Pflichtversicherung: Neues BSG-Urteil zur Familien-GmbH + GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit? + Geschäftsführer-Perspektive: Wie sicher sind IHRE Websites? + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erledigen sollten … + Digitales: Die neuen Strukturen der Werbung + GmbH/Dokumentation: Doppelt hält länger + GmbH/Recht: Haftung des faktischen Geschäftsführers + Soli: Kommt die Rückzahlung früher? + GmbH/Steuer: Weiteres Finanzgericht bestätigt Cum-Ex-Missbrauch + Transparenzregister: Kommt, aber mit Verspätung …
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Der Volkelt-Brief 07/2020 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 14. Februar 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wenn Sie in der GmbH mit Ihrem Stimmenanteil nicht verhindern können, dass Beschlüsse gegen Ihren Willen gefasst werden, sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sind im Gesellschaftsvertrag besondere Mehrheiten für die Beschlussfassung (Sperrminorität) vereinbart, entfällt ebenfalls die Versicherungspflicht. Weitere Ausnahme: Gelegentlich haben die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Sozialgerichte in Familien-GmbHs eine sog. Beschlussgemeinschaft unterstellt – wonach jeder Gesellschafter-Geschäftsführer als „weisungsfrei „eingestuft wird..
Damit ist jetzt Schluss. Das Bundessozialgericht (BSG) lässt diese sog. Kopf- und Seele-Rechtsprechung für Familien-GmbHs nicht mehr zu. Erschwerend kommt hinzu: Den Prüfern der DRV wird jederzeit zugestanden, die Beschäftigungssituation des GmbH-Geschäftsführers neu zu prüfen und ggf. neu einzuschätzen. Und zwar unabhängig von den Ergebnissen aus einem früheren Statusfeststellungsverfahren (BSG, Urteil v. 19.9.2019, B 12 R 25/18 R).
Folge: Jeder Wechsel in den Gesellschaftsverhältnissen sollte genau geprüft und mit den Sozialbehörden abgestimmt werden. Damit ersparen Sie sich eine in der Regel recht teure Nachzahlungs-Überraschung.
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GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit?
Der Brexit ist da. Aber viel ändern wird sich vorerst nicht. Wie bereits in den letzten Monaten und Jahren müssen die Modalitäten des Ausstiegs noch im Detail verhandelt werden. Es ist also immer noch nicht absehbar, ob es Handelsbeschränkungen oder neue externe Vorgaben für Unternehmen geben wird, die nach Großbritannien exportieren. Experten gehen davon aus, dass die Zeitvorgabe bis 31.12.2020 nicht ausreichen wird. Zumal Premierminister Boris Johnson einen „harten” Verhandlungskurs vorgegeben hat – was das auch heißen mag. Hier sind die Rollen noch nicht verteilt und nicht absehbar.
Zu beachten ist allerdings bereits jetzt schon eine Vorgabe aus London, die sich in der Praxis unmittelbar auswirken kann und wird. So hat Premierminister Johnson klargestellt, dass sich Großbritannien nicht (mehr) an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten wird. Absehbar ist, dass das die Wettbewerbssituation der Rest-europäischen Staaten schwächen wird. Im Wesentlichen sind das Nachteile, die sich durch zusätzliche bürokratische Vorschriften ergeben. Und zwar dann, wenn der EuGH eine Umsetzung neuer Rechtsvorschriften für ganz Europa durchsetzen wird. Davon besonders betroffen sein werden deutsche Unternehmen. Erfahrungsgemäß setzt die deutsche Politik EU-Vorgaben ausgesprochen gründlich um. Hier einige Beispiele, wo und wie die EuGH-Rechtsprechung in konkrete Politik umgesetzt werden muss:
Betrifft … | Folgen der EuGH-Rechtsprechung | Umsetzung in deutsches Recht | Quelle |
Arbeitszeiten | Der EuGH hat entschieden, dass die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter vollständig und lückenlos dokumentiert werden müssen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten und kontrolliert werden können. | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS; SPD-Minister Hubert Heil) lässt derzeit die rechtlichen Voraussetzungen prüfen. Dazu müssen einige Vorschriften in den Arbeitsgesetzen geändert werden (vgl. dazu Nr. 21/2019). | EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18 |
Defizitärer Geschäftsbetrieb einer GmbH | Ausgleich von Dauerverlusten als unzulässige staatliche Subventionierung | Bestätigt der EuGH diese Rechtslage, wird das für kommunale GmbHs zu enormen Steuernachzahlungen führen (vgl. Nr. 45/2019). | BFH, Beschluss v. 13.3.2019, I R 18/19 |
Autobahn- Maut | Der EuGH hat die deutschen Vorgaben für die Erhebung einer Autobahn-Maut ausgebremst – u. U. mit großen finanziellen Auswirkungen für die Infrastruktur. | Ein streckenbezogenes Maut-Modell wird von den zuständigen Ministerien geprüft und angestrebt. | EuGH, Urteil v. 18.08.2019, C‑591/17 |
Kündigungsschutz für den Fremd– Geschäftsführer | Laut EU-Richtlinie 2003/88/EG (Danosa-Entscheidung des EuGH) ist der Fremd-Geschäftsführer Arbeitnehmer. | Hier bleibt abzuwarten, ob es zu einem weiteren Verfahren vor dem EuGH kommt. Folge: Der GF genießt u. U. auch Kündigungsschutz | EuGH, Urteil v. 11.11.2010, C 232/09 |
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Geschäftsführer-Perspektive: Wie angreifbar sind IHRE Websites?
Von 500 durch die EU-Kommission geprüften kommerziellen Websites – da haben selbst wir gestaunt – verstoßen zwei Drittel gegen grundlegende Verbraucherschutzrechte. Von der fehlenden Widerrufsbelehrung, fehlenden Hinweisen zu Garantiebestimmungen und ‑fristen, unvollständigen Preisangaben oder eklatanten Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung (!): Gesetzliche Bestimmungen werden nicht umgesetzt. Der ordentliche Unternehmer ist der Dumme, die Abmahnszene freut sich. Denn wer alle Bestimmungen korrekt umsetzen will, kommt ohne anwaltliche Beratung kaum ans Ziel. Was sich auf dem Papier als Verbraucherschutz gut liest, hat mit der gelebten Praxis aber nicht viel zu tun. Theorie und Praxis eben. Kennen die meisten Kollegen/Innen ja zu Genüge. Mit freundlichen Grüßen.
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Geschäftsführer/Compliance: Was Sie noch erledigen sollten
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Kurzfristige Beschäftigung | Die Grenzen für die Lohnsteuerpauschalierung (25 %) wurden jetzt angehoben: Danach darf der Durchschnittslohn je Arbeitstag in Zukunft 120 EUR und der durchschnittliche Stundenlohn nicht mehr als 15 EUR betragen (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz). | Das betrifft Aushilfen (Ferien, Kapazitätsauslastung), die Sie insgesamt nicht länger als 70 Arbeitstagen (oder 3 Monate) beschäftigen. |
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Digitales: Die neuen Strukturen der Werbung
Alphabet – Muttergesellschaft von Google, Youtube und zahlreichen anderen digitalen Aktivitäten – hat jetzt erstmals seit dem Amtsantritt des neuen CEO Sundar Pichai detaillierte Zahlen über die Geschäfte vorgelegt. Außer der neuen Transparenz machen die Zahlen deutlich, wie stark sich der Werbemarkt mit den neuen Medien in den letzten Jahren verschoben hat. Von 162 Mrd. Dollar Gesamtumsatz erzielt Google 98 Mrd. Dollar aus Anzeigen rund um die Google-Suche, 15 Mrd. Dollar erzielt der Konzern aus Werbespots auf Youtube und rund 9 Mrd. Dollar aus dem Cloudgeschäft. Fazit: Von den Werbebudgets der großen Player und der zahlreichen kleineren Unternehmen, die mit Google-Adwords und anderen Werbe-Features um Kunden werben, gehen rund 135 Mrd. Dollar alleine an Alphabet. Dazu kommen die Werbeausgaben, die über Facebook ausgegeben werden. Auch hier dürfte das Budget im 3‑stelligen Milliarden-Umsatzbereich liegen.
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GmbH/Dokumentation: Doppelt hält länger
“Wir legen die Protokollabschriften in einem Aktenordner und im pdf-Format in einem Dokumentationsordner ab. Genügt das den gesetzlichen Anforderungen”. Dazu: Das Protokoll der Gesellschafterversammlung wird entweder vom Versammlungsleiter selbst oder von einer von der Gesellschafterversammlung beauftragten Person geführt. Der Protokollführer unterzeichnet das Protokoll. Zusätzlich kann der Versammlungsleiter zeichnen. Unterschreiben die Gesellschafter, gilt dies auch als Zustimmung zum Inhalt. Unterschreiben die Gesellschafter nicht, erteilen sie ihre Zustimmung, wenn Sie nach Zugang des Protokolls nicht innerhalb einer angemessenen Frist (ein Monat) widersprechen. Zur Aushändigung und Aufbewahrung des Protokolls müssen Sie beachten:
- Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Einsicht in das Protokoll (§ 51a GmbHG).
- Alleine schon aus Beweisgründen sollte das Protokoll jedem Gesellschafter ausgehändigt werde
- Die Gesellschafter haben aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschriften des Protokolls der Gesellschafterversammlung.
Unabhängig von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation aller Gesellschafterbeschlüsse über die gesamte Lebenszeit des Unternehmens. Stellt ein Gesellschafter fest, dass das Protokoll Redebeiträge falsch darstellt oder einzelne Vorgänge und Vereinbarungen unrichtig wiedergibt, dann muss er dies unmittelbar nach Erhalt des Protokolls durch den Gesellschafter schriftlich dem Geschäftsführer gegenüber monieren. Durch den rechtzeitigen Widerspruch (spätestens ein Monat nach Zugang) wird sichergestellt, dass es bei einer späteren Beweisführung nicht zu einer nachteiligen Beurteilung kommt.
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GmbH/Recht: Haftung des faktischen Geschäftsführers
Handelt einer der Gesellschafter oder ein außen stehender Dritter, ohne als Geschäftsführer für die GmbH bestellt zu sein, wie ein Geschäftsführer, haftet er für sein Handeln inkl. eventueller Schadensersatzansprüche. Voraussetzung: Der faktische Geschäftsführer handelt eigenständig im Außenverhältnis – also Kunden und Gläubigern der GmbH gegenüber, er prägt die Tätigkeit des Geschäftsführungsorgans nachhaltig und hat die Geschäfte der GmbH maßgeblich in die Hand genommen (OLG München, Urteil v. 17.7.2019, 7 U 2463/18).
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Soli: Kommt die Rückzahlung früher?
In einige Interviews und öffentlichen Verlautbarungen hat Finanzminister Olaf Scholz Andeutungen über eine vorgezogene Umsetzung der Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags gemacht. Statt 1.1.2012 käme die Steuersenkung dann bereist zum 1.7.2020. Das wäre möglicherweise für die Bundesregierung eine außerordentliche PR-Bombe im Sommerloch 2020. Auch die CDU kann sich ein Vorziehen vorstellen. Man darf gespannt bleiben.
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GmbH/Steuer: Weiteres Finanzgericht bestätigt Cum-Ex-Missbrauch
Nach dem Finanzgericht Köln (vgl. dazu Nr. 5/2020) hat jetzt auch das Hessische Finanzgericht entschieden, dass bei der Übertragung von Aktien über den Dividendenstichtag aufgrund der vertraglichen Gestaltung „lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition an den Aktien, eine leere Eigentumshülle, verschafft worden ist” und die Geschäfte von vornherein darauf angelegt waren, dem ursprünglichen Aktieninhaber die Erträge aus den Aktien im wirtschaftlichen Sinne zukommen zu lassen (FG Hessen, Urteil v. 28.1.2020, 4 K 890/17).
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Transparenzregister: Kommt, aber mit Verspätung
Eigentlich sollte das neue Wettbewerbsregister bereits in 2018/2019 die Geschäfte aufgenommen haben. Jetzt bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, „dass das Register frühestens im Spätjahr 2020 die Arbeit aufnehmen wird”. Ziel des Registers ist eine schwarze Liste, auf der Unternehmen eingetragen werden, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist, aber auch Verstöße gegen Beitragspflichten, Schwarzarbeit, Mindestlohn, Arbeitszeitverordnung, Arbeitszeitdokumentation oder Kartellverstöße werden erfasst. Öffentliche Auftraggeber sind danach verpflichtet, für Ausschreibungen mit einem Volumen ab 30.000 EUR vor der Auftragsvergabe Auskunft über die Unternehmen einzuholen. Wie Sie sich gegen Einträge wehren können, konnten Sie nachlesen in Ausgabe 30/2017.
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Eine informative Lektüre und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief