Themen heute : Der Fall „Praktiker” – zu Tode beraten – kennen Sie das? + Strategische Planung: Neuer Anlauf für einheitliche Europa-Einpersonen-GmbH + Verkaufs-Verhandlungen: Wie Sie die Zukunft Ihrer GmbH ins rechte Licht rücken + Personal-Angelegenheiten: XING wird immer wichtiger für gezieltes Personal-Recruiting + GmbH-Recht: „Durch-nummerierte” GmbHs sind nicht zu beanstanden + Geschäftsführer privat: Flug verpasst – Deutschland muss zahlen + BISS …
Nr. 37/2013 vom 14.9.2013
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„zu Tode beraten“. So die Einschätzung nicht weniger Experten zur Insolvenz der Praktiker-Märkte. Es gibt schwerwiegende Vorwürfe gegen Vorstand und Aufsichtsrat (vgl. Capital Nr. 9/2013). Fakt ist: In den Krisenjahren seit 2011 hat der Konzern insgesamt 175 Mio. EUR auf dem Kapitalmarkt für die Sanierung aufgenommen. Davon flossen rund 80 Mio. EUR direkt in die Taschen der Beratungsunternehmen Freshfields, Roland Berger, Boston Consulting Group und McKinsey. Nachträgliche Einsicht des Vorstandvorsitzenden: „Die Aktion 20 % auf Alles hat uns das Genick gebrochen“. Da hätte man auch ohne aufwändige externe Beratung drauf kommen können.
In der Tat handelt es sich wohl um einen weiteren Fall von Interessenverquickung zwischen Beratungs-Dienstleistern und Management. Wie schon in den Fällen Märklin (Berater Alix & Partner, vgl. Nr. 2/2012) oder Kunert (Berater Alix & Partner, vgl. Nr. 34/2008) und einigen anderen spektakulären Fällen bleibt der Eindruck von Miss-Management und Bereicherung. Auch wenn das in den anschließenden gerichtlichen Verfahren gegen Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsgremien nie dingfest gemacht werden konnte. Wer die Berichterstattung in den Wirtschafts-Medien regelmäßig verfolgt, weiß auch, dass viele der anderen großen Beratungs-Dienstleiter (siehe oben) auch immer wieder in undurchsichtiges Finanzgebaren verwickelt sind.
Für die Praxis: Für die meisten Kollegen, die kleinere bis mittelgroße GmbHs führen, sind die oben genannten Zahlen zwar astronomisch. Aber auch hier kennt man das Phänomen der „Überberatung“ – also die Angst davor, dass einem externe Berater das „Heft des Handelns aus der Hand nehmen“. Dabei gilt: Keine Beratung ohne persönlich nachgeprüfte Referenzen. Und zwar nicht nur per telefonischer Kurzauskunft, sondern im ausführlichen Erfahrungsaustausch. Zusätzliche Ideen, Impulse und Lösungen gibt es in der Regel immer auch von den eigenen Mitarbeitern. In der Regel weiß die Geschäftsführung auch, wer dafür in Frage kommt. Es liegt an Ihnen, die entsprechenden Projektgruppen mit erfahrenen und engagierten Mitarbeitern aufzurüsten.
Strategische Planung: Neuer Anlauf für einheitliche Europa-Einpersonen-GmbH
Nach dem (kläglichen) Scheitern einer einheitlichen europäischen „GmbH“ (hier: SPE = Societas Privata Europaea) hat die EU-Kommission jetzt einen neuen Vorstoß in Sachen einheitliches Gesellschaftsrecht für kleinere und mittelgroße Unternehmen auf den Weg gebracht. Ziel ist eine einheitliche haftungsbeschränkte Rechtsform für Einpersonen-Gesellschaften, die eine Nummer kleiner als die Europa-AG ausfällt und speziell auf kleinere Unternehmen oder die Gründung von Tochtergesellschaften zugeschnitten ist. Also wenig Aufwand (schnelle und unbürokratische Gründung), wenig Eigenkapital (1 €) und deutlich weniger Mitbestimmungsmöglichkeiten als z. B. nach dem deutschen Recht für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern vorgeschrieben sind.
Durchsetzen wollen die EU-Behörden die neue Rechtsform mit einem Trick. Die Umsetzung der SPE scheiterte, weil diese einstimmig beschlossen werden musste. Die „Single Member Company“ (SMC) kann mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
Für die Praxis: Auch wenn die Bürokratie mit der neuen Rechtsform nur sehr schleppend vorankommt: Für kleine und mittlere Unternehmen, die über die nationalen Grenzen hinaus tätig werden, bedeutet eine solche einheitliche Rechtsform eine enorme organisatorische und kostenmäßige Erleichterung. Wünschenswert wäre, wenn bei diesem Versuch die Bundesregierung mitziehen würde und nicht wieder den Blockierer spielt.
Verkaufs-Verhandlungen: Wie Sie die Zukunft Ihrer GmbH ins rechte Licht rücken
Ob Banken, private Investoren oder Geschäftspartner für neue Projekte: Außer einer guten Bilanz erwarten Ihre Geschäftspartner, dass Sie die gesamte Zukunftsperspektive Ihrer GmbH transparent machen. Große GmbHs veröffentlichen diese Fakten im Anhang zum Geschäftsbericht. Als Geschäftsführer einer kleineren oder mittelgroßen GmbH sollten Sie sich an der in der Praxis bewährten Darstellungsform orientieren. Üblich ist die folgende Gliederung:
- Angaben zum Geschäftsverlauf der GmbH: Bei der Beschreibung des Geschäftsverlaufs soll dargestellt werden, wie sich die GmbH im Laufe des Geschäftsjahres entwickelt hat und welche Umstände zu dieser Entwicklung geführt haben. Dazu bietet es sich an, zunächst einen allgemeinen Überblick über die Historie der GmbH zu geben, wobei auch die Geschäftsfelder der GmbH aufgeführt werden sollten. In diesen kurzen allgemeinen Überblick können auch gesamtwirtschaftliche Rahmendaten des Geschäftsjahres mit einbezogen werden. Anschließend ist dann über den konkreten Ablauf des Geschäftsjahres zu informieren, wobei es z. B. möglich ist, sich an den einzelnen Schritten der Leistungserstellung in der GmbH zu orientieren.
- Angaben zur Lage der GmbH: Angaben zur Lage der GmbH beziehen sich vor allem auf deren Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage. Sachlogisch schließen diese Angaben unmittelbar an die Entwicklung im vorangegangenen Geschäftsjahr an.
- Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres: Diese Angaben betreffen Vorgänge, die zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Berichterstattung eingetreten sind. Dabei ist nur auf wesentliche Vorgänge einzugehen, die z. B. für die Beurteilung der Existenz der GmbH und für ihre zukünftigen Erfolgsaussichten erheblich sind.
- Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der GmbH: Auch hier schreibt das Gesetz nicht vor, welche Angaben im Einzelnen zu machen sind. Daher kommt es auf die Einschätzung der Geschäftsführung an, wie die künftige Entwicklung der GmbH gesehen wird. Diese Prognose kann sich auf folgende Bereiche beziehen: die Entwicklungstendenzen innerhalb der GmbH, z. B. hinsichtlich Produktion, Absatz, Personal, Fertigungsanlagen, Forschung und Entwicklung oder auf die Entwicklungstendenzen außerhalb der GmbH, z. B. auf Absatz- und Beschaffungsmärkten usw.
- Angaben zu Forschung und Entwicklung: Diese können sich darauf beziehen, welche Forschungseinrichtungen die GmbH unterhält, wie viele Mitarbeiter in diesem Bereich eingesetzt werden und mit welchen Zielsetzungen die Forschung und Entwicklung betrieben wird. Angaben über die Höhe der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind nicht erforderlich.
Personal-Angelegenheiten: XING wird immer wichtiger für gezieltes Personal-Recruiting
Laut Social Media Report prüfen 59 % der Unternehmen die Online-Reputation eines Bewerbers. 18 % der Personalabteilungen nutzen einen Twitter-Account. 53 % der Unternehmen haben ihr Budget für Social Media in den letzten Jahren laufend erhöht (zu Lasten von Anzeigen in Zeitungen, Headhuntern und Personalberatern) und 45 % der Unternehmen investieren immer mehr Geld in ihre Karriere-Webseiten. Auch das Business-Portal XING meldet für das erste Halbjahr 2013 einen um 43 % steigenden Umsatz aus den entsprechenden Personal-Akquise-Angeboten.
Was für eine Rolle spielen Soziale Netzwerke für Ihre Personal-Akquise? Nutzt Ihr Personalbüro die Websites für Stellenausschreibungen? Wie aktuell sind diese Stellenausschreibungen? Sind die Texte und Bilder ansprechend? Gibt es einen direkten Ansprechpartner, der Fragen zur Stellenausschreibung schnell beantwortet? Sammeln Sie Kontaktdaten von Initiativ-Bewerbern –von den Anfragern, die sich ohne Stellenausschreibung bei Ihnen melden? Denn – das wissen Sie – wenn Personal fehlt, muss es immer schnell gehen. Je mehr Möglichkeiten Sie haben, umso schneller und gezielter können Sie reagieren.
Für die Praxis: Fakt ist, dass Unternehmen mit diesen Instrumenten bei der Personal-Akquise enorm sparen – bei Stellenanzeigen, Personalberatern, in der Einstellungsbürokratie. Fakt ist auch, dass viele Initiativbewerbungen ganz gezielt nach Branche, Neigung und Ausbildung eingereicht werden – Sie also ohne größeren Aufwand gute Bewerber bekommen können – prüfen Sie einmal die Websites Ihres Unternehmens mit den Augen eines potenziellen Bewerbers. Schauen Sie sich einmal ganz gezielt an, wie weit Ihre Konkurrenten schon sind und erstellen Sie eine to-do-Liste, was Ihre Personalabteilung bzw. der zuständige Mitarbeiter besser machen kann.
GmbH-Recht: „Durch-nummerierte” GmbHs sind nicht zu beanstanden
Gründen Sie mehrere GmbHs und verwenden dazu eine Firmierung mit Nummerierung (Schmidt IT 01 GmbH usw.), dann ist das zulässig. Eine Unterscheidungswirkung ist gegeben. Das Registergericht darf die Eintragung nicht ablehnen (OLG Hamm, Urteil vom 19.6.2013, 27 W 52/13).
Für die Praxis: Diese bei Projektgesellschaften (z. B. im Immobiliengeschäft, wenn für jede einzelne Immobilie eine eigenständige Vermarktung vorgenommen wird, „Baupool-Projekt 01 GmbH“) übliche Praxis ist ohne Einschränkung zulässig. Sichern Sie sich vorab per telefonischer Abfrage bei der IHK ab. Steht Ihrer Firmierung dann nichts im Wege, sollte das Registergericht die Eintragung ohne weitere Prüfung vornehmen.
Geschäftsführer privat: Flug verpasst – Deutschland muss zahlen
Verpassen Sie Ihren Flug, weil Sie an der Sicherheitskontrolle lange aufgehalten werden, haftet der Staat für den Schaden. Er muss den Ersatzflug zahlen, wenn die Verzögerung offensichtlich unbegründet ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.8.2013, 1 U 276/12).
Für die Praxis: Im konkreten Fall ließ die Sicherheitskontrolle einen Passagier nicht passieren, weil Sie im Rucksack der Person gefährliche Gegenstände vermutete und zur genaueren Überprüfung die Entschärfertruppe der Bundespolizei anforderte. Bis zum Eintreffen der Spezialtruppe dauerte es mehrere Stunden, so dass der Fluggast seinen Flug nicht antreten konnte. Bei den Gegenständen handelte es sich um eine Kamera, Ladegeräte, Handy und Bekleidungsstücke. Der Staat muss den Schaden (neue Flugtickets) komplett zahlen.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief