kön­nen Kun­den bes­ser ver­kraf­ten und wer­den ten­den­zi­ell leich­ter akzep­tiert. Die­se Stra­te­gie eig­net sich bevor­zugt im Con­su­mer-Markt, da die­se preis­sen­si­bler reagie­ren und schnel­ler zur Kon­kur­renz wechseln.

GmbH-Finanzen: Kleinere Firmen punkten jetzt auch bei Privatbanken

Trotz der nied­ri­gen Zin­sen der EZB sind für vie­le Geschäfts­füh­rer Kre­di­te und Finan­zie­run­gen wei­ter­hin nicht akzep­ta­bel. Zum einen müs­sen dras­tisch hohe Über­zie­hungs­zin­sen gezahlt wer­den (vgl. dazu die aktu­el­le Stu­die der Stif­tung Waren­test). Vie­le Ban­ken ver­lan­gen (über­zo­ge­ne) pri­va­te Sicher­hei­ten – in vie­len Fäl­len wird ein Kre­dit erst nach zähen und lang­wie­ri­gen Ver­hand­lun­gen geneh­migt – oder die Bank mau­ert voll­stän­dig. Auch Volks­ban­ken und Spar­kas­sen sind davon nicht frei. Dage­gen haben in den letz­ten Mona­ten bereits eini­ge Pri­vat­ban­ken (Com­merz­bank, Post­bank) die Chan­ce genutzt, ver­lo­re­nes Ter­rain im Fir­men­kun­den­ge­schäft wie­der gut zu machen. Jetzt haben auch die Deut­sche Bank und die Hypo-Ver­eins­bank (HVB) offi­zi­ell ange­kün­digt, wie­der stär­ker in die Mit­tel­stands­fi­nan­zie­rung zu „inves­tie­ren“. GmbHs, die mit ihren bis­he­ri­gen Finan­zie­run­gen unzu­frie­den sind oder mit Ihrer Haus­bank in Zukunft auf Augen­hö­he ver­han­deln wol­len, sind gut bera­ten, die­ses Ange­bot wört­lich zu neh­men und pri­va­te Ban­ken mit ins Finan­zie­rungs-Port­fo­lio zu neh­men. Kon­kur­renz belebt das Geschäft. Hier eini­ge Grund­re­geln, die Sie dazu beach­ten sollten:

  1. Ver­trau­en gewin­nen: Die Zah­len der GmbH mögen gut sein, genü­gend Sicher­hei­ten vor­han­den. Das garan­tiert noch kei­ne posi­ti­ve Ent­schei­dung der Bank. In Zei­ten der Wirt­schafts­kri­se setzt man bei den Ban­ken auf Ver­trau­en. Das Ver­trau­en in die lang­fris­ti­ge Fähig­keit der GmbH, ihren finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men, wird dabei auch vom Ver­trau­en in die Men­schen bestimmt, die Geschi­cke der GmbH len­ken. Der GmbH-Geschäfts­füh­rer hat im Bank­ge­spräch die Mög­lich­keit, sich den Geld­ge­bern zu prä­sen­tie­ren und das not­wen­di­ge Ver­trau­en aufzubauen.
  2. Der Geschäfts­füh­rer enga­giert sich per­sön­lich: In der Finanz­markt­kri­se kämpft jede Bank um das eige­ne Über­le­ben, die eine mehr, die ande­re weni­ger. In die­sem Kampf ist kein Platz für schlech­te Geschäf­te oder Geschäf­te, die sich schlecht prä­sen­tie­ren. Im Zwei­fel ist jede Bank bereit, ein unwirt­schaft­li­ches, risi­ko­rei­ches Enga­ge­ment zu been­den. Um dem ent­ge­gen zu wir­ken und um die Vor­stel­lun­gen der Bank recht­zei­tig zu erken­nen, prä­sen­tiert der GmbH-Geschäfts­­­füh­rer sei­ne Gesell­schaft per­sön­lich im Bankgespräch.
  3. Fal­sche Gesprächs­part­ner scha­den: Im Bank­ge­spräch möch­te der Kre­dit­neh­mer die Geld­ge­ber von der Ver­trau­ens­wür­dig­keit sei­ner Gesell­schaft über­zeu­gen. Das geht nur, wenn auch die Ent­schei­der dar­an teil­neh­men. Auf der Ban­ken­sei­te muss daher der Part­ner gefun­den und zur Teil­nah­me moti­viert wer­den, der letzt­lich das OK gibt für die wei­te­re Zusam­men­ar­beit. Für die GmbH nimmt selbst­ver­ständ­lich der GmbH-Geschäfts­füh­rer an dem Bank­ge­spräch teil. Die­ser wird unter­stützt von kom­pe­ten­ten inter­nen und exter­nen Part­nern. Der GmbH-Geschäfts­füh­rer wird allein, wie in der Pra­xis oft ver­sucht, die Bank­pro­fis auf der ande­ren Sei­te nicht überzeugen.
  4. Die Unter­la­gen gut vor­be­rei­ten: Im Bank­ge­spräch geht es immer um die glei­chen The­men und Zah­len. Ein pro­fes­sio­nel­ler GmbH-Geschäfts­füh­rer weiß das und berei­tet sich ent­spre­chend vor. Lei­der schei­tern vie­le Bank­ge­sprä­che dar­an, dass die zu den Fak­ten not­wen­di­gen Unter­la­gen vom Geschäfts­füh­rer oder sei­nen Mit­ar­bei­tern nicht vor­be­rei­tet wur­den. Das Nach­rei­chen von übli­chen Unter­la­gen ist nicht nur unpro­fes­sio­nell, es kos­tet auch Zeit und ver­schiebt die Entscheidung.
  5. Ergeb­nis­se exakt defi­nie­ren: In Bank­ge­sprä­chen geht es um wich­ti­ge Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Bank und Kre­dit­neh­mer. Die Ergeb­nis­se des Gesprächs sind manch­mal auch nega­tiv, wer­den oft aber so ver­packt, dass miss­ver­ständ­li­che Inter­pre­ta­tio­nen mög­lich sind. Der Bank­an­ge­stell­te ist froh, die unan­ge­neh­me Neu­ig­keit leicht ver­mit­telt zu haben. Bei dem GmbH-Geschäfts­füh­rer ist das Nega­ti­ve aber gar nicht nega­tiv ange­kom­men. Ergeb­nis­se wer­den nicht aus­rei­chend exakt defi­niert. Der GmbH-Geschäfts­füh­rer muss aber wis­sen, wel­ches Ergeb­nis erzielt wur­de, exakt und schonungslos.
  6. Ver­ein­bar­te Auf­ga­ben abar­bei­ten: In der Pra­xis enden die Bank­ge­sprä­che in vie­len Fäl­len mit Auf­ga­ben für alle Betei­lig­ten. Selbst wenn Ter­mi­ne ver­ein­bart wur­den, wird ein gro­ßer Teil der Auf­ga­ben nicht oder nicht pünkt­lich erle­digt. Das gilt lei­der für bei­de Sei­ten. Der GmbH-Geschäfts­füh­rer ist in der Pflicht, die für die Gesell­schaft ver­ein­bar­ten Auf­ga­ben kor­rekt zu erle­di­gen und die Auf­ga­ben­er­le­di­gung der Bank auch einzufordern.

Vie­le der Kol­le­gen sind unter­des­sen auch sehr auf­ge­schlos­sen gegen­über pri­va­ten Finan­zie­run­gen, wis­sen aber  nicht wie das anfan­gen. Ein gutes Ange­bot gibt es auf der Web­site des Bundes­verbandes Deut­scher Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten (VDK) – der Dach­or­ga­ni­sa­ti­on pri­va­ter Anlage-Gesellschaften.

Für die Pra­xis: Hier gibt es eine aus­führ­li­che und aus­sa­ge­kräf­ti­ge Lis­te der Mit­glie­der. Zum Bei­spiel die AdCa­pi­ta­l­AG aus Lein­fel­den. Dahin­ter ste­hen die Eig­ner der mit­tel­stän­di­schen Trumpf-Grup­pe – die sind auf­ge­schlos­sen für Betei­li­gun­gen an tech­ni­schen Unter­neh­men, Zulie­fe­rern, Umwelt­tech­nik. Es lohnt auf alle Fäl­le, sich hier mal genau umzu­se­hen. Unter https://www.bvkap.de > Mit­glie­der gibt es eine Lis­te aller ein­ge­tra­ge­nen Mit­glie­der. Hier kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass jedes Invest genau ange­schaut und geprüft wird (Inves­ti­ti­ons­bei­spie­le, Schwer­punkt-Bran­chen) und Sie es in der Regel mit einem seriö­sen Inves­tor zu tun haben – in pro­ble­ma­ti­schen Fäl­len soll­ten Sie sich den­noch mit den Mit­ar­bei­tern des Ver­ban­des kurz­schlie­ßen. Gezielt nach Betei­li­gungs­ka­pi­tal kön­nen Sie in der VDK-Daten­bank unter https://www.bvkap.de > Kapi­tal­su­che recher­chie­ren. U. E. eine hoch­in­ter­es­san­te Adres­se mit dem Zusatz-Effekt „Netzwerk”-Einbindung.  

Kostendruck: Beratung und Fördermittel fürs Energie-Sparen

Mit der kos­ten­lo­sen Ener­gie­be­ra­tung für alle wird Umwelt­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er die Spi­ra­le der Strom­kos­ten sicher­lich nicht auf­hal­ten. Den­noch: Für vie­le klei­ne­re Fir­men steht das The­ma Ener­gie­spa­ren schon lan­ge auf der Tages­ord­nung. Spä­tes­tens mit dem neu­en Preis­schub zum 1.1.2013 müs­sen nach den pro­du­zie­ren­den Unter­neh­men jetzt auch ver­stärkt Dienst­leis­ter (Gast­stät­ten, IT, Ein­zel­han­del, büro­intensive Bran­chen) bei den Strom­kos­ten ans Ein­ge­mach­te. Die Ver­teue­rung um bis zu 10 % zeigt Wir­kung in den Kalku­lationen. Das bedeu­tet: Prei­se anhe­ben und/oder Kos­ten ein­spa­ren. Bei­de Optio­nen sind realistisch.

Für klei­ne­re Unter­neh­men gibt es das För­der­pro­gramm Ener­gie­be­ar­tung im Mit­tel­stand. Der direk­te Zuschuss beträgt 80 % der Grund­be­ra­tung, maxi­mal 1.250 EUR und 60 % der Detail­be­ra­tung, maxi­mal 4.800 EUR. Kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner sind die regio­na­len Kom­pe­tenz­zen­tren des RKW. Infor­ma­tio­nen und Ansprech­part­ner gibt es unter https://www.rkw-kompetenzzentrum.de > Pro­jek­te > Impuls­ge­sprä­che zur Energieeffizienz.

Für die Pra­xis: Die Lauf­zeit die­ses Pro­jek­tes geht noch bis Ende Dezem­ber 2012. Es ist also Eile gebo­ten. Es ist aller­dings davon aus­zu­ge­hen, dass die­ses Pro­jekt beim RKW wahr­schein­lich sogar in ver­bes­ser­ter Form wei­ter­ge­führt wird. Die RKW-Bera­ter sind in der Regel auch in der Lage, zu wei­ter­füh­ren­den För­der­mit­tel­pro­gram­men zu beraten.

Vorsicht: Finanzamt bestraft Unternehmer-Spenden

Nicht schlecht staun­te ein Kol­le­ge, der eine neue Tele­fon­an­la­ge anschaff­te und sei­ne noch nicht abge­schrie­be­ne Anla­ge einem ört­lich täti­gen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein spen­de­te. Dazu das Finanz­amt: „Es han­delt sich um eine wert­hal­ti­ge Sach­spen­de. Dafür muss das Unter­neh­men Umsatz­steu­er zah­len“ (Abschnitt 3.3 Abschnitt 10 Umsatz­steu­er­an­wen­dungs­er­lass; vgl. dazu auch BMF-Schrei­ben vom 30.8.2012). Wenn Sie aus dem Betriebs­ver­mö­gen spen­den wol­len, gilt:

  1. Ist das WG nicht abge­schrie­ben (also noch wert­hal­tig), berech­net das Finanz­amt Umsatz­steu­er (Aus­nah­me: Lebens­mit­tel­spen­den). Die Spen­den­be­schei­ni­gung wird steu­er­lich anerkannt.
  2. Ist das WG wert­los, fällt kei­ne Umsatz­steu­er an. Sie erhal­ten aber auch kei­ne Spen­den­be­schei­ni­gung für den Betriebsausgabenabzug.
  3. Ach­tung: Ab 1.1.2013 gibt es neue For­mu­la­re für Spen­den­be­schei­ni­gun­gen. Nur wenn die dort vor­ge­ge­be­nen Anga­ben und For­mu­lie­run­gen kor­rekt ein­ge­hal­ten wer­den, erkennt das FA die­se Beschei­ni­gung für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug an. Die neu­en For­mu­la­re gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de > Such­be­griff: Spen­den­be­schei­ni­gung.

Amtsniederlegung kann auch ohne Nachfolger wirksam sein

Auch wenn kein neu­er Geschäfts­füh­rer bestellt wird, ist die Amts­nie­der­le­gung des ange­stell­ten Fremd-Geschäfts­füh­rers wirk­sam und muss vom Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Der Geschäfts­füh­rer hat­te die Nie­der­le­gung sei­nes Amtes  zum Zeit­punkt der Ein­tra­gung des Vor­gangs ins das Han­dels­re­gis­ter abhän­gig gemacht. Damit – so das Finanz­ge­richt Des­sau – hat der Gesell­schaf­ter der GmbH aus­rei­chend Zeit, einen Nach­fol­ger zu bestel­len. Unter­lässt er das, darf das nicht zum Nach­teil des das Amt nie­der­le­gen­den Geschäfts­füh­rers gehen (FG Des­sau-Roß­lau, Urteil vom 15.3.2012, 3 K 83/10; Quel­le: GmbH-Rund­schau 20(2012, R 277).

Für die Pra­xis: Aller­dings ist die Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit einer Amts­nie­der­le­gung ohne sofor­ti­ge Bestel­lung eines Nach­fol­gers nicht ein­heit­lich. Zuletzt hat­te das OLG Mün­chen (Urteil vom 29.5.2012, 31 Wx 188/12) in einem ähn­li­chen Fall ent­schie­den, dass die Amts­nie­der­le­gung solang unwirk­sam ist, bis ein Nach­fol­ger bestellt ist. In die­sem Fall ging es um den allei­ni­gen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer. Für den Fall des Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers ist das nach­voll­zieh­bar, weil die GmbH dann nicht mehr hand­lungs­fä­hig wäre. Im Fal­le des Fremd-Geschäfts­füh­rers muss man aber davon aus­ge­hen, dass der Gesell­schaf­ter für die GmbH han­deln kann und ggf. auch Schrift­stü­cke für die GmbH ent­ge­gen neh­men kann. Stel­len Sie aber z. B. als Fremd-Geschäfts­füh­rer fest, dass Ihnen die Amts­nie­der­le­gung erschwert wer­den soll  (z. B. bei wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der GmbH), soll­te Sie das nicht davon abhal­ten, Ihr Amt nie­der­zu­le­gen, wenn Sie Anhalts­punk­te dafür haben, dass die Gesell­schaf­ter „mani­pu­lie­ren“.

Kündigung wegen Facebook-Pöbeleien ist zulässig

Ein Azu­bi hat­te sei­nen Aus­bil­der auf sei­nem Face­book-Account als „Men­schen­schin­der und Aus­beu­ter“ bezeich­net.  Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm sah dar­in eine öffent­lich zugäng­li­che Ver­un­glimp­fung, die nicht ohne Aus­wir­kung auf das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis bleibt. Das Gericht hält die frist­lo­se Kün­di­gung für ange­mes­sen und wirk­sam (LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012, 5 Sa 451/12).

Für die Pra­xis: Mit die­sem Urteil zeich­net sich jetzt eine kla­re Aus­rich­tung der deut­schen Arbeits­ge­rich­te in Sachen Face­book-Pöbe­lei­en ab. Danach kann sich der Beschimp­fen­de nicht dar­auf beru­fen, dass sei­ne Face­book-Aus­sa­gen pri­va­te Äuße­run­gen sind, die durch die Mei­nungs­frei­heit gedeckt wären. Face­book-Posts gel­ten juris­tisch als „öffent­lich“. Für den Arbeit­geber heißt das: Belei­di­gen­de oder dis­kri­mi­nie­ren­de Inhal­te müs­sen Sie nicht wei­ter hin­neh­men. Sie kön­nen die „Löschung“ ver­lan­gen und dar­über hin­aus arbeits­recht­li­che Schrit­te einleiten.

Steuerberater darf ehrenamtlich als GmbH-Geschäftsführer tätig sein

Nach der Umwand­lung des Sport­be­triebs aus einem Ver­ein woll­te der Steu­er­be­ra­ter sei­ne ehren­amt­li­che Lei­tungs­tä­tig­keit in der neu gegrün­de­ten GmbH fort­set­zen (hier: Borus­sia Mön­chen­glad­bach). Nach einem Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts darf die Steu­er­be­ra­ter­kam­mer einem Steu­er­be­ra­ter eine sol­che ehren­amt­li­che Tätig­keit als GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht unter­sa­gen (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, 8 C 6.12).

Für die Pra­xis: Zwar ist eine ehren­amt­li­che Geschäfts­füh­rung für einen Pro­fi­fuß­ball­ver­ein nicht in der Lis­te der zuläs­si­gen Tätig­kei­ten für Steu­er­be­ra­ter (§ 16 BOStB) auf­ge­führt. Die Mög­lich­keit zur Aus­nah­me­er­mäch­ti­gung beschränkt sich laut Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt aber nicht auf die dort genann­ten Fall­grup­pen. Hier muss der Ein­zel­fall geprüft werden. 

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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