Sommer 2020: Stress-Ende in Sicht + Geschäftsführer-Gehalt: Ausgleich durch Zusatz-Aufgaben + Geschäftsführer-Perspektive: Luftbuchungen und andere kleine Vergehen + Praktisch: Zuschüsse, Kredite und andere Hilfsmaßnahmen + Digitales: Roboter schneller programmieren + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juli 2020 + GmbH/Recht: Auskunftsrecht des ausgeschiedenen Geschäftsführers + Veräußerung eines GmbH-Anteils: Nachträgliche Änderung der Bewertung + Mitarbeiter: Keine Krankmeldung per WhatsApp + Formvorschriften: Anmeldung oder Auflösung einer GmbH + Digitale Verträge: Keine Rechtsberatung – und kosten weniger
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Volkelt-Brief 27/2020 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 3. Juli 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
auch viele der Kollegen/Innen, in deren Haushalten Kinder zu versorgen sind, rechnen damit, dass spätestens nach den Sommerferien wieder Normalbetrieb in den Kitas und Schulen läuft. Viel länger ist die damit verbundene zusätzliche Belastung kaum zu machen. 50 % aller Kollegen/Innen arbeiten ohnehin schon bis zu 10 Stunden täglich. Ein Drittel der Kollegen/Innen sind täglich zwischen 10 und 12 Stunden im Einsatz – was ohne Disziplin und beste Organisation nicht zu leisten ist.
Dazu kommen weitere – durchaus berufsspezifische – Stressfaktoren. Nur schwer zu erfassen sind die Belastungen aus Zukunftsängsten bis hin zur existenziellen Bedrohung. Ich selbst kenne einige – nicht wenige – Kollegen, die seit einigen Wochen unter Schlafstörungen leiden und denen nachts die wirtschaftliche Situation der Firma wieder und wieder durch den Kopf geht und die dann nach Lösungen suchen. Das kostet viel Energie und verleiht nicht die Kraft, die man braucht, um tagsüber voll anpacken zu können. Dazu kommt – besonders in kleineren Unternehmen – die Dauer-Verantwortlichkeit für die Mitarbeiter und die missliche Situation, diese nicht in notwendige Sanierungsmaßnahmen einbeziehen zu können – z. B. weil Mitarbeiter gekündigt werden müssen. Ein Spagat, den es auszuhalten gilt, der Disziplin fordert und Kraft kostet.
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Geschäftsführer-Gehalt: Ausgleich durch Zusatzaufgaben
„Kann ich meinen voraussichtlichen Verdienstausfall in 2020 ausgleichen, indem ich zusätzliche Leistungen für die GmbH erbringe und diese gesondert in Rechnung stelle?“ – so die Anfrage eines Kollegen, der sich gerade erst privat für den Erwerb einer Immobilie verschuldet hat und der für die Finanzierung (hier: Sondertilgung) fest mit der regelmäßigen Tantiemezahlung gerechnet hat (Vgl. dazu Nr. 25/2020). Beispiel: Er will für seine GmbH eine fundierte Marktanalyse erstellen und diese gesondert abrechnen.
Antwort: JA – grundsätzlich geht das. Aber Sie müssen ein paar Eckdaten berücksichtigen, damit das Finanzamt mitmacht und damit Sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite sind. Insbesondere müssen Sie die Grundsätze beachten, die das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg für einen solchen Fall aufgestellt hat (OLG Naumburg, Urteil v. 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt:
- Schließt der Geschäftsführer einer GmbH mit sich selbst bzw. mit seiner GmbH einen Vertrag über Dienstleistungen, welche typischerweise in einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geregelt werden oder zumindest im unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Geschäftsführung stehen (hier: Analyse der Betriebsabläufe in Unternehmen und Beratung über deren Optimierung), so fällt dieser Vertrag ebenso in die originäre Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, wie ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag selbst.
- Ein Geschäftsführer, der im Widerspruch zu den Vermögensinteressen der Gesellschaft auf der Grundlage eines mit sich selbst geschlossenen Vertrages Vergütungsleistungen auf deren Kosten in Anspruch nimmt, ohne hierfür äquivalente Gegenleistungen zu erbringen, verletzt die sich aus seiner Organstellung ergebenden Unterlassungspflichten und macht sich schadenersatzpflichtig (§ 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz).
Mit diesem Urteil zeigt ein Gericht die Grenzen auf, die der Geschäftsführer einhalten muss, wenn der neben seiner Geschäftsführungs-Tätigkeit zusätzliche Leistungen für die GmbH erbringen will.
Darauf müssen Sie achten:
- Handelt es sich nicht um eine Einpersonen-GmbH, braucht der Geschäftsführer dazu grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafter (Gesellschafterbeschluss).
- Die Zusatzleistung ist nicht bereits durch seine Aufgabenstellung als Geschäftsführer abgedeckt. Nur wenn es sich um eine echte Zusatztätigkeit handelt, ist der Geschäftsführer berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Das ist z. B. der Fall, wenn ein fachliches Gutachten erstellt wird und der Geschäftsführer die dazu notwendige Qualifikation hat (Ingenieur, Unternehmensberater).
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Geschäftsführer-Perspektive: Luftbuchungen und andere kleine Vergehen
„Die verzweifelte Suche eines Unternehmen nach 1,9 Mrd. EUR” – mit dieser Headline bringt das Handelsblatt die missliche Lage des börsennotierten Unternehmens Wirecard aus Aschheim/München auf den Nenner. Das Geld könnte unterschlagen sein – mutmaßt jedenfalls die Unternehmensführung. Andere glauben beweisen zu können, dass das Geld nie existent war. Was dem entsprechen würde, wenn Sie in der Bilanz Ihrer GmbH ein Guthaben ausweisen, das gar nicht vorhanden ist. Betrug. Den schwarzen Peter haben jetzt die Kredit gebenden Banken. Denen bleibt in dieser Situation nur eines: Die Kredite aufkündigen. Ansonsten macht sich die Bank-Geschäftsleitung mitschuldig. Es ist also abzusehen, dass die Abwärtsspirale kaum noch aufzuhalten ist. Die Moral: Luftbuchungen macht man nicht einfach so. Auch dann nicht, wenn die Luft längst draußen ist. Mit freundlichen Grüßen.
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Praktisch: Zuschüsse, Kredite und andere Hilfsmaßnahmen
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Corona-Hilfen für Unternehmen | Staatliche Hilfen – mehr und mehr. Da kann der Überblick schon einmal verloren gehen. Wichtig ist es jetzt, alle Instrumente zu kennen und zu nutzen. | Alle Corona-Hilfen im Überblick > Hier anklicken |
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Digitales: Roboter schneller programmieren
Facharbeiter kennen die Schwierigkeit: Muss ein Roboter der Produktionsstraße umprogrammiert werden, ist das aufwendig und verlangt fundierte Programmierkenntnisse. Das geht einfacher. Z. B. mit der Software des Dresdner StartUps Wandelbots. Mit einem sog. TracePen führt der Anwender einen Stick über den zukünftigen Arbeitspfad. Die dahinter liegende Software wandelt die Schritte in den benötigten Maschinencode um. Klare Ansage: Die Software ist bis zu 70-Mal schneller anzuwenden als die herkömmliche Programmiermethode. Das System ist lernfähig ausgelegt und die enorme Ersparnis und die Idee des Roboting für jedermann überzeugen. Unterdessen zeigen Siemens und selbst Microsoft Interesse an der neuen Lösung und beteiligen sich mit zweistelligen Millionenbeträgen. Stichwort: Kleinere, kollaborierende Roboter – im Branchenjargon sind das die neuen Cobots.
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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juli 2020
Das (große) Aufräumen hat begonnen und das tatsächliche Ausmaß des Shutdown wird immer sichtbarer. Z. B. in einigen Innenstädten, wenn 62 Karstadt-Kaufhof-Filialen schließen. Das betrifft auch zahlreiche Einzelhandels-Ketten und viele kleinere selbständige Einzelhändler. Der Strukturwandel in der Automobil-Industrie ist weniger sichtbar – aber in vollem Gang. Alles Anzeichen für eine längere konjunkturelle Durststrecke.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich nach den katastrophalen Vormonaten etwas erholt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Mai auf 79,5 Punkte gestiegen, nach 74,2 Punkten im April. Die aktuelle Lage beurteilten die Unternehmen zwar nochmals etwas schlechter. Jedoch verbesserten sich ihre Erwartungen für die kommenden Monate deutlich. |
Konjunkturprogramm | Laut IfW (Institut für Weltwirtschaft, Kiel) wird sich das neue Konjunktur-Paket der Bundesregierung nur verhalten auswirken. Die derzeit hohe Sparquote wird erst in einigen Monaten wieder sinken und erst dann den aufgeschobenen Konsum (Urlaub, Anschaffungen) wieder anschieben. Der MwSt-Absenkung dagegen wird sich kaum auf die Nachfrage auswirken. Auch die Kaufprämien werden sich kaum bemerkbar machen – dazu fehlen die passenden Produkte. |
Energie/Ölpreis | Nach zuletzt anhaltendem Aufwärtstrend hat sich der Ölpreis auf dem Weltmarkt auf niedrigem Niveau eingependelt und bewegt sich seit einigen Wochen seitwärts – dieser Trend dürfte sich auch im Juli fortsetzen. |
Controlling/Versicherungen | Corona-bedingt werden viele Versicherer die Prämien ab 1.1.2021 anpassen. Das betrifft die Betriebsunterbrechungsversicherung, aber auch die Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen. Das gilt auch für die Prämien bei den Rückversicherern, betrifft also auch die betriebliche Altersversorgung und die Pensionssicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers. |
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GmbH/Recht: Auskunftsrecht des ausgeschiedenen Geschäftsführers
Dem Geschäftsführer einer GmbH, der bereits ausgeschieden ist, steht das Einsichtsrecht in die Geschäftsunterlagen der GmbH nach § 810 BGB auch dann nicht zu, wenn er weiterhin als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen ist. Wenn der ausgeschiedene Geschäftsführer daneben auch noch Gesellschafter der GmbH ist, steht ihm aber das Einsichts- und Auskunftsrecht aus § 51 a GmbH-Gesetz im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 21.9.2019, 8 W 215/10–36).
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Veräußerung eines GmbH-Anteils: Nachträgliche Änderung der Bewertung
Verändert sich der Wert der Gegenleistung nach vollständiger Erfüllung der Gegenleistungspflicht, beeinflusst dies die Höhe des Veräußerungspreises grundsätzlich nicht mehr. Anders ist dies nur, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung im ursprünglichen Rechtsgeschäft bereits angelegt war. Der Rechtsgrund für die spätere Änderung ist im ursprünglichen Rechtsgeschäft u.a. dann angelegt, wenn diese auf einem dem Veräußerungsvorgang selbst anhaftenden Mangel beruht (BFH, Urteil v. 4.2.2020, IX R 7/18).
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Mitarbeiter: Keine Krankmeldung per WhatsApp
Eine Krankmeldung per WhatsApp genügt nicht den Datenschutzbestimmungen und ist deshalb nicht zulässig. Als Arbeitgeber können Sie Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, eine Krankmeldung per WhatsApp unmittelbar nach der Krankschreibung durch den Arzt einzureichen (25. Datenschutzbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW).
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Formvorschriften: Anmeldung oder Auflösung einer GmbH
Die Anmeldung einer aufgrund – formlos wirksamen Auflösungsbeschlusses erfolgten – Auflösung einer Ein-Personen-GmbH ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister einzureichen. Ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentliche beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein Dokument mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§ 39a BeurkG) zu übermitteln, das entweder durch Scannen des Papierdokumentes oder durch Herstellen einer „elektronische Leseabschrift“ kreiert werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.1.2020, I‑3 Wx 52/191).
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Digitale Verträge: Keine Rechtsberatung – und kosten weniger
Wenn zum 1.1.2021 die Gebühren für Anwälte stiegen (vgl. Nr. 26/2020), werden die Unternehmen auch für die Vertragserstellung bzw. ‑gestaltung tiefer in die Tasche greifen müssen. Entlastung ermöglicht ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Danach sind Generator-erstellte Verträge keine Rechtsberatung und müssen nicht nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abgerechnet werden. Allerdings sollten Sie solche Angebote zunächst nur für einfache Verträge (z. B. Arbeitsverträge) nutzen und sich nur auf seriöse Anbieter mit juristischer Erfahrung verlassen (OLG Köln, Urteil v. 19.6.2020, 6 U 263/19).
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Eine informative Lektüre und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief