Die schlechteste Zahlungsmoral hat nicht – wie gerne vermutet – die öffentliche Verwaltung als Auftraggeber. Laut Bürgel Wirtschaftsinformationen sind hier lediglich 8,3 % der Auftraggeber mit ihren Rechnungen in Verzug. Sie bezahlen ihre Rechnungen erst nach der im Vertrag festgeschriebenen Zahlungsfrist (meist: 14 Tage). Ganz schlecht steht es …
Schlagwort: Verzugszins
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Volkelt-Brief 42/2013
Themen heute : Benchmarking: Dazu sollten Sie sich nicht zu Schade sein + Whistleblower: So schützen Sie Ihre GmbH + GmbH-Kosten: Finanzämter kassieren unverändert 0,5 % Zinsen pro Monat + Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2012 beschließen + Lohnsteuer: Betriebsfeiern werden günstiger + Geschäftsführer privat: Quittung reicht nicht für die steuerliche Anerkennung + GmbH-Recht: Geschäftsführer darf Rechtsstreit nicht führen + BISS …