GmbH: Wenn´s schneller gehen muss … + Dienstleister-GmbHs: mal mehr, mal weniger verdientl + Geschäftsführer-Perspektive: KI im Chefbüro + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Neues Portal für den passenden Coach + Geschäftsführer/Abberufung: Was tun, wenn die GmbH nicht mehr zahlt? + GmbH/Steuer: Besteuerung der Privatfahrten mit dem Firmen-Bike + Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor + Marketing: Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen + Geschäftsführer privat: Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung
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Der Volkelt-Brief 04/2020 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 24. Januar 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wenn StartUp-Gründer ihren Einsatz vergolden wollen oder wenn der Kapitalmarkt nicht mehr an das Geschäftsmodell der Gründer glaubt, hilft der Gang zur Börse. Das kann gut gehen, wie in den Fällen Wirecard AG oder der TeamViewer AG. Muss aber nicht. Der Fall Vapiano etwa belegt derzeit sehr eindrucksvoll und öffentlichkeitswirksam, wie man über Jahre das Geld der Anleger mehr oder weniger systematisch verbrennen kann. Der Börsengang – mithin die Gründung einer Aktiengesellschaft – ist also kein Allheilmittel, wenn es darum geht, ein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen.
Das hat die Politik jetzt auch in Sachen Deutsche Bahn AG erkannt. Die Gesellschafter – sprich der Bund – trauen dem Vorstand der Bahn nicht mehr zu, die anstehenden Probleme lösen zu können. Stichworte: Infrastruktur, Pünktlichkeit, Kapazitäten, Personal oder Güterverkehr auf der Schiene. Jetzt berät man über eine dauerhafte Lösung. Über eine Strukturveränderung, die das Unternehmen dynamischer macht und die den Gesellschaftern einen besseren und schnelleren Durchgriff auf Entscheidungen der Geschäftsführung sichert. Das Alles soll nun die Umwandlung in die Rechtsform einer „GmbH” bringen. Als Mehrheits-Gesellschafter kann der Bund dann den Geschäftsführern der zukünftigen Deutsche Bahn GmbH jederzeit Weisungen zur konkreten Umsetzung vorgeben. Ein klarer Vorteil der GmbH, wenn es schneller gehen muss.
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Dienstleister-GmbHs: Mal mehr, mal weniger verdient
Die BBE-Media hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht (Handelsblatt vom 16.12.2019). Abgefragt wurden Festgehalt und Tantiemeanteil. Hier die aktuellen Werte für Dienstleister-GmbHs. Auffällig: In einigen Sektoren gab es Steigerungen (Architekten/Ingenieure + 23 %, Finanzen/Versicherungen + 11,5 %). In wenigen Sektoren sogar Abschläge (Unterhaltung/TV – 6 %, EDV/Software – 5,5 %).
Branche/Sektor … | Festgehalt
2018/19 |
Festgehalt
2019/20 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
2019/20 |
Verlag | 127.000 EUR | 130.000 EUR | 44 % | 187.000 EUR |
Unterhaltung/TV-Produktion | 132.000 EUR | 124.000 EUR | 27 % | 158.000 EUR |
Leasing/Vermietung | 137.000 EUR | 137.000 EUR | 18 % | 161.000 EUR |
Finanzen/Versicherungen | 138.000 EUR | 154.000 EUR | 17 % | 180.000 EUR |
EDV/Software | 126.000 EUR | 119.000 EUR | 17 % | 139.000 EUR |
Unternehmensberatung | 133.000 EUR | 125.000 EUR | 20 % | 150.000 EUR |
Gesundheitswesen | 130.000 EUR | 131.000 EUR | 23 % | 161.000 EUR |
Reisebüro/Verkehr | 127.000 EUR | 115.000 EUR | 17 % | 135.000 EUR |
Zeitarbeit/Wachdienste | 133.000 EUR | 136.000 EUR | 12 % | 152.000 EUR |
Werbung/Medien | 119.000 EUR | 123.000 EUR | 20 % | 146.000 EUR |
Gastronomie/Hotel | 120.000 EUR | 121.000 EUR | 23 % | 149.000 EUR |
Telekommunikation/Internet | 123.000 EUR | 118.000 EUR | 19 % | 141.000 EUR |
Ausbildung/Schulung | 116.000 EUR | 111.000 EUR | 21 % | 134.000 EUR |
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer | 117.000 EUR | 116.000 EUR | 14 % | 132.000 EUR |
Architekten/Ingenieure | 110.000 EUR | 136.000 EUR | 22 % | 166.000 EUR |
Spedition | 106.000 EUR | 108.000 EUR | 18 % | 127.000 EUR |
Reinigung | 104.000 EUR | 119.000 EUR | 19 % | 141.000 EUR |
Immobilien | 102.000 EUR | 100.000 EUR | 13 % | 113.000 EUR |
Bauträger | 105.000 EUR | 108.000 EUR | 15 % | 124.000 EUR |
Sonstige Dienstleister | 95.000 EUR | 112.000 EUR | 22 % | 137.000 EUR |
Umwelttechnik/Entsorgung | 100.000 EUR | 112.000 EUR | 13 % | 127.000 EUR |
Quellen: GmbH-Geschäftsführer Vergütungen 2019, BBE Media, Werte gerundet, eigene Berechnungen
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Geschäftsführer-Perspektive: KI im Chefbüro
„Alexa! (Siri) kannst Du mir für Montag, den 14. Mai, einen Flug nach Sydney buchen mit anschließender Übernachtung und Rückflug am nächsten Tag. Vielen Dank”. Kein Problem. Sydney Australien oder Kanada? Mit Reiserücktrittversicherung oder ohne? Eine Stadtrundfahrt im offenen Touristen-Bus ist zurzeit wg. Feinstaubalarm leider nicht möglich. Du verfügst über ein gültiges Australien-Visum. Dein Reisepass ist aber zwischenzeitlich abgelaufen. Aufgrund Deiner SmartWatch-Daten-Übermittlung haben wir für Dich gebucht: 2 Tickets für die Deutsche Bahn AG nach Bad Marienberg am 12. Mai und 4 Übernachtungen mit Halbpension für 2 Personen im Parkhotel zu einem Wanderurlaub im Westerwald. Das ist besser für Dich. Früher war einfacher. Mit freundlichen Grüßen.
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Digitales: Neues Portal für den passenden Coach
Plattformen und Bewertungsportale sind die Kaufhäuser und Gelben Seiten der digitalen Zeiten: Ob Hotelunterkünfte, Restaurants, Stromanbieter oder Konsumgüter – überall werden Punkte, Sterne oder Noten vergeben, an denen sich die Kunden orientieren können. Oder auch nicht: Überall sind auch Fake- und Eigenbewertungen unterwegs. Die Gerichte sind beschäftigt. Es geht aber auch ausgesprochen hilfreich: Und zwar für Unternehmer, Führungskräfte und Arbeitnehmer, die sich weiterentwickeln wollen und dafür den „passenden” Coach suchen.
Problem: Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und deswegen sind Qualitätsbewertungen nicht ganz einfach. Das Berliner StartUp CoachHub hat hierzu jetzt ein Portal mit bisher rund 500 Coaches aufgebaut. In 2020 sollen bis zu 1.000 Coaches aus ganz Europa rekrutiert werden. Man legt großen Wert auf Qualitätsstandards, 90 Mitarbeiter suchen die Coaching-Partner handverlesen aus. Es werden nur Coaches gelistet, die eine Zertifizierung bei einem deutschen oder europäischen Dachverband nachweisen können, die mindestens eine 6‑jährige Erfahrung als Manager in der jeweiligen Branche haben und die mindestens 500 Coaching-Stunden belegen können. Der Einstieg ins Coaching erfolgt dann mit einem digitalen Fragebogen, die ersten Sitzungen finden „online” statt, ebenso eine erste Bewertung durch den Coaching-Aspiranten. Erhält der Coach 4,5 von 5 möglichen Punkten, wird er im Pool von CoachHub auf Dauer gelistet.
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Geschäftsführer/Abberufung: Was tun, wenn die GmbH nicht mehr zahlt?
Geschäftsführer können in der Regel jederzeit abberufen werden. Unangenehme Begleiterscheinung: Der ehemalige Arbeitgeber stellt sofort – aus welchen Gründen auch immer – jegliche Zahlungen ein. In der Praxis bedeutet das: Der gekündigte Geschäftsführer muss juristisch vorgehen, um ausstehende Gehaltsansprüche zu sichern. Je nach Fall, juristischer Beratung und Vorgehensweise kann das dauern.
Die Rechtslage: Grundsätzlich hat der Geschäftsführer Anspruch auf ein sog. Eilverfahren (§ 592 Zivilprozessordnung). Das ist nur wenig bekannt, ist aber zwischenzeitlich auch gerichtlich so bestätigt (so z. B. zuletzt OLG Rostock, Urteil v. 5.1.2005, 6 U 122/04). Damit soll vermeiden werden, dass es wegen der zu erwartenden Dauer des Verfahrens zu Nachteilen oder fortgesetzten Rechtsverletzungen durch den ehemaligen Arbeitgeber kommt. Danach muss das Gericht das Schnellverfahren zulassen und auf Grundlage des vorgelegten Anstellungsvertrages über die Gehaltsansprüche innerhalb von 1 bis spätestens 2 Monaten entscheiden. Das Gericht entscheidet dann anhand der vorgelegten Urkunde – sprich der Vereinbarungen im Anstellungsvertrag.
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GmbH/Steuer: Besteuerung der Privatfahrten mit dem Firmen-Bike
Wird das Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen, gibt es ab sofort Ermäßigungen für die Ermittlung des monatlichen Durchschnittswerts der privaten Nutzung. Für 2019 gilt: Bewertung mit 1 % der auf volle 100 € abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrades einschließlich der Umsatzsteuer. Für 2020 gilt: Bewertung mit 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer (Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2020 – 3‑S233.4/187).
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Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erste Schritte zur Umsetzung in deutsches Arbeitsrecht eingeleitet. Ein Sachverständigengutachten des Passauer Rechtswissenschaftlers Frank Bayreuther stellt dazu fest: „Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen”. Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach dem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).
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Marketing: Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen
Das Internet-Portal www.yelp.de betreibt ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Portal zeigt dann alle Nutzerbeiträge an und stuft sie per Algorithmus tagesaktuell entweder als „empfohlen” oder als „(momentan) nicht empfohlen” ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu 5 Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen” Nutzerbeiträgen entsprechen (Bewertungsdurchschnitt). Unmittelbar daneben steht „Anzahl der Beiträge” (BGH, Urteil v. 14.1.2020, VI ZR 496/18).
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Geschäftsführer privat: Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung verpflichtet, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Nach Scheitern der Ehe kann ein Ehegatte aber grundsätzlich nicht den Mehrbetrag, den er zuvor wegen der Besteuerung seines Einkommens nach der ungünstigeren Lohnsteuerklasse V im Vergleich zur Besteuerung bei getrennter Veranlagung geleistet hat, von dem anderen Ehegatten ersetzt verlangen (OLG Koblenz, Urteil v. 12.6.2019, 13 UF 617/18).
Eine informative Lektüre und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief