Wird es in der GmbH finanziell eng, müssen Sie als Geschäftsführer aufpassen. Während beim normalen Arbeitnehmer Lohnsteuer nur dann fällig wird, wenn tatsächlich Lohn gezahlt wird, gibt es für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hier eine Besonderheit. Zahlt sich der Geschäftsführer nicht das volle Gehalt aus (z. B., weil er kurzfristig eine Rechnung begleichen will, das Konto aber dafür nicht überziehen will), …
Schlagwort: VI R 66/09
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Volkelt-Brief 40/2012
Themen heute: Streit um den Firmenwagen – wenn einer der Geschäftsführer „protzen” muss + Stille Beteiligung: mündliche Zusagen sind wertlos + Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer nicht länger „fiktiv“ besteuern + Internet: Arbeitnehmer darf sich auf Facebook nur beschränkt austoben + Steuer-TIPP: Schenkung beseitigt Grunderwerbsteuerpflicht + Pensionszusage: Finanzamt muss 75 % – Grenze korrekt berechnen