Bürokratie-Kosten: Wann lohnt der Weg zum ausländischen Notar? + Fremd-Geschäftsführer: Nutzen Sie den Herbst zur Mitarbeiter-Bindung + GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür + Nebentätigkeit: Fehler haben Auswirkungen auf den Geschäftsführer-Job + Recht: Steuerprüfer muss Steuerdaten vom Prüfer-Notebook löschen + Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld + BMF prüft Folgen der Selbstanzeige für Unternehmen + BISS …
Der Volkelt-Brief 37/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Freiburg 11. September 2015
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
die Übertragung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Dazu werden Notargebühren fällig. Deutschen Notare sind teuer – das erfahren die beteiligten Gesellschafter z. B. bereits bei der Eintragung einer mittelgroßen GmbH mit einem ausführlichen Gesellschaftsvertrag, der ganz genau die Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt. In der Regel kostet das bereits vierstellige Notargebühren. Rechtlich unkompliziert und anerkannt sind notarielle Beurkundungen in der Schweiz.
Faustregel: Ab einem Transaktionsvolumen von rund 1,5 Mio. EUR wird die Beurkundung in der Schweiz deutlich günstiger. Je nach Volumen kostet z. B. das Notariat Basel um bis zu ¾ weniger als die vergleichbare deutsche Beurkundung. Rechtssicherheit besteht für Beurkundungen in Zürich, Basel, Luzern, Zug und Bern. Beurkundungen durch diese Notariate wurden bereits durch deutsche Gerichte rechtsverbindlich bestätigt. Auch Beurkundungen in Österreich und den Niederlanden sind rechtsverbindlich möglich.
Fremd-Geschäftsführer: Nutzen Sie den Herbst zur Mitarbeiter-Bindung
Die Sommerferien sind in den meisten Unternehmen abgeschlossen. Der bevorstehende Herbst mit den schönen Spätsommer-Tagen – wenn alle Mitarbeiter/innen wieder an Bord sind – ist ein guter Anlass, um ihnen auch einmal im privaten Rahmen „Dankeschön“ zu sagen. Die so angebotene private Nähe zur Unternehmensleitung wird von den meisten Mitarbeitern als Anerkennung und Wertschätzung empfunden. An den Kosten dafür können Sie sogar das Finanzamt beteiligen. So kann der angestellte Geschäftsführer (Fremd-Geschäftsführer) die Kosten z. B. für ein Gartenfest in seinem Privathaus steuerlich als Werbungskosten absetzen. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:
- Der angestellte Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung an der Firma lädt ausschließlich Angestellte ein.
- Familienangehörige der Mitarbeiter sind nicht geladen und nicht anwesend.
Bezieht der Geschäftsführer neben seinem Festgehalt eine Tantieme (hier: die Tantieme macht 2/3 seiner Gesamtbezüge aus), dient die Feier zum Dienstjubiläum dem Erhalt der Tantieme (so zuletzt BFH-Urteil vom 21.3.2007, VI R 25/03).
GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür
Gibt es Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise der GmbH, geht es in der Regel schnell: Sind Sie 4 Wochen in Zahlungsrückstand bei den Sozialversicherungen, stellen die den Insolvenzantrag. Aber auch die Banken und andere Gläubiger prüfen dann eilig, wie sie zumindest Zugriff auf das Restvermögen nehmen können bzw. Ihre Außenstände absichern können. Praxis der Banken ist es dabei zu prüfen, inwieweit (unzulässige) Zahlungsanweisungen des Geschäftsführers zu dessen persönlicher Haftung führen. In den letzten Jahren gab es dazu immer wieder Gerichts-Entscheide, die den Geschäftsführer entlasteten und auf die Sie im Ernstfall verweisen können:
- Der Geschäftsführer haftet nicht für jede Zahlung vom Sparkassen-Konto in und vor der Krise: Die Sparkasse wollte den Geschäftsführer einer GmbH in die Haftung nehmen, weil dieser im Zeitraum vor der Insolvenzreife vom Debitoren-Konto Gläubiger-Rechnungen beglichen hat. Der BGH sieht das nicht so. Hier handelt es sich um einen „masseneutralen“ Gläubigertausch. Der Geschäftsführer haftet nicht (BGH, Urteil vom 25.1.2010, II ZR 258/08).
- Geschäftsführer haftet nicht für Masse schmälernde Zahlungen vor der Insolvenzreife: Ein Einzug von Forderungen, die der Geschäftsführer an die Bank zur Sicherheit abgetreten hat, auf einem debitorischen Konto der GmbH und die anschließende Verrechnung mit dem Sollsaldo ist grundsätzlich keine vom GmbH-Geschäftsführer veranlasste Masse schmälernde Zahlung, wenn die Sicherungsabtretung vor Insolvenzreife vereinbart wurde und die Forderung der Gesellschaft entstanden und werthaltig war (BGH, Urteil vom 23.6.2015, II ZR 366/13).
Nebentätigkeit: Fehler haben Auswirkungen auf den Job
Viele Geschäftsführer sind auch in anderen Lebensbereichen aktiv, in einer ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Verein oder als Beirat in einem anderen Unternehmen. Wichtig: Die GmbH darf bei Nebentätigkeiten mitreden. Im Zweifel sollte sich der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafter oder seiner Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer einholen. Dazu die Frage eines Kollegen: „Ich bin im Vorstand eines Vereins tätig. Hier ist es zu Pflichtverletzungen gekommen. Hat das Auswirkungen auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer?“.
Ist er z. B. Beirat in einem Unternehmen und kommt es hier zu Unregelmäßigkeiten (Untreue), gilt das als wichtiger Grund für eine sofortige Abberufung aus seinem Amt als Geschäftsführer in der davon nicht betroffenen Firma. Sie müssen also davon ausgehen, dass Pflichtverletzungen mit Vorsatz Auswirkungen auch auf Ihre Haupttätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH haben. Das ist z. B. anzunehmen, wenn es bei der Nebentätigkeit zu Untreue oder zu einer (Steuer-) Straftat kommt (BGH, Urteil vom 11.2.2008, II ZR 67/06).
Steuerprüfer muss Steuerdaten vom Prüfer-Notebook löschen
Droht der Steuerprüfer um seiner Prüfung Nachdruck zu verleihen damit, die Steuerdaten auch nach der Prüfung dauerhaft „im Auge“ zu behalten, dann müssen Sie das nicht hinnehmen. Der Prüfer ist verpflichtet, sämtliche elektronisch vorgehaltenen Prüfungsunterlagen nach Ablauf der Prüfung von seinem Notebook zu entfernen (BFH, Urteil vom 16.12.2014, VIII R 52/12).
Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld
Auch die GmbHs, für die in den Gremien und in der 2. Management-Ebene die Frauenquote gilt (vgl. dazu Nr. 27/2015) müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen, wenn Sie dazu keine oder nur unvollständige Angaben in ihrem Lagebericht veröffentlichen. Der Bundesanzeigerverlag wurde dazu verpflichtet, entsprechende Hinweise an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden. Das betrifft alle mitbestimmten Unternehmen (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäftigten (Sprecher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).
Finanzbehörden müssen Einspruch per E‑Mail akzeptieren
Legt ein Steuerzahler z. B. gegen einen Steuerbescheid oder einen Kindergeldbescheid per E‑Mail Einspruch ein, dann genügt dieser den formalen rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einspruch. Die Behörde kann nicht verlangen, dass der Einspruch mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronischer Signatur versehen sein muss (BFH, Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14).
BMF prüft Folgen der Selbstanzeige für Unternehmen
Mit der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige gibt es auch Probleme für Unternehmen, die ihre Steuererklärungen nachbessern müssen – z. B., weil die Zahlen nicht rechtzeitig vorlagen oder fehlerhaft erfasst wurden. Nach der momentanen Rechtslage sind solche Vorgänge auch strafrechtlich relevant. Nach dem Entwurf sollen Selbstanzeige und Berichtigung klarer abgegrenzt werden. Außerdem sollen die Unternehmen mehr Zeit bekommen, um nach einer Selbstanzeige die Steuererklärungen nachzubessern (vorläufiger Diskussionsentwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 14.7.2015).
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur