Wirtschaftspolitik: Wen oder was wählen als Geschäftsführer? + GmbH-Finanzen: So fördert der Staat Ihre Digitalisierung + Manager-Gehälter: Nur die FDP baut auf Selbstkontrolle + Geheimniskrämerei: Geschäftsführer riskieren Kündigung + ACHTUNG: Finanzausschuss will Abgeltungssteuer abschaffen + NEUE Rechtslage: Ihr Steuerberater muss Sie warnen + Geschäftsführer privat: Mit dem Arbeitszimmer optimieren + Geschäftsführer privat: Gestaltungen nach der Trennung + BISS …
Der Volkelt-Brief 10/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 10. März 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Viele deutsche Unternehmen – und ihre Zulieferer – haben derweil einen Standby-Modus eingelegt. Man wartet erst einmal ab, wie sich die angekündigte US-Wirtschaftspolitik entwickelt. Viele Analysten und auch wir gehen davon aus, dass Donald Trump zumindest Teile einer Steuerreform für Unternehmen durchsetzen wird. Mit Auswirkungen auf die Importe. Das muss allerdings nicht zwangsläufig zu Lasten der exportierenden deutschen Unternehmen gehen. Es könnte auch lediglich auf eine Umverteilung der Steuerlast vom Export- hin zum Import-Land hinauslaufen. Damit kann die Wirtschaft leben.
GmbH-Finanzen: So fördert der Staat Ihre Digitalisierung
Für die Entwicklung und Digitalisierung der Produkte können Unternehmen bis zu 1,25 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung erhalten. Voraussetzung: Sie finden einen zusätzlichen Investor (Kapitalbeteiligungsgesellschaft). Das kann auch eine Privat-Equity-Finanzierung sein, aber z. B. auch eine Beteiligung durch einen Manager, der sich neu orientieren will und der mit seinem privaten Vermögen oder z. B. mit der Abfindung vom vorherigen Arbeitgeber in eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft einsteigt und in Ihr Unternehmen investieren will.
Voraussetzungen für das ERP-Beteiligungsprogramm:
- Es muss sich um ein kleines Unternehmen handeln (bis zu 50 Mio. EUR Umsatz, in Ausnahmefällen bis zu 75 Mio. EUR).
- Gefördert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben).
- Gefördert werden Beteiligungen durch eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft/Privat Equity bis zu 1,25 Mio. EUR.
Weitere Infos zum EPR-Beteiligungsprogramm > https://www.kfw-mittelstandsbank.de > Unternehmen > Erweitern & Festigen > Förderprodukte > ERP Beteiligungsprogramm (Merkblatt, Antragsvoraussetzungen, Antragsformular).
Manager-Gehälter: Nur die FDP baut auf Selbstkontrolle
Das Thema Manager- und Geschäftsführer-Gehälter bleibt aktuell (vgl. Nr. 9/2017). Unterdessen hat sich auch FDP-Parteichef Christian Lindner positioniert und zwar noch vor der offiziellen Festlegung des Themas durch die FDP-Gremien beim Bundesparteitag Ende April. Danach will die FDP die Verantwortlichen in den Kapitalgesellschaften in die Pflicht nehmen. Zitat: „Es ist nicht Aufgabe der Politik, in privaten Unternehmen oder auf dem Fußballplatz die Gehälter zu bestimmen. Stattdessen sollten die Rechte der Hauptversammlung gestärkt werden, damit die Vertreter der Eigentümer mehr Transparenz und Kontrolle über die Vergütung haben. Zukünftig sollten die Gehälter individuell in der Aktionärsversammlung beschlossen werden“.
Verschluss-Sachen: Geschäftsführer riskieren Kündigung
Jedem der GmbH-Gesellschafter steht das Auskunfts- und Einsichtsrecht in alle Angelegenheiten der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz) – wir berichten dazu regelmäßig über Streitpunkte um die Ausübung, so zuletzt zum Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts (vgl. Nr. 7/2017). Der Gesellschafter kann dieses Recht per gerichtlicher Verfügung durchsetzen.
Vorsicht: Alleine die unberechtigte Verweigerung von Auskunft und Einsicht durch den Geschäftsführer gegenüber dem Gesellschafter kann eine fristlose Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages rechtfertigen (so zuletzt OLG Frankfurt Urteil vom 24.11.1992, 5 U 67/90).
Beispiel: Die Allein-Gesellschafterin einer GmbH verlangte Auskunft darüber, welchen Weg in bar abgehobene Rückvergütungszahlungen an die Kunden genommen hätten. Auf die Verweigerung der Auskunft durch den Geschäftsführer reagiert die Gesellschafterin mit dem Hinweis, dass damit der Bestand des Dienstverhältnisses gefährdet sei. Das Gericht wertete dies als Abmahnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich so benannt wird. Anschließend kündigt die Gesellschafterin dem Geschäftsführer fristlos. Das Gericht bestätigte die Kündigung.
ACHTUNG: Finanzausschuss will Abgeltungssteuer abschaffen
Jetzt hat auch der Finanzausschuss einen Antrag des Landes Brandenburg zur Abschaffung der Abgeltungssteuer zugestimmt. Zuvor hatten 11 Bundesländer diese Initiative unterstützt, wonach in Zukunft Kapitaleinkünfte wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden sollen (PM Ministerium der Finanzen Brandenburg).
NEUE Rechtslage: Ihr Steuerberater muss Sie warnen
Laut BGH ist der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater verpflichtet, den Geschäftsführer auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht des Geschäftsführers hinzuweisen, wenn Anhaltspunkte offenkundig sind und der Steuerberater annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife dem Geschäftsführer nicht bewusst ist. Er ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen (BGH, Urteil vom 26.1.2017, IX ZR 285/14).
Geschäftsführer privat: Mit dem Arbeitszimmer optimieren
Nutzen mehrere Personen (Ehegatte, Kinder) das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, dann hat jeder Nutzer Anspruch auf den 1.250 EUR-Höchstbeitrag zu den Werbungskosten (BFH, Urteil vom 15.12.2016, VI R 53/12 u. a.).
Geschäftsführer privat: Gestaltungen nach der Trennung
Stellen Sie Ihre Ex-Lebensgefährtin – z. B. um deren Unterhalt zu sichern – in der GmbH mit einem Mini-Job ein, dann darf das Finanzamt nicht einfach eine unübliche Familien-Gestaltung unterstellen, nur weil Sie statt der Barauszahlung Ihrem Ex-Partner einen Pkw überlassen bzw. verrechnen (FG Niedersachen, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15).
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst